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Jugendkriminalität subsumiert Straftaten von Personen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Nach deutschem Recht gelten Personen, die das Alter von 14 Jahren noch nicht erreicht haben, als strafunmündig. Dies bedeutet, dass sie für Straftaten nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können. Bei den sogenannten Heranwachsenden, das sind Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts oder des Erwachsenenstrafrechts gerichtlich abhängig. Es obliegt dem Gericht, mithilfe der Jugendgerichtshilfe zu bewerten, welches Strafrecht zur Anwendung kommt.
Juristisch gesehen sind Jugendliche Personen zwischen 14 und 18 Jahren, wie im Jugendgerichtsgesetz und im Kinder- und Jugendhilfegesetz definiert. Wenn also von Jugendkriminalität die Rede ist, bezieht sich das häufig nicht nur auf Jugendliche, sondern auch auf Kinder und Heranwachsende.
Es existieren zwar keine spezifischen “jugendspezifischen Delikte”, dennoch treten bestimmte Straftaten wie Ladendiebstahl, Körperverletzung, Drogendelikte und Sachbeschädigungen bei Jugendlichen häufiger auf.
Die Gründe für kriminelle Handlungen von Jugendlichen sind komplex und vielseitig. Die Kriminologie, welche die Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität untersucht, identifiziert Faktoren wie das soziale Umfeld, Leistungsdruck und schlechte Zukunftsperspektiven als maßgebliche Einflussgrößen. Allerdings sollten diese Faktoren nicht verallgemeinert werden, da sie oft miteinander verknüpft und von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Eine Studie aus den USA stellte beispielsweise eine Verbindung zwischen dem Hören von Hardrock oder Heavy Metal und einer erhöhten Neigung zu kriminellem Verhalten bei Jugendlichen her. Weiterhin hat die Kriminologie festgestellt, dass viele jugendliche Straftaten oft “Jugendsünden” sind und nicht zwangsläufig auf ein anhaltend kriminelles Verhalten im Erwachsenenalter hindeuten. Statistisch gesehen sind Kinder an 4,4% aller Straftaten beteiligt, Jugendliche an 11,4% und Heranwachsende an 10,4%. Dies bedeutet, dass insgesamt 26,2% aller Straftaten von Kindern oder Heranwachsenden begangen werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass eine kleine Gruppe von Intensivtätern, etwa 3-5% der jugendlichen Straftäter, für einen überproportional hohen Anteil, nämlich 30-60%, der registrierten Straftaten verantwortlich ist.
Das Jugendstrafrecht dient dazu, auf Straftaten von jungen Menschen zu reagieren, die sich noch in der Entwicklung zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Es unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht, da es besonders auf erzieherische Maßnahmen abzielt. Hierfür stehen dem Jugendstrafrecht verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich oder spezielle Kurse, die das Sozialverhalten fördern. Ziel ist es natürlich auch, zukünftige Straftaten zu verhindern. Das derzeitige Jugendgerichtsgesetz wurde 1923 verabschiedet und legte von Anfang an einen besonderen Schwerpunkt auf Erziehungsmaßnahmen.
Trends sind für das Verständnis der Entwicklungen der Jugendkriminalität unabdingbar. Ein weit verbreitetes Vorurteil besagt, dass sich die Jugend immer weiter verroht. Doch dies widerspricht den Zahlen: Die Statistiken von 2007 bis 2014 zeigen eine Halbierung der häufigsten jugendlichen Straftaten. Das stellt uns jedoch vor die Frage nach der Zuverlässigkeit solcher Statistiken. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik und die Strafverfolgungsstatistik spiegeln nur das so genannte „Hellfeld“ wider – Straftaten, die auch juristische Folgen hatten. Dabei bleiben viele Straftaten im „Dunkelfeld“ unberücksichtigt. Interessant ist, dass die Anzeigebereitschaft in Deutschland in den letzten 20 Jahren zugenommen hat, was diese Statistiken beeinflussen könnte.
Die Wahrnehmung der Jugendkriminalität in der Gesellschaft und die tatsächlichen Zahlen stehen oft im Gegensatz zueinander. Obwohl die Jugendkriminalität zurückgeht, bleibt die Angst der Bürger vor jugendlichen Straftätern konstant. Dies könnte auf die Darstellung von Kriminalität in den Medien zurückzuführen sein. In einem Zeitraum von zehn Jahren (1995-2005) hat sich die Anzahl der Fernsehausstrahlungen, die sich mit Kriminalfällen befassen, verdoppelt. Die Medien, in ihrer Suche nach Sensationen, können daher das Bild von Kriminalität in der Gesellschaft verzerrt haben.
Ein sensibles und oft diskutiertes Thema ist die Verbindung zwischen Jugendkriminalität und Migrationshintergrund. Seit 2014 sind die Zahlen der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund stark gesunken. Trotzdem gibt es eine größere Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund straffällig werden, als ihre deutschen Altersgenossen. Diese Tatsache ist nicht ethnisch oder religiös begründet, sondern tritt in allen größeren Einwanderergruppen auf. Es wird argumentiert, dass Bildungschancen eine entscheidende Rolle spielen. Andere weisen auf die Bedeutung von sozialen und kulturellen Faktoren hin.
Zum Schluss noch ein Blick auf ein Phänomen, das oft übersehen wird: Die steigende Zahl weiblicher jugendlicher Straftäter. Die Statistik zeigt einen Anstieg von 17% im Jahr 2007 auf 21% im Jahr 2014. Hierbei ist die mediale Darstellung aggressiver weiblicher Figuren als mögliche Ursache zu betrachten. Die popkulturelle Präsentation dieser „Rollenmodelle“ kann den Anstieg der Straffälligkeit bei weiblichen Jugendlichen beeinflusst haben.
Die Auseinandersetzung mit Jugendkriminalität verlangt eine differenzierte Betrachtung. Es ist wichtig, Vorurteile beiseite zu legen und die tatsächlichen Ursachen und Entwicklungen zu verstehen. Nur so können wirksame Präventions- und Interventionsstrategien entwickelt werden.
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