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Artikel 7816
Stefanie Samland

Fallorientierte Examensvorbereitung

Eine Rezension zu:

Robert Uerpmann

Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungsprozessrecht

Examens-Repetitorium

Reihe UNIREP JURA

C.F. Müller, Heidelberg 2003, 145 Seiten, 16,- €
ISBN 3-8114-1831-9

http://www.cfmueller-campus.de


Die Reihe UNIREP JURA aus dem C.F. Müller-Verlag enthält zwar erst wenige Bücher, ist aber schon jetzt vor allem im Zivilrecht eine wertvolle Ergänzung zu den Werken aus der schwerpunkte-Reihe. Nun ist mit dem Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht auch das erste öffentlich-rechtliche Exemplar erschienen. Wie die anderen Bücher dieser Reihe fällt das Examens-Repetitorium durch die geringe Dicke auf, so daß die Motivation zum Lernen nicht durch einen "Wälzer" verloren geht. Auf 145 Seiten will der Autor den examensrelevanten Stoff aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht, verbunden mit dem Prozeßrecht, auf den Punkt bringen.

Hierzu ist natürlich Vorwissen erforderlich. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Lehrbüchern muß der Leser beim Durcharbeiten des als Repetitorium konzipierten Buches von Uerpmann die Basics schon beherrschen. So finden sich keine seitenlangen Ausführungen zum Verwaltungsakt mehr, vielmehr geht der Autor direkt auf Abgrenzungsfälle oder Problempunkte gezielt ein. Dies geschieht anhand von insgesamt 103 kleinen Fällen, auf die jeweils im Erläuterungstext Bezug genommen wird. Wie auch in der schwerpunkte-Reihe, ist der Text komplett mit Randnummern durchnumeriert, wichtige Begriffe werden fett hervorgehoben und die Eingangsfälle grau hinterlegt. Wichtige Theorien oder Merksätze werden durch einen dicken Pfeil gekennzeichnet. So entsteht eine gute Übersichtlichkeit, die durch Tabellen, Schemata und strukturierte Abbildungen noch erhöht wird. Ebenfalls angenehm ist das restriktive Vorgehen in den Fußnoten, hier werden nur die wichtigsten Fundstellen zitiert, neben den einschlägigen Entscheidungen verweist Uerpmann hier vor allem auf Aufsätze aus den Ausbildungs- und verwaltungsrechtlichen Zeitschriften.

Vom Aufbau her geht der Verfasser zunächst so vor, wie man es in einer verwaltungsrechtlichen Klausur tun muß. Teil 1 umfaßt die Zulässigkeit am Beispiel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage, Teil 2 die Begründetheit. Weitere Klagearten werden in Teil 3 behandelt. Der vorläufige Rechtsschutz ist in Teil 4 Gegenstand der Untersuchung, anschließend werden in Teil 5 Rücknahme und Widerruf, in Teil 6 das Staatshaftungsrecht und in Teil 7 der Rechtsschutz gegen Vollstreckungsakte problematisiert.

Gleich im ersten Abschnitt von Teil 1 wird deutlich, wie Uerpmann didaktisch vorgeht. Nach einem Schema zur Zulässigkeit von verwaltungsrechtlichen Klagen, das sofort noch einmal auf das Nötigste anhand einer Normenabfolge reduziert wird, widmet er sich dem Rechtsweg. Hier wird zunächst der Normalfall behandelt. Hier erläutert Uerpmann das Vorgehen zur Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht anhand von Sonderrechts- und Subordinationstheorie. Es werden weniger die Stärken und Schwächen dieser Theorien behandelt – dies bleibt einem Lehrbuch vorbehalten –, sondern eher die Anwendung dieser Theorien anhand von Beispielen verdeutlicht. Danach werden Tips gegeben, wie man mit Problemfällen bei der Abgrenzung dieser Rechtsgebiete voneinander vorzugehen hat. Schließlich beschäftigt sich dieser Abschnitt mit einzelnen Sonderzuweisungen und der Rechtswegverweisung.

Ein ähnliches Vorgehen wird bei der Eingriffsbefugnis deutlich. Der Grundfall wird relativ kurz abgehandelt, dafür werden die Klage auf Leistung an sich selbst und Dreiecksfälle detaillierter besprochen. Auch zum Vorverfahren findet der Leser eher vertiefende denn allgemeine Ausführungen. Wird dieser Prüfungspunkt in einer Anfänger-AG zum Verwaltungsrecht oft nur kurz angeprüft, so gibt es, gerade im Hinblick auf das Examen, doch einige Besonderheiten. Uerpmann untersucht u.a. die Ausnahmen von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens nach § 68 I 2 VwGO und Rechtsprechung sowie den Grundsatz reformatio in peius.

Im Teil 2 über die Begründetheit wird mit einem Abschnitt über den Verwaltungsakt zwischen gerichtlicher Kontrolle und behördlicher Entscheidungsfreiheit begonnen. Zentrale Frage ist hier das Ermessen, welches in einer gelungenen Ausführlichkeit am Beispiel etwas ausführlicherer Fälle untersucht wird. Anschließend wird die Fehlerfolgenlehre behandelt. Hier gibt der Autor u.a. Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten bei § 46 VwVfG.

Als weitere Klagearten werden in Teil 3 die allgemeine Leistungsklage, die Feststellungsklagen, der verwaltungsrechtliche Organstreit sowie die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle thematisiert. Gerade die Ausführungen zu den ersten beiden Abschnitte enthalten trotz des geringen Buchumfangs sehr ausführliche Darstellungen zu den klausurrelevanten Problemen.

Die bisherige Einschätzung zur Vorgehensweise kann auch auf die sich anschließenden Teile übertragen werden. Schließlich ist zu sagen, daß Uerpmann viel Wert darauf legt, das Zusammenspiel von Normen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht mit solchen aus anderen Rechtsgebieten aufzuzeigen. So werden verfassungsrechtliche Bezüge ebenso dargestellt wie relevante Normen aus dem BGB.

Gesamteindruck:
Wer sich in den Anfangssemestern und zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung schon mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht beschäftigt hat, findet in dem vorliegenden Büchlein eine ausgezeichnete Hilfe, um sein Wissen im Hinblick auf das Examen zu wiederholen und zu vertiefen. Die Möglichkeit, fallorientiert an den Stoff heranzugehen, sollte genutzt werden, indem vor der Lektüre jedes Abschnitts kurz die Eingangsfälle reflektiert werden. Dem Autor gelingt es, eine gute Mischung aus theoretischer Erläuterung von Detailproblemen und deren praktischer Übertragung auf die Beispielsfälle zu bieten.

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