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Jagdpacht: Regelungen im deutschen Recht

Inhaltsverzeichnis:

Definition und Regelung der Jagdpacht

Die Jagdpacht gibt dem Pächter das Recht, in einem definierten Jagdrevier das sogenannte Jagdausübungsrecht zu praktizieren. Dieses Recht umfasst im Wesentlichen drei Hauptaktivitäten:

  • Jagen: Hierunter fällt das Aufsuchen, Nachstellen, Fangen und schließlich Erlegen von Wildtieren.
  • Hegen: Diese Aktivität konzentriert sich auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung des Lebensraums des Wildes.
  • Aneignen: Hierbei darf der Pächter erlegtes Wild und andere Erzeugnisse wie Geweihe oder Eier von Federwild in seinen Besitz übernehmen.

Die gesetzliche Grundlage für die Jagdpacht findet sich in den Jagdgesetzen, genauer im § 11 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), wobei die Jagdpacht als eine spezifische Pachtform anzusehen ist.

Vertragsbedingungen und Beteiligte der Jagdpacht

Ein Jagdpachtvertrag regelt die spezifischen Bedingungen zwischen dem Jagdeigentümer und dem Pächter für das jeweilige Jagdrevier. Die Rolle des Jagdeigentümers können Jagdgenossenschaften oder Eigenjagdbesitzer übernehmen, während der Pächter immer eine natürliche Person ist. Die übliche Vertragsdauer beträgt mindestens 9 Jahre, kann aber je nach Umständen auch länger ausfallen.

Voraussetzungen für die Pacht eines Jagdreviers

Bevor jemand ein Jagdrevier pachten kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine grundlegende Anforderung ist die Jagdpachtfähigkeit, welche vorschreibt, dass der Pächter mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein muss. Dieser Jagdschein, ein offizielles Dokument von der Unteren Jagdbehörde, setzt wiederum verschiedene Voraussetzungen voraus:

  • Nachweis einer erfolgreich bestandenen staatlichen Jägerprüfung.
  • Eine Haftpflichtversicherung für Jäger, die Personen- und Sachschäden in einer festgelegten Abdeckungshöhe abdeckt.
  • Den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß dem Waffengesetz.
  • Volljährigkeit, wobei ein Jugendjagdschein bereits ab einem Alter von 16 Jahren möglich ist.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ein Jagdschein nicht unveränderlich ist. Ein Beispiel dafür ist die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010. Hier wurde einem Jagdscheinbesitzer der Schein wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit entzogen, nachdem dieser auf eine entlaufene Kuh geschossen hatte [Bayerischer VGH, 11.08.2010, 21 ZB 10.444].

Vertragsinhalt und Meldepflichten

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, schließen der Verpächter und der Pächter einen schriftlichen Jagdpachtvertrag. Dieser regelt unter anderem den Pachtzins, die Pachtdauer, die Bedingungen für die Wildschadensregulierung und andere individuell vereinbarte Vertragspunkte. Dabei beträgt die Mindestpachtdauer bei Niederwildrevieren in der Regel 9 Jahre, bei Hochwildrevieren hingegen 12 Jahre.

Im Vertrag verpflichtet sich der Verpächter, dem Pächter ein bestimmtes Gebiet zur Verfügung zu stellen, während der Pächter sich zur fristgerechten Zahlung des Pachtzinses, zur Einhaltung festgelegter Abschussquoten und gegebenenfalls zur Kompensation von Wildschäden verpflichtet.

Finanzielle Möglichkeiten für den Pächter

Die Kosten, die mit der Jagdpacht einhergehen, können für den Pächter beträchtlich sein. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, wie er diese Kosten ausgleichen kann. Eine häufige Methode ist der Verkauf von Wildbret. Je nach Vertragsbedingungen kann es auch möglich sein, durch die Mitverpachtung des Gebietes oder den Verkauf von Begehungsscheinen Einnahmen zu generieren. Begehungsscheine erlauben es anderen Jägern, temporär im gepachteten Gebiet zu jagen und bieten so eine zusätzliche Einkommensquelle für den Pächter.

Vorzeitige Beendigung des Jagdpachtvertrages

Ein Jagdpachtvertrag kann auch vor dem Ende der vereinbarten Pachtdauer erlöschen. Ein zentrales Kriterium für die Aufrechterhaltung des Vertrages ist, dass der Pächter im Besitz eines gültigen Jagdscheins bleibt. Wenn der Pächter seinen Jagdschein verliert – sei es durch einen behördlichen Entzug oder weil er vergessen hat, einen neuen Jagdschein rechtzeitig zu beantragen – ist dies ein triftiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Vertrages.

Wie bereits erwähnt, kann der Jagdschein auch entzogen werden, wenn der Inhaber sich als unzuverlässig herausstellt. Ein interessanter Fall diesbezüglich ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz aus dem Jahr 2011. Einem Jagdscheininhaber wurde der Jagdschein entzogen, weil er aufgrund von weinrechtlichen Verstößen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde [VG Mainz, 17.05.2011, 1 L 219/11.MZ]. Dieser Fall zeigt, dass selbst Verstöße, die nicht direkt mit dem Jagen in Zusammenhang stehen, zu einem Entzug des Jagdscheins führen können, was wiederum Auswirkungen auf bestehende Jagdpachtverträge hat.

Abschluss

Die Jagdpacht im deutschen Recht ist ein komplexes Thema, das durch spezifische Regelungen und Gesetze charakterisiert ist. Für Jagdpächter, Jagdeigentümer und alle, die in diesem Bereich tätig sind, ist es von großer Bedeutung, die zugrundeliegenden Vorschriften zu kennen und zu verstehen. Dabei bietet das Bundesjagdgesetz einen zentralen rechtlichen Rahmen. Wie in vielen rechtlichen Bereichen sind jedoch auch hier individuelle Vertragsvereinbarungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend.

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