Neues Fachkräfteeinwan­derungsgesetz

Am 23. Juni 2023 wurde vom Bundestag das aktualisierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet, welches die Integration ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt vereinfachen soll.

Angesichts des Fachkräftemangels, der alle Branchen betrifft, zielt das Gesetz darauf ab, ausländischen Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Der Bundestag hat dies durch eine Reihe von Änderungen im Einwanderungsrecht erreicht. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft Fachkräfte mit Berufserfahrung, die nun auch ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss tätig werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Bürger aus Drittstaaten, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, mithilfe einer Chancenkarte einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen.

Drei-Säulen-Modell

Das Gesetz basiert auf einem Drei-Säulen-Modell, bestehend aus der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule.

Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule bleibt dabei das Herzstück der Einwanderungspolitik. Sie soll es Menschen aus Drittstaaten mit einem deutschen oder einem in Deutschland anerkannten Abschluss ermöglichen, in allen qualifizierten Berufen zu arbeiten. Zudem soll die “Blaue Karte EU” mit ihren vorteilhaften Bedingungen für den Familiennachzug, unbefristeten Aufenthalt und den Wechsel des Arbeitsplatzes künftig noch mehr Fachkräften mit Hochschulabschluss zugänglich gemacht werden.

Das Gesetz beinhaltet auch eine Senkung der Mindestverdienstgrenze für die Erteilung der “Blauen Karte EU” für akademische Fachkräfte. Die ursprünglich vorgesehene Grenze von 56,6 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wurde auf 50 Prozent reduziert. Dies bedeutet, dass die neue Mindesteinkommensgrenze für das laufende Jahr bei einem Bruttoeinkommen von 43.800 Euro liegt. Außerdem sollen Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, aber mit einer dreijährigen Berufsausbildung und einem konkreten Arbeitsangebot, ebenfalls eine “Blaue Karte EU” erhalten können. Gleiches gilt für IT-Spezialisten, die unter bestimmten Bedingungen eine “Blaue Karte EU” erhalten können, auch wenn sie keinen Hochschulabschluss haben, aber bestimmte non-formale Qualifikationen nachweisen können. Eine Neuerung besteht darin, dass Fachkräfte künftig in jeder qualifizierten Position arbeiten können. So könnte beispielsweise eine als Bürokauffrau anerkannte Fachkraft auch im Logistikbereich als Fachkraft eingesetzt werden.

Erfahrungssäule

Die Erfahrungssäule des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ermöglicht es ausländischen Fachkräften, auch ohne formale Anerkennung ihres Abschlusses in Deutschland, in nicht reglementierten Berufen tätig zu sein. Dies setzt jedoch voraus, dass sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss aus ihrem Heimatland vorweisen können, der auf mindestens zwei Jahre Ausbildung zurückgeht. Es wird eine Gehaltsschwelle vorgegeben oder eine Tarifbindung erfordert, um zu verhindern, dass qualifizierte Fachkräfte im Niedriglohnsektor landen. Eine innovative Ergänzung ist die Möglichkeit einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft, die es Fachkräften erlaubt, bereits ab dem ersten Tag in Deutschland zu arbeiten, selbst wenn ihr Berufsabschluss noch nicht anerkannt ist, sofern dies berufsrechtlich zulässig ist. Hierbei verpflichten sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, das Anerkennungsverfahren zügig zu durchlaufen.

Potenzialsäule

Die Potenzialsäule des Gesetzes eröffnet Menschen aus Drittstaaten, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben, jedoch einen ausländischen Berufsabschluss, die Möglichkeit, vor Ort in Deutschland nach Arbeit zu suchen. Mithilfe einer sogenannten Chancenkarte erhalten sie einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Jobsuche. Während dieser Zeit ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie eine bis zu zweiwöchige Probebeschäftigung bei einem potenziellen Arbeitgeber gestattet. Die Kriterien für die Vergabe einer Chancenkarte sind Qualifikation, Sprachkenntnisse (einschließlich Englisch), Berufserfahrung, Bezug zu Deutschland, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners. Eine besondere Punktzahl wird denjenigen gegeben, die eine Qualifikation in einem Engpassberuf vorweisen können. Für die Deutschkenntnisse ist mindestens das Sprachniveau A1 vorgesehen, ab Sprachniveau A2 werden zusätzliche Punkte vergeben.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Chancenkarte um bis zu zwei Jahre vor, wenn der Ausländer oder die Ausländerin einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot für eine qualifizierte Stelle in Deutschland vorweisen kann und die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

Fazit:

Das neu verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht kontingentierte kurzzeitige Beschäftigungen für Branchen mit besonders hohem Bedarf. Dies erlaubt es Arbeitskräften, unabhängig von ihrer Qualifikation, für eine Dauer von acht Monaten in Deutschland tätig zu sein, sofern sie bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt sind. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden vom ersten Tag an sozialversicherungspflichtig sein.

Das Gesetz bietet auch eine Möglichkeit für Menschen, die bereits in Deutschland leben und sich zum Stichtag 29. März in einem Asylverfahren befanden, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen, vorausgesetzt sie bringen die erforderlichen Qualifikationen mit. Dies eröffnet Flüchtlingen neue Perspektiven auf Integration. Asylbewerber, deren Verfahren bereits läuft, werden in Zukunft die Möglichkeit haben, eine Berufsausbildung zu beginnen. Allerdings wird dieser sogenannte “Spurwechsel” vom Asylverfahren zur Anerkennung als Fachkraft nur rückwirkend möglich sein, um Anreize für irreguläre Migration zu verhindern.

Das am 23. Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht zudem vor, dass Eltern und Schwiegereltern von Fachkräften eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten können, wenn die Fachkraft oder deren Ehepartner sich dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Zuwanderung internationaler Fachkräfte erleichtert werden, indem Bürokratie abgebaut und die Unterstützung in Betrieben verbessert wird. Mit der Einführung des Gesetzes im Jahr 2020 wurde erstmals ein einheitlicher Begriff für Fachkräfte definiert, der sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst.

Andere Themen