Meister BAföG – Förderungen, Voraussetzungen und Antrag

Karriereleiter rauf, doch die Kosten bremsen dich aus? Das Meister BAföG, heute als Aufstiegs-BAföG bekannt, kann genau das ändern. Diese staatliche Förderung unterstützt Berufstätige finanziell, die den nächsten Schritt in ihrer Laufbahn wagen und eine höherqualifizierende Fortbildung absolvieren möchten. Seit seiner Einführung im Jahr 1996 hat das Programm zahllosen Fachkräften den Aufstieg in Führungspositionen oder den Weg in die Selbstständigkeit geebnet – und das mit attraktiven Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Doch wie genau unterscheidet sich das Meister BAföG vom klassischen BAföG?

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Meister BAföG
Aufstieg mit Unterstützung: Das Meister BAföG hilft Handwerkern, finanzielle Hürden auf dem Weg zur Meisterqualifikation zu überwinden.

Meister BAföG: Was ist das?

Das Meister BAföG sieht die Unterstützung von angehenden Handwerksmeistern, Technikern, Fachwirten, Betriebswirten und staatlich geprüfte Erziehern finanziell bei ihrer Weiterbildung – unabhängig vom Alter oder der gewählten Unterrichtsform (Vollzeit, Teilzeit, Fernlehrgang) vor.

So besteht der entscheidende Unterschied zum klassischen BAföG in der Zielrichtung: Das Meister BAföG richtet sich nicht an Erstausbildungen, sondern an Fachkräfte, die sich weiterqualifizieren möchten.

Zudem gibt es keine Altersgrenze. Auch Bachelorabsolventen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten, sofern sie eine weiterführende Aufstiegsfortbildung anstreben. Masterabsolventen hingegen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung setzt sich aus staatlichen Zuschüssen und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW zusammen. Nach erfolgreichem Abschluss kann ein Teil des Darlehens erlassen werden, was die finanzielle Belastung erheblich reduziert. Rechtlich geregelt ist das Meister-BAföG außerdem im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

I. Voraussetzungen: Wer kann Meister BAföG beantragen?

Wer die finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen will, muss bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer klar definierten Fortbildungsmaßnahme spielen auch Unterrichtsumfang, Anbieterzertifizierung und Staatsangehörigkeit eine entscheidende Rolle. 1

Die wesentlichen Voraussetzungen für das Meister BAföG sind:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation
  • Eine höherqualifizierende Fortbildung, die über den bisherigen Abschluss hinausgeht
  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Vollzeitmaßnahmen: Mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche über einen Zeitraum von maximal drei Jahren
  • Teilzeitmaßnahmen: Mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat über maximal vier Jahre
  • Zertifizierte Anbieter: Die Maßnahme muss von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden
Meister BAföG
Voraussetzungen im Blick: Diese Kriterien musst du erfüllen, um das Aufstiegs-BAföG zu erhalten.

Außerdem sind auch Fern- oder mediengestützte Lehrgänge förderfähig, sofern sie den Anforderungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) entsprechen und eine regelmäßige Erfolgskontrolle gewährleistet ist.

Zudem spielt auch die Staatsangehörigkeit eine Rolle: Neben deutschen Staatsbürgern können auch Personen mit einer EU- oder doppelten Staatsbürgerschaft die Förderung beantragen. Unter bestimmten Bedingungen haben sogar Nicht-EU-Bürger Anspruch auf das Meister-BAföG. Wer diese Kriterien erfüllt, kann die Förderung nutzen, um den nächsten Karriereschritt zu machen und sich finanziell abgesichert weiterzubilden

Es gilt zu beachten, dass nicht jede Fortbildung grundsätzlich förderungsfähig ist.
Das Meister BAföG setzt voraus, dass der angestrebte Fortbildungsabschluss ein höheres Niveau als eine Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder ein Berufsfachschulabschluss aufweist. Zudem muss die Fortbildung auf einen rechtlich anerkannten Beruf vorbereiten und gewisse zeitliche Mindestanforderungen erfüllen.

