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Artikel 3132
Ralf Hansen

Zwangsvollstreckungsrecht im Assessorexamen

Eine Rezension zu:

Rolf Lackmann

Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts


5. Auflage

München: Verlag Vahlen, 2001, 441 S., DM 54,-
ISBN 3-8006-2663-2

http://www.vahlen.de
http://www.lackmann.vahlen.de


Das Zwangsvollstreckungsrecht gehört zu einem der gefürchtesten Bereiche der zivilrechtlichen Assessorprüfung, dessen Vermittlung in der Arbeitsgemeinschaft regelmäßig in die Wahlpflichtstation fällt. Die Wahrscheinlichkeit einer Zwangsvollstreckungsklausur - auch als Anwaltsklausur - im Examen ist sehr hoch. Man kann diesem Bereich nicht ausweichen, was auch sinnvoll ist. Das Gebiet ist angesichts der Bezüge zum materiellen Recht weitaus interessanter als es den Anschein hat. In Kenntnis dessen hat der Verfasser, Vors. Richter am LG Essen, dieses Buch auch für den Referendar konzipiert, der vom Studium her allenfalls Grundzüge dieser Materie noch präsent hat, wenn überhaupt. Eine bessere Darstellung dürfte kaum zu finden sein. Entsprechend stehen die Rechtsbehelfe des achten Buches der ZPO im Zentrum des Buches nebst weiteren examensverdächtigen Strukturen des Zwangsvollstreckungsrechtes. Es ist kein Geheimnis, daß Zwangsvollstreckungsrecht mit Fragen des materiellen Zivilrechts eng verzahnt ist, weshalb der Verfasser großen Wert auf die Darstellung dieser Verknüpfungen legt. Dies zeigt sich etwa bei der Darstellung der Pfändung vom Grundstückszubehör und des Ehegattenmitgewahrsams. Zu kurz ist die Darstellung bei der Durchsetzung des Räumungsanspruches gegenüber dem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, eine sehr umstrittenen Problematik, die eine eingehendere Darstellung verdient hätte, auch angesichts der Examensrelevanz. Die Darstellung besticht durch eine Systematik, die das innere System des Gesetzes zum Vorschein bringt und die Anwendungsvoraussetzungen der Gesetzesnormen des Zwangsvollstreckungsrechtes im Blick hat. Auf 30 Seiten wird zudem eine profunde Übersicht über das Insolvenzverfahren gegeben, das alles Wesentliche kurz, aber prägnant vermittelt.

Bereits die Einleitung entfaltet ein System der Rechtsbehelfe, bei dem sich der Leser bei der weiteren Lektüre des Buches orientieren kann, da sich die Rechtsschutzmöglichkeiten - von denen her die Klausuren konzipiert sind - auf Rechtsschutzmöglichkeiten gegen oder auf Erteilung von Klauseln im Klauselerteilungsverfahren, auf vollstreckungsinterne Rechtsbehelfe, vollstreckungsrechtliche Klagen aus materiellem Recht und einige wenige sonstige Rechtsbehelfe beschränken. Der Schwerpunkt liegt dabei noch auf der “Richterklausur“. Allerdings nehmen “Anwaltsklausuren“ in diesem Bereich erheblich zu. Eine entscheidende Stärke der Darstellung liegt im Zuschnitt auf konkrete Examensproblemlagen, die in Abschnitten über “typische Examensprobleme“ immer wieder eingehend thematisiert werden. Geradezu vorbildliche Ausführungen finden sich zur Vollstreckungserinnerung beim Handeln des Gerichtsvollziehers. Sehr klar dargestellt sind auch die Rechtsschutzfragen beim Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, für die sich gleich drei verschiedene Ansatzpunkte bieten, deren Abgrenzung nicht immer leicht ist. Der Verfasser verwendet hier eine besondere Sorgfalt auf die schwierige Abgrenzung von Entscheidung und Vollstreckungsmaßnahme, die im wesentlichen nicht mehr umstritten ist, weshalb der Verfasser hier zu einer kurzen Darstellung rät. Klar und verständlich dargestellt wird in aller gebotenen Kürze auch die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unter besonderer Berücksichtigung des Zwangsversteigerungsverfahrens. Hier wird insbesondere eine zwar knappe, aber überaus verständliche Darstellung des komplizierten Versteigerungsverfahrens gegeben, die man wirklich gut nachvollziehen kann. Besonderes Augenmerk angesichts der hohen Examensrelevanz wird auch den Klagen aus dem oder mit Bezug zu dem materiellen Recht gewidmet, die regelmäßig einen bereits wirksamen Titel voraussetzen. Etwa bei der Vollstreckungsgegenklage finden sich sehr interessante Ausführungen zur Abgrenzung von anderen Rechtsbehelfen wie der Abänderungsklage oder der Klage aus § 826 BGB, die sehr übersichtlich dargestellt wird. Ein weiterer Abschnitt widmet sich dem einstweiligen Rechtsschutz und dem gelegentlich durchaus examensrelevanten Klauselerteilungsverfahren, das wohl aus diesem Grund auch zum Schluß des rein darstellenden Teiles behandelt wird.

Das Werk weist indessen noch einen überaus interessanten Anhang auf, in dem sich zunächst schematische Übersichten über die Strukturen des Zwangsvollstreckungsrechts finden. Im zweiten Teil des Anhangs finden sich überaus hilfreiche Aufbauschemata zu den einzelnen Rechtsbehelfen des achten Buches sowie vier Klausuren (Erinnerung gegen Gerichtsvollzieherhandeln; Einziehungsklage -Anwaltsklausur-; Vollstreckungsgegenklage; Drittwiderspruchsklage). Allein diese Klausuren lohnen das Durcharbeiten, da es kaum interessante Fallsammlungen für Referendare im Bereich Zwangsvollstreckungsrecht gibt. Ein letzter Teil des Buches bringt Formulare des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und eines Gerichtsvollzieherprotokolls. Damit nicht genug, bieten Verlag und Verfasser nunmehr einen Aktualisierungsdienst im Internet unter http://www.lackmann.vahlen.de. Diese Adresse ist inzwischen aktiviert und hat zunächst einmal aktuelle Ergänzungen zum Text des Buches im Angebot. Die überraschende Entscheidung des BGH zur Pfändung von Dispositionskrediten ist leider noch nicht berücksichtigt, obwohl die Meinung des Verfassers hierzu sicher viele User interessieren dürfte. Es finden sich auch einige ausgesuchte Entscheidungen sowie Ergänzungen der ausgezeichneten Kommentierung einiger Normen im “Musielak“ sowie weitere interessante Materialien. Diese Verbindung von Buch und Internet dürfte das Modell der Zukunft sein, da das Internet Bücher als Medium nicht überflüssig machen kann, dazu ist es letztlich zu flüchtig.

Das Werk von Lackmann stellt inzwischen mit allem Recht das entscheidende Standardwerk zur Referendarausbildung dar und ist aus diesem Bereich nicht mehr hinwegzudenken.

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