Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm)
Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der drei Oberlandesgerichte in Nordrhein-Westfalen und zugleich das größte in Deutschland. Mit 48 Zivilsenaten, elf Familiensenaten und fünf Strafsenaten sowie rund 975 Mitarbeitenden, darunter 241 Richterinnen und Richter, prägt es maßgeblich die Rechtsprechung in einem Gerichtsbezirk mit fast neun Millionen Einwohnern.
Der Bezirk umfasst zehn Landgerichte (etwa: Landgericht Essen) und 77 Amtsgerichte (etwa: Amtsgericht Bochum) und erstreckt sich überwiegend über Westfalen und Lippe. Übergeordnet ist – wie bei allen Oberlandesgerichten – der Bundesgerichtshof.
Historisch reicht das Gericht auf das Jahr 1820 zurück, als es von Kleve nach Hamm verlegt wurde. Seit der Reichsjustizreform von 1879 ist Hamm das zentrale Oberlandesgericht für Westfalen. Seine Geschichte umfasst nicht nur Phasen des institutionellen Ausbaus und der Modernisierung – etwa den Neubau an der Heßlerstraße (1955–1959) und die umfassende Erweiterung bis 2004 –, sondern auch eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus.
Heute ist das OLG Hamm nicht nur Berufungs- und Beschwerdeinstanz in Zivil- und Strafsachen, sondern beherbergt zudem landesweite Einrichtungen wie den Anwaltsgerichtshof NRW, den Dienstgerichtshof für Richter sowie das Justizprüfungsamt Hamm.