II. Leistungsumfang und Förderhöhe

Das Meister BAföG besteht aus zwei zentralen Elementen: Zum einen gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten abdecken. Zum anderen steht ein zinsgünstiges Darlehen der KfW zur Verfügung, mit dem die verbleibenden Aufwendungen finanziert werden können.

Die Förderung deckt sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch Unterhaltskosten für Vollzeitmaßnahmen ab. 2 :

Hierbei sind folgende Beträge vorgesehen 3 :

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Können mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden.
    • Der Staat übernimmt 50 % als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
    • Die restlichen 50 % können über ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW finanziert werden.

Materialkosten für Prüfungsarbeiten

  • Etwa: Meisterstücke
  • Hier übernimmt der Staat bis zu 50 % der tatsächlichen Kosten, aber maximal 2.000 Euro.

Unterhaltsbeiträge für Vollzeitmaßnahmen

  • Stehen in Abhängigkeit von Einkommen, Familienstand und Vermögen.
  • Die Förderhöhen staffeln sich wie folgt:
    • Alleinstehende ohne Kind erhalten bis zu 1.019 Euro monatlich.
    • Verheiratete ohne Kind können bis zu 1.254 Euro monatlich beziehen.
    • Verheiratete mit einem Kind erhalten bis zu 1.489 Euro monatlich, zuzüglich 235 Euro für jedes weitere Kind.
    • Alleinerziehende mit einem Kind erhalten bis zu 1.198 Euro monatlich.
    • Zusätzlich gibt es einen Kinderbetreuungszuschuss von 150 Euro pro Kind für Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung, wenn man das Kind allein erzieht

Grafische Darstellung der Unterhaltsbeiträge für Vollzeitmaßnahmen

Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.

Leistungsart Maximaler Betrag (€) Zuschussanteil (%)
Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende 1019 100
Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte 235 100
Aufschlag je Kind 235 100
Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende 150 100

Beispielrechnung:
Vorliegend beantragt eine alleinstehende Person, die zwei Kinder im Alter von fünfzehn und zehn Jahre hat Fördermittel für eine Vollzeitfortbildung.

Die maximale Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

Leistungsart Betrag (€)
Beitrag zum Lebensunterhalt 1.019
Aufschlag Kind 1 235
Aufschlag Kind 2 235
Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende (Kind 2) 150
Gesamtförderung 1.639

Außerdem bestehen  Einkommens- und Vermögensfreibeträge, die nicht auf die Förderung angerechnet werden. So besteht für Teilnehmende ein Einkommensfreibetrag von 353 Euro, mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale sowie einer Sozialpauschale ist ein Minijob mit bis zu 556 Euro anrechnungsfrei.

Für Verheiratete oder Verpartnerte erhöht sich dieser Betrag um 850 Euro und  pro Kind kommen weitere 770 Euro hinzu. Der Ehe- oder Lebenspartner hat in Bezug auf die Förderung außerdem einen separaten Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.690 Euro.

So bleibt auch das Vermögen bis zu einer Grenze von 45.000 Euro unberücksichtigt. Für Verheiratete oder Verpartnerte, die nicht dauerhaft getrennt leben, sowie für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um jeweils 2.300 Euro. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners bleibt dabei vollständig anrechnungsfrei.

III. BAföG: Antragstellung und Verfahren

Wer das Meister BAföG in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Die Anlaufstellen unterscheiden sich je nach Bundesland: In Hessen sind beispielsweise die Studentenwerke zuständig, während in Hamburg die Handwerkskammer als Ansprechpartner fungiert.

Die Antragstellung erfolgt über ein Formularverfahren. In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise (relevant für Unterhaltszuschüsse)
  • Angaben zur geplanten Fortbildung und zum Bildungsträger

Es wird dringend empfohlen, den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung einzureichen, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.

Nach Bewilligung des Antrags erfolgt die Auszahlung monatlich. Wer eine Vollzeitmaßnahme absolviert, erhält neben der Förderung für die Lehrgangskosten auch die Unterhaltszuschüsse direkt ausgezahlt. Wichtig: Ein Teilnahmenachweis muss spätestens zur Hälfte der Fortbildung beim zuständigen Amt eingereicht werden.

