Eine Immobilie kann aufgrund verschiedener Gründe und in unterschiedlichen Lebenssituationen bewertet werden, sei es für den Verkauf, den Kauf, eine Scheidung, eine Erbschaft oder auch zur Bestimmung des Beleihungswertes für einen Kredit. Daher beeinflussen viele Faktoren den Wert einer Immobilie, wie z.B. die Beschaffenheit, die Lage, die umgebende Infrastruktur oder auch die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region.
In Deutschland sind die Methoden zur Ermittlung des Immobilienwertes gesetzlich im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankert. Es gibt drei zentrale Bewertungsmethoden:
Diese Methode ist besonders relevant für Wohnimmobilien. Hierbei werden Preise von vergleichbaren Immobilien herangezogen, die in der jüngsten Vergangenheit verkauft wurden. Entscheidend sind die Ähnlichkeiten in Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr der Vergleichsobjekte. Der Bodenrichtwert, wie im § 196 BauGB festgelegt, spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Das Sachwertverfahren wird vor allem bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie für Immobilien, die selten auf dem Markt gehandelt werden, angewendet. Dabei wird der Wert des Grundstücks und des Gebäudes separat ermittelt und anschließend zusammengezählt. Der Gebäudewert basiert auf den Herstellungskosten und berücksichtigt Faktoren wie die Alterswertminderung und sonstige wertbeeinflussende Umstände.
Häufig kommt dieses Verfahren bei der Bewertung von vermieteten Immobilien zum Einsatz. Es berücksichtigt den voraussichtlich erzielbaren Jahresertrag einer Immobilie. Zentrale Faktoren sind der Reinertrag, die Bewirtschaftungskosten und der Kapitalisierungszinssatz.
Das Ertragswertverfahren berücksichtigt die potenziellen Erträge einer Immobilie. Dieses Verfahren ist insbesondere für vermietete Immobilien wie Mehrfamilienhäuser, Büro- oder Geschäftshäuser relevant.
Reinertrag (§ 18 ImmoWertV): Der erzielbare Jahresertrag nach Abzug der Bewirtschaftungskosten.
Bewirtschaftungskosten (§ 19 ImmoWertV): Dazu gehören Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und andere laufende Ausgaben.
Liebhaberwert (§ 20 ImmoWertV): Ein Wert, der eventuell über den reinen Marktwert hinausgeht, weil besondere individuelle Eigenschaften oder Merkmale des Objekts für einen bestimmten Käufer von besonderem Interesse sind.
Kapitalisierungszinssatz (§ 21 ImmoWertV): Dieser Zinssatz leitet sich von der langfristigen Durchschnittsverzinsung von Kapitalanlagen ab und dient dazu, den zukünftig erzielbaren Ertrag auf den aktuellen Verkehrswert zu übertragen.
Die Immobilienbewertung ist ein komplexes, aber essentielles Werkzeug im Immobilienbereich. Es gibt verschiedene Methoden zur Bewertung, wobei das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren in Deutschland die bedeutendsten sind. Die Wahl des richtigen Verfahrens und ein fundiertes Verständnis der Bewertungskriterien sind entscheidend für eine realistische und marktgerechte Bewertung. Sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren von einer genauen Immobilienbewertung, da sie eine solide Grundlage für Verhandlungen und Entscheidungen bietet.
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.