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Indemnität: Definition im deutschen Recht

Was ist Indemnität?

Indemnität bezeichnet das verfassungsrechtlich verankerte Recht von Abgeordneten, sich im Parlament frei zu äußern und abzustimmen. Dieser besondere Schutz gewährleistet, dass Abgeordnete für ihre Abstimmungen oder für Aussagen, die sie im Plenum oder in Ausschüssen treffen, nicht dienstlich oder gerichtlich verfolgt werden können. Dies schließt sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Verfahren ein.

Verankerung im deutschen Grundgesetz

Ein wesentlicher Aspekt der Indemnität ist ihre Verankerung im deutschen Grundgesetz. Genauer gesagt findet sie sich in Art. 46 Absatz 1 GG. Laut diesem darf ein Abgeordneter “weder wegen seiner Abstimmung noch wegen einer Äußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getätigt hat, dienstlich oder gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.” Dies bedeutet konkret, dass selbst wenn ein Abgeordneter nach Ablauf seines Mandats kontroverse oder kritische Aussagen trifft, er weiterhin unter dem Schutz der Indemnität steht.

Indemnität vs. Immunität

Es ist wichtig, die Indemnität nicht mit der Immunität zu verwechseln. Während die Indemnität den Schutz vor Strafverfolgung aufgrund parlamentarischer Äußerungen garantiert, bietet die Immunität Schutz vor Strafverfolgung wegen Straftaten, die außerhalb des Parlaments begangen wurden.

Beispiele zur Veranschaulichung

Um die Tragweite und die Grenzen der Indemnität zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispiele:

  • Ein Abgeordneter bezeichnet die Rede eines Kollegen als “absoluten Dreck”. Diese Art von Aussage, obwohl sie kritisch oder sogar abwertend sein mag, ist durch die Indemnität geschützt.
  • Ein Abgeordneter äußert, dass die “Vernichtung des jüdischen Bolschewismus ‘eine gute Idee’ gewesen sei”. Eine solche Aussage wird als besonders verwerflich und inakzeptabel angesehen und fällt daher nicht unter den Schutz der Indemnität.

Erweiterung des Schutzes durch das Strafgesetzbuch

Neben der Verankerung im Grundgesetz findet die Indemnität auch Erwähnung im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches. Der § 36 StGB unterstreicht ebenfalls den besonderen Schutz von Abgeordneten in ihrer parlamentarischen Funktion. Interessanterweise ist dieser Schutz nicht nur auf Abgeordnete des Bundestages beschränkt. Auch Mitglieder der Landtage und der Bundesversammlung genießen die Vorzüge der Indemnität. Dies verdeutlicht die weitreichende Bedeutung und Anwendung dieses Rechtsprinzips im deutschen Verfassungssystem.

Abgrenzung und Unterschiede zur Immunität

Wie bereits erwähnt, besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Indemnität und Immunität. Während die Indemnität die Meinungsfreiheit der Abgeordneten im parlamentarischen Kontext sicherstellt, schützt die Immunität Abgeordnete vor Strafverfolgung für Handlungen außerhalb des Parlaments. Ein gutes Beispiel zur Verdeutlichung: Eine von einem Abgeordneten begangene Fahrerflucht könnte durch die Immunität geschützt sein, solange diese nicht vom Parlament aufgehoben wurde.

Wichtige Überlegungen zur Indemnität

Die Indemnität sichert die Unabhängigkeit und die Freiheit der Abgeordneten in ihrer Arbeit und stärkt die demokratische Funktion des Parlaments. Sie stellt sicher, dass Abgeordnete ohne Angst vor rechtlichen Konsequenzen ihre Meinung äußern können, was für die offene Diskussion und Entscheidungsfindung von zentraler Bedeutung ist.

Fazit

Die Indemnität spielt eine wesentliche Rolle im deutschen Verfassungsrecht und dient als Säule der parlamentarischen Demokratie. Sie schützt die Redefreiheit der Abgeordneten und gewährleistet so eine effektive und unabhängige Gesetzgebung. Doch trotz ihrer grundlegenden Bedeutung muss sie im Gleichgewicht mit anderen Rechtsprinzipien stehen, um den Missbrauch zu verhindern und die Integrität des parlamentarischen Systems zu wahren.

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