Wer eine Kneipe eröffnen will, braucht mehr als einen Zapfhahn und gute Geschichten – nämlich eine Gewerbeanmeldung, eine Gaststättenerlaubnis und den Überblick über Hygiene-, Steuer- und Jugendschutzvorgaben.
Doch bevor es an Genehmigungen und Gesetzestexte geht, lohnt sich ein Blick auf das, was die Kneipe überhaupt ausmacht: eine einfach ausgestattete Schankwirtschaft, in der vor allem alkoholische Getränke wie Bier ausgeschenkt werden und die Raum für geselliges Beisammensein bietet – oft mit Tresen, Stammpublikum und festem Platz im Kiez.
Was rechtlich dahintersteckt und worin sie sich von anderen Gaststätten unterscheidet, klärt dieser Eintrag.
Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Kneipe geht auf das mitteldeutsche Wort „kneipen“ zurück, das „klemmen“ oder „zusammendrücken“ bedeutete. Ursprünglich war die Kneipschenke ein enger Raum – später ein Synonym für einfache Wirtshäuser, besonders im studentischen Milieu. Die kleine Kneipe wurde zum Symbol für gemütliches Zusammensitzen auf engem Raum – mit Bier, Zigarette und Gesprächen über Gott und die Welt.
Im kulturellen Sinne beinhaltet die Kneipen Bedeutung weit mehr als nur ein Lokal mit Bier. Sie ist Treffpunkt, Rückzugsort, Ersatzwohnzimmer. Besonders die kleine Kneipe im Kiez oder auf dem Land erfüllt eine soziale Funktion, auch abseits vom Sportplatz – sie verbindet Menschen unterschiedlicher Herkunft im geteilten Alltag. Der Tresen wird zur Bühne, der Wirt zum Seelsorger.
Ob als verrauchte Eckkneipe, als Studentenkneipe, Sportkneipe oder Musikkneipe – die Formenvielfalt ist groß. In urbanen Räumen wie Berlin-Friedrichshain oder Hamburg-St. Pauli gilt die kleine Kneipe längst als identitätsstiftendes Kulturgut. Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen und zunehmendem Kneipensterben bleibt sie für viele ein Stück gelebter Alltag – authentisch, unperfekt, charmant.
Rechtlich ist die Kneipe eine Form der Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG). Der Betrieb erfordert eine Gewerbeanmeldung und – wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden – eine Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG. Damit unterliegt die Kneipe denselben gesetzlichen Anforderungen wie Restaurants, jedoch mit dem Fokus auf den Getränkeausschank.
Wer eine Kneipe eröffnen will, ob kleine Kneipe oder Großbetrieb, muss zentrale gesetzliche Vorgaben beachten. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte.
Jede Kneipe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Anmeldung bildet die Grundlage für den rechtmäßigen Betrieb.
Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine Schankerlaubnis nötig. Sie setzt persönliche Zuverlässigkeit und bauliche Eignung voraus.
Vor Betriebsbeginn sind Schulungen beim Gesundheitsamt zu absolvieren. Diese gelten auch für alle Beschäftigten.
Rauchverbot oder Raucherräume – das richtet sich nach dem Bundesland. Einhaltung ist Pflicht und wird kontrolliert.
Für Musik und Übertragungen in der Kneipe sind Lizenzen notwendig. GEMA & Co. prüfen und mahnen bei Verstößen rigoros.
Startpunkt ist die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Amt. Erst damit darf die Kneipe offiziell betrieben werden.
Bei geplantem Alkoholausschank ist eine Schanklizenz nach § 2 GastG notwendig.
Hygieneunterweisung gemäß § 43 IfSG ist Pflicht für Betreiber und Personal.
Musik und öffentliche Sportübertragungen müssen rechtlich angemeldet sein.
Je nach Landesrecht Nichtraucherschutz beachten. Auch die Jugendschutzbestimmungen aus § 9 JuSchG müssen eingehalten werden.
Der Ausschank von Alkohol gehört zu jeder klassischen Kneipe – und genau deshalb ist der Jugendschutz hier besonders strikt geregelt. Maßgeblich ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG), insbesondere § 9 JuSchG, der den Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke an Minderjährige regelt.
Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nicht in einer Kneipe aufhalten, es sei denn, sie sind in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche zwar Bier, Wein oder Sekt konsumieren, Spirituosen oder branntweinhaltige Getränke sind jedoch erst ab 18 Jahren erlaubt.
Für Kneipenbetreiber ist das kein optionales Wissen, sondern Pflicht: Alterskontrollen beim Alkoholausschank sind ebenso erforderlich wie ein wachsames Auge auf Gästegruppen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder im Wiederholungsfall sogar der Entzug der Gaststättenerlaubnis.
Wer eine Kneipe betreibt, verkauft Emotionen in Gläsern, aber eben auch steuerpflichtige Waren.
Ursprünglich wurde die Kneipe als „Kneipschenke“ bezeichnet – ein enger Raum zum Zusammensitzen. Das Wort geht zurück auf das mittelniederdeutsche „knīpen“, was so viel bedeutet wie „drücken“ oder „zwängen“.
Der Begriff stammt vom mittelniederdeutschen „knīpen“ – zusammendrücken – und verweist auf die Enge der ursprünglichen Schankräume. Die Kurzform „Kneipe“ setzte sich ab dem 18. Jahrhundert durch.
Eine Kneipe ist meist einfacher ausgestattet, stark getränkeorientiert und auf Stammgäste ausgelegt. Eine Gaststätte kann auch Speiselokal sein. Eine Bar ist oft stilvoller, spezialisiert auf Cocktails und meist ohne Küche.
Synonyme für Kneipe sind unter anderem Schankwirtschaft, Spelunke, Pinte, Taverne, Wirtshaus, Beisl (AT) oder Beiz (CH). In England spricht man von einem „Pub“.
Die Kosten variieren stark je nach Standort, Ausstattung und Größe. Für eine kleine Kneipe liegen die Startkosten oft zwischen 50.000 und 150.000 Euro – abhängig davon, ob neu gegründet oder übernommen wird.
Laut § 9 JuSchG dürfen Kinder unter 16 Jahren eine Kneipe nur in Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person betreten. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche ohne Begleitung bis 24 Uhr bleiben – jedoch nur bei Bier, Wein und ohne Spirituosenkonsum.
Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Landesrecht. In vielen Bundesländern dürfen Kneipen bis tief in die Nacht geöffnet bleiben. Sperrzeiten werden von Kommunen festgelegt und können variieren.
Die gängige Größe für Billardtische in Kneipen ist 6 oder 7 Fuß (ca. 180–210 cm Länge), da sie platzsparender sind als Turniertische. Wichtig ist ausreichend Bewegungsfläche ringsum.
Die älteste durchgehend betriebene Kneipe Berlins ist die „Zur letzten Instanz“. Sie besteht seit dem 16. Jahrhundert und liegt im Nikolaiviertel.
Ein Klassiker ist das „Früh am Dom“. Für eine authentisch kölsche kleine Kneipe empfiehlt sich die „Päffgen“-Brauerei oder das urige „Em Kölsche Boor“ in der Altstadt.
Die Kneipen- und Bar-Szene Münchens konzentriert sich rund um das Glockenbachviertel, die Maxvorstadt und die Gegend rund um die Türkenstraße.
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.