Wesentliche Punkte des § 18 MStV:
- Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte: Anbieter von Telemedien, die regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte veröffentlichen, müssen einen Verantwortlichen benennen. Diese Person ist für den Inhalt verantwortlich und muss mit vollem Namen und Anschrift im Impressum genannt werden.
- Ergänzende Anforderungen: Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen des DDG müssen die Anbieter:
- Die Kammer oder den Berufsverband, dem sie angehören, nennen.
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem diese verliehen wurde, angeben.
- Die berufsrechtlichen Regelungen und deren Zugänglichkeit beschreiben.
Diese zusätzlichen Anforderungen sollen die Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit von Informationen im Internet stärken, besonders bei Inhalten, die die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können.
II. Impressum Pflichtangaben und Beispiel
Um die Anforderungen an ein Impressum anschaulich darzustellen, betrachten wir das Beispiel eines fiktiven Unternehmens “Muster GmbH”, das eine Online-Plattform betreibt. Anhand dieses Beispiels werden die notwendigen Angaben und deren rechtliche Grundlagen erläutert.
Beispiel: Impressum der Muster GmbH
Muster GmbH Geschäftsführer: Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Deutschland
Telefon: +49 (0) 123 456 7890 E-Mail: info@muster-gmbh.de Fax: +49 (0) 123 456 7891
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 123456
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Musterstadt
1. Detaillierte Erläuterung der Pflichtangaben im Impressum
- Name und Anschrift des Diensteanbieters:
- Natürliche Personen: Vollständiger Name und vollständige Postanschrift. Im Beispiel wäre dies „Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“.
- Juristische Personen: Vollständiger Firmenname, Rechtsform, Name des Vertretungsberechtigten und die vollständige Postanschrift. Im Beispiel „Muster GmbH, Geschäftsführer: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG.
- Kontaktinformationen:
- Eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer müssen angegeben werden, um eine schnelle und unmittelbare Kommunikation zu ermöglichen. Zusätzlich kann eine Faxnummer angegeben werden.
Beispiel: „Telefon: +49 (0) 123 456 7890, E-Mail: info@muster-gmbh.de, Fax: +49 (0) 123 456 7891“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG.
- Angaben zum Registereintrag:
- Wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, müssen der Name des Registergerichts und die Registernummer angegeben werden.
Beispiel: „Registergericht: Amtsgericht Musterstadt, Registernummer: HRB 123456“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
- Falls vorhanden, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz angegeben werden.
Beispiel: „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG.
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde:
- Wenn der Dienst einer behördlichen Zulassung bedarf, muss die zuständige Aufsichtsbehörde samt Anschrift angegeben werden.
Beispiel: „Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Musterstadt“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG.
- Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte:
- Bei Angeboten mit journalistisch-redaktionellen Inhalten muss ein Verantwortlicher benannt werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig für Websites mit regelmäßigen Nachrichten- oder Blog-Inhalten.
Beispiel: „Verantwortlicher für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt“.
Rechtliche Grundlage: § 18 Abs. 2 MStV.
- Kapitalgesellschaften in Abwicklung oder Liquidation:
- Wenn sich eine Kapitalgesellschaft in Abwicklung oder Liquidation befindet, muss dies ebenfalls im Impressum vermerkt werden.
Beispiel: „Die Muster GmbH befindet sich in Liquidation“.
Rechtliche Grundlage: § 5 Abs. 1 Nr. 7 TMG bzw. § 5 Abs. 1 Nr. 7 DDG.
- Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform):
- Anbieter, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge anbieten, müssen einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform der EU-Kommission auf ihrer Website einstellen und die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren angeben.
Beispiel: „Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@muster-gmbh.de“.
Rechtliche Grundlage: Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung.
2. Darstellung und Platzierung des Impressums
- Leicht erkennbar:
- Der Link zum Impressum sollte klar beschriftet sein, z.B. „Impressum“ oder „Kontakt“. Im Beispiel ist der Link „Impressum“ im Footer der Webseite zu finden.
- Unmittelbar erreichbar:
- Das Impressum sollte mit maximal zwei Klicks von jeder Seite der Website aus erreichbar sein. Im Beispiel ist das Impressum direkt über die Hauptnavigation erreichbar.
- Ständig verfügbar:
- Die Informationen im Impressum müssen jederzeit abrufbar sein. Das Impressum darf nicht zeitweise entfernt oder versteckt werden. Im Beispiel bleibt der Link zum Impressum ständig sichtbar und zugänglich.
III. Wer unterliegt der Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht betrifft eine Vielzahl von Anbietern, die Telemedien geschäftsmäßig betreiben. Dazu zählen:
- Unternehmen: Online-Shops, Unternehmenswebsites, Dienstleistungsanbieter.
- Vereine und gemeinnützige Organisationen: Wenn sie geschäftsmäßige Telemedien anbieten. Beispiel: Websites, die über die Aktivitäten und Angebote eines Sportvereins informieren oder Seiten von Organisationen, die sich für soziale, kulturelle oder ökologische Zwecke einsetzen.
- Social Media Profile: Gewerbliche Accounts auf Plattformen wie Facebook, Instagram, TikTok und YouTube. Profile, die zur Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden. Auch für Social Media Profile besteht daher eine Impressumspflicht, wenn diese geschäftsmäßig betrieben werden. Es reicht nicht aus, lediglich auf die eigene Homepage zu verlinken, wo das Impressum zu finden ist.
- Blogger und Journalisten: Wenn ihre Inhalte zur Meinungsbildung beitragen.
Private Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Allerdings kann schon die Schaltung von Werbung oder die Teilnahme an Affiliate-Programmen eine Impressumspflicht begründen.
IV. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht
Die Missachtung der Impressumspflicht kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören:
- Bußgelder: Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Die Höhe der Bußgelder wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter die Schwere des Verstoßes, die Dauer des fehlenden oder unvollständigen Impressums und die Absicht oder Fahrlässigkeit des Betreibers.
- Wettbewerbsverstöße: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, der zu Unterlassungsansprüchen führen kann. Diese werden häufig durch kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt. Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung, den Verstoß zu beheben und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Kosten für eine solche Abmahnung muss in der Regel der Abgemahnte tragen.
- Wenn ein Anbieter der Aufforderung zur Unterlassung nicht nachkommt, kann dies zu gerichtlichen Verfahren führen. Die Gerichte entscheiden dann über die Rechtmäßigkeit des Impressums und die Konsequenzen bei Verstößen.
- Einstweilige Verfügung: In dringenden Fällen kann ein Wettbewerber eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Anbieter schnell zur Einhaltung der Impressumspflicht zu zwingen.
- Hauptsacheverfahren: Langwierige gerichtliche Verfahren können folgen, in denen die Pflicht zur Impressumsangabe und die daraus resultierenden Unterlassungsansprüche geklärt werden.