Ronald Moosburner
Fall-Lösungen im Doppelpack
Eine Rezension zu:
Heyen
40 Klausuren aus dem Verwaltungsrecht
7. Auflage
Luchterhand Verlag, Neuwied, Kriftel, 2002, 250 S., 19,90 "
ISBN 3-472-05091-8
http://www.luchterhand.de
und
Schmidt-Jortzig / Schliesky
40 Klausuren aus dem Staats- und Völkerrecht
6. Auflage
Luchterhand Verlag, Neuwied, Kriftel, 2002, 179 S., 17,50 "
ISBN 3-472-04865-4
http://www.luchterhand.de
Für die Neuauflage der Klausuren aus dem Verwaltungsrecht zeichnet nunmehr nur noch Heyen verantwortlich, der das
von Schmidt-Jortzig begründete Werk schon drei Auflagen zuvor von Ipsen übernommen hat. Auch diesmal wurden wieder mehrere Fälle - diesmal aus dem Kommunalrecht - ausgetauscht und andere überarbeitet.
Enthalten sind Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, dem Kommunalrecht, dem Polizeirecht, dem Baurecht und dem Umweltrecht.
Die Lösungen sind lediglich skizziert und mit Literatur- und Rechtsprechungshinweisen versehen worden. Der erste Teil enthält
Klassiker wie die Abgrenzung von öffentlichem zu privatem Recht, Verwaltungsaktqualität von Verkehrsschildern, Rücknahme von Subventionen und Haftungsansprüche gegen den Staat. Gleiches gilt für das Polizeirecht, wo bekannte Probleme (Selbstmordfälle,
Altlastenfälle, Versammlungsrecht) angesprochen werden. Auch sicherheitsrechtliche Verordnungen werden behandelt. Neben
klassischen Varianten der Organstreitigkeiten im Gemeinderat finden sich im Kommunalrecht auch tiefergehende Fälle zu kommunalen
Unternehmen und ein aktueller Fall zur Problematik von Kampfhundesteuern. Auch die letzten beiden Teilgebiete werden in den
zentralen Bereichen abgedeckt, wobei das Baurecht mehr Beachtung verdient hätte, was auch seiner Examensrelevanz entsprechen würde.
Die Lösungsskizzen sind kurz, aber ausformuliert und nicht etwa in Stichpunkten gehalten. Dennoch ergibt sich die Lösung nicht
immer ganz schlüssig, was nicht nur daran liegt, daß bei vielen Problemen andere Ansichten gut vertretbar sind. Es ist ein
generelles Problem von Lösungsskizzen, daß die Interessenabwägung, die auch im öffentlichen Recht nur aus der Argumentation
am konkreten Sachverhalt heraus verständlich wird, nicht immer zuverlässig "rüberkommt".
Das zweite Fallbuch kommt der geringeren Stofffülle wegen mit deutlich weniger Platz aus. Es enthält Aufgaben zum Staats- und Völkerrecht, zwei davon auch aus dem europarechtlichen Bereich. Von den letzteren gehört jedenfalls die zweite dem Zusammenhang
nach (Einfluß des Europarechts auf § 48 VwVfG) eher ins Verwaltungsrecht. Auch sonst erspart man sich wegen der großen Bedeutung, die europarechtliche Fragestellungen inzwischen erlangt haben, selbstverständlich nicht die Arbeit mit einem Spezialfallbuch. Ansonsten ist die Darstellung aber ganz ausgezeichnet und vermittelt trotz ihrer Kürze einen sehr gut verständlichen Zugang zum oft als abstrakt empfundenen Staatsrecht. Die Klarheit der Argumentationsschritte ist geradezu beispielhaft, und die beigefügten Literatur- und Rechtsprechungshinweise eröffnen neue Problemperspektiven. Die völkerrechtlichen Probleme decken Kernbereiche ab, ohne für das Wahlfach die Lektüre eines eigenen Fallbuchs ersetzen zu können. Den Einstieg in das Fach ermöglichen sie aber allemal.
Es läßt sich damit festhalten, daß beide Werke zur Übung sehr zu empfehlen sind. Das erste muß der Leser freilich mit tiefergehenden Fällen vervollständigen, weil es wegen der Stofffülle naturgemäß keine vollständige Abdeckung der Gebiete erreichen kann. Das zweite gehört dagegen im staatsrechtlichen Bereich zum besten, was der Markt derzeit bietet.
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