IV. Rückzahlung des Darlehens

Meister BAföG
Flexibel zurückzahlen: Während der Fortbildung zinsfrei, später mit Erlassmöglichkeiten – so bleibt das Aufstiegs-BAföG fair und planbar.

Während der Fortbildung sowie in einer anschließenden Karenzzeit von bis zu sechs Jahren bleibt das Darlehen der KfW zins- und tilgungsfrei. Erst danach beginnt die Rückzahlung, wobei der genaue Zeitpunkt vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgelegt wird. So beträgt die Rückzahlungsfrist zehn Jahre, mit einer monatlichen Mindestrate von 128 Euro. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, besteht hier die Möglichkeit, die Tilgung zu stunden.

Seit dem. 1. August 2020 gilt zudem die Erlassregelung für Absolventen der Abschlussprüfung. 4 Wer die Abschlussprüfung erfolgreich besteht, kann sich bis zu 50 % des Darlehens erlassen lassen. Darüber hinaus profitieren Absolventen, die sich innerhalb von drei Jahren nach ihrer Fortbildung selbstständig machen oder ein Unternehmen übernehmen, unter bestimmten Bedingungen sogar von einem vollständigen Erlass der Fortbildungskosten.

V. Fazit: Meister BAföG als Aufstiegschance

Das Meister BAföG ist weit mehr als eine finanzielle Unterstützung – es ist eine gezielte Förderung für Fachkräfte, die ihre berufliche Qualifikation ausbauen und neue Karrierechancen ergreifen möchten. Durch die Kombination aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen bietet es eine attraktive und planbare Finanzierungsmöglichkeit. Besonders die Möglichkeit eines teilweisen oder vollständigen Darlehenserlasses macht diese Förderung zu einer wertvollen Starthilfe für die berufliche Weiterentwicklung. Wer aufsteigen möchte, kann mit dem Meister BAföG den nächsten Schritt sicher und finanziell entlastet gehen.

Übrigens: Wer für die Finanzierung einer Fortbildung einen Kredit in Betracht zieht, sollte sich nicht nur über die Fördermöglichkeiten des Meister-BAföG informieren, sondern auch auf Rechtliche Sicherheit bei der Kreditaufnahme achten.

VI. FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Meister BAföG

Anspruch auf Meister-BAföG besteht mit abgeschlossener Berufsausbildung und einer höherqualifizierenden Fortbildung ab 400 Unterrichtsstunden bei einem anerkannten Bildungsträger – in Vollzeit (mind. 25 Wochenstunden, max. 3 Jahre) oder Teilzeit (mind. 18 Monatsstunden, max. 4 Jahre).

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 Euro, für das Meisterstück bis zu 2.000 Euro – jeweils hälftig als Zuschuss und Kredit. 5 

Die Rückzahlung hängt vom Erfolg der Fortbildung ab: Bestehst man die Abschlussprüfung, kannst man bis zu 50 % des Darlehens erlassen bekommen. Wer sich innerhalb von drei Jahren selbstständig macht oder ein Unternehmen übernimmt, kann unter bestimmten Bedingungen sogar einen vollständigen Erlass erhalten.

Das Meister-BAföG richtet sich an Personen, die eine höherqualifizierende Fortbildung anstreben, etwa zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufmann, Betriebswirt oder Erzieher. Es umfasst zudem über 700 vergleichbare Qualifikationen. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Beim Meister-BAföG bleibt Vermögen bis zu 45.000 Euro anrechnungsfrei. Für Verheiratete oder Verpartnerte sowie pro Kind erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 2.300 Euro. Das Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners wird nicht angerechnet.

Aufstiegs-BAföG wird nicht gewährt, wenn bereits ein Masterabschluss oder ein staatlich bzw. staatlich anerkannter Hochschulabschluss vorliegt.

  1. vgl. Wer wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? – BMBF Aufstiegs-BAföG
  2. vgl. Was wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? – BMBF Aufstiegs-BAföG
  3. vgl. Wie wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert? – BMBF Aufstiegs-BAföG
  4. auch: ⁣Meister Bafög | Förderung | Aufstiegsweiterbildung – IHK Darmstadt
  5. vgl. Aufstiegs-BAföG (172) | KfW
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin