III. Produkthaftung in der Praxis
Rechtsgrundlagen allein schaffen noch keine vollständige Klarheit – erst ihre Anwendung in der Praxis zeigt, wie Produkthaftung tatsächlich funktioniert. In diesem Abschnitt werfen wir einen Blick auf häufige Fehlerarten, Gerichtsentscheidungen und konkrete Fallbeispiele. So erhalten Sie ein greifbares Bild davon, wie Produkthaftung das Leben von Verbrauchern und Herstellern beeinflusst.
3.1 Typische Fehlerarten
Die Produkthaftung unterscheidet verschiedene Fehlerarten: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler und Produktbeobachtungsfehler. Jeder dieser Fehler begründet eine Haftung des Herstellers, sofern dadurch eine Verletzung von Leben, Gesundheit oder Eigentum eintritt.
3.2 Praxisbeispiele
- Als exemplarischer Gerichtsfall dient das Urteil des BGH zur Haftung bei einem Bruch eines Keramikinlays in einer Hüftendoprothese. Der BGH stellte fest, dass keine Produkthaftung besteht, wenn die Risiken nach dem Stand von Wissenschaft und Technik unvermeidbar sind. Ein weiteres Beispiel ist das Urteil des OLG Zweibrücken, das Beweiserleichterungen bei Serienfehlern bestätigte.
- Das Handy lädt nicht mehr ist ein häufig vorkommender Fall aus der Praxis. Jedoch kann ein defekter Akku verschiedene rechtliche Ansprüche auslösen, je nach Art des Schadens. Greift der Akku nicht mehr oder verliert unverhältnismäßig schnell seine Kapazität, ist dies in der Regel ein Fall der gesetzlichen Gewährleistung. Der Verkäufer haftet hier für Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. Tritt jedoch durch einen fehlerhaften Akku ein Schaden am Eigentum oder an Personen auf – beispielsweise durch eine Explosion oder einen Brand –, greift die Produkthaftung.
Wichtig: Die Produkthaftung sichert Verbraucher unabhängig von einem Vertragsverhältnis ab und verpflichtet den Hersteller, für die Sicherheit des Produkts einzustehen. Im Gegensatz zur Sachmängelhaftung, die vertragliche Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer regelt. Produkthaftung greift, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt Schäden an Leib, Leben oder Eigentum entstehen, unabhängig davon, ob ein direkter Kaufvertrag besteht.
IV. Einfluss neuer Technologien
Mit der rasanten technologischen Entwicklung stehen Hersteller und Gesetzgeber vor neuen Herausforderungen. Ob Künstliche Intelligenz, autonome Fahrzeuge oder IT-Sicherheit – dieser Abschnitt beleuchtet, wie die Produkthaftung mit den Veränderungen Schritt hält und welche Fragen dabei besonders relevant sind.