Eiskalte Finger auf der Tastatur, klamme Hände beim Tippen und eine klirrende Kälte, die selbst die dickste Strickjacke nicht mehr abhält – niedrige Temperaturen im Büro sind nicht nur unangenehm, sondern können auch die Gesundheit und Produktivität beeinträchtigen. Doch müssen Arbeitnehmer wirklich frieren, nur weil die Heizung nicht aufgedreht wird? Gibt es eine Mindesttemperatur in Büro die Abhilfe schaffen könnte?
Das Arbeitsrecht, die Arbeitsstättenverordnung und Fürsorgepflicht setzen klare Grenzen die nicht überschritten werden dürfen – von der Höchsttemperatur bis zur Mindesttemperatur im Büro. Insbesondere Schwangere, ältere Beschäftigte und Outdoor-Arbeitnehmer profitieren von diesen Regelungen.
Lies weiter und erfahre, welche arbeitsrechtlichen Voraussetzungen Arbeitgeber treffen müssen und welche Rechte einem zustehen, wenn die Temperaturen im Büro unerträglich werden!