Ralf Hansen
Das seit der ersten Auflage in Konzeption und Präsentation überzeugende Lehrbuch wurde wiederum etwas weiterentwickelt. Der Verfasser versucht den Lesern die Scheu vor dem Verwaltungsrecht zu nehmen, das allgemein ein eher ungeliebter Bereich ist, das aber nichts desto weniger auch fachlich einige interessante Herausforderungen zu bieten hat. Entsprechend versucht der Verfasser die Stoffülle, sozusagen "schwerpunktartig", auf das Lernbare und das Lernenswerte zu reduzieren, was ihm auch vollauf gelingt. Der Verfasser lenkt den Blick des Lesers sowohl auf Grundstrukturen, die unbedingt beherrscht werden müssen, um das erste juristische Staatsexamen zu bestehen, als auch auf die dazu notwendige Fallbearbeitungspraxis. Dies wird sehr plastisch und gut verständlich umgesetzt.
Der Band vermittelt sehr zuverlässig die Grundlagen des Verwaltungsrechts, etwa auch die Abgrenzung zum Privatrecht, die meist bei der Rechtswegsbestimmung im Verwaltungsprozeßrecht eine Rolle spielt. Sehr lesenswert sind die Ausführungen über die Grundprobleme des Verwaltungsrechts, die sich sehr eingehend mit den wesentlichen Fragen der Ermessenslehre, der Lehre vom Beurteilungsspielraum und den Fragen des subjektiv-öffentlichen Rechts befassen. Das "besondere Gewaltverhältnis" erklärt der Verfasser, konsequent grundgesetzlich argumentierend, für erledigt. Dem ist sicher nichts hinzuzufügen. Der Band legt besonderen Wert auf die Vermittlung des Grundlagenwissens zu den kodifizierten Teilen des allgemeinen Verwaltungsrechts, weshalb auch dem VwVfG besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird und hier insbesondere den Formen des Verwaltungshandelns, in dessen Zentrum nach wie vor der Verwaltungsakt steht, dessen Zu- und Aussonderungsmerkmale Punkt für Punkt durchdiskutiert werden. Auch die Probleme der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung werden sehr verständlich erklärt. Dies gilt nicht weniger für die wichtigen Nebenbestimmungen und Auflagen. Vertieft wurden die Ausführungen zum Recht auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren. Einen weiteren Höhepunkt des Bandes bildet die Diskussion der Anforderungen an einen rechtmäßigen Verwaltungsakt. Hier werden Nichtigkeit, Rechtswidrigkeit und Heilungsmöglichkeiten didaktisch gut aufbereitet erklärt. Diese komplizierten Zusammenhänge werden in einem ausgezeichneten Schema zusammenfaßt, das die möglichen Fehler eines Verwaltungsaktes sehr transparent macht. Ebenso klar werden die Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und etwa auch des Realaktes als besondere Form des Verwaltungshandelns dargelegt, wobei die Darstellung nicht mit Details aus dem besonderen Verwaltungsrecht überfrachtet wird. Der Text enthält auch stets Hinweise zu interessanten Fallbearbeitungen in den einschlägigen Ausbildungszeitschriften, was den Wert der Lektüre gerade etwa auch bei Hausarbeiten oder vor dem Examen erhöht.
Interessant ist insbesondere das Kapitel über die Kontrolle des Verwaltungshandelns, das die interne Kontrolle jenseits von Widerspruchsverfahren und Klage zum Gegenstand hat. Hier wird insbesondere die Dogmatik der §§ 48, 49, 51 VwVfG mit Hinweisen zur europarechtlichen Überlagerungen sehr nachvollziehbar entfaltet. Zu Rücknahme und Widerruf findet sich ein sehr beachtenswertes Schema, das gerade zum Wiederholen sehr geeignet ist. Die Ausführungen zur Amtshaftung, zur Enteignungsentschädigung, zur öffentlich-rechtlichen GoA und zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind trotz ihrer verhältnismäßigen Kürze sehr geeignet, den Stoff zu wiederholen oder sich die Grundlagen anzueignen. Immerhin findet sich auch noch ein Kapitel über das Recht der öffentlichen Sachen, das alle wesentlichen Gesichtspunkte anspricht. Integriert sind, wie bei dieser Reihe üblich, Fälle und Lösungen, die zeigen wie man derartige Fälle angeht.
Der Band ist bestens geeignet, sich auf das Examen vorzubereiten oder sich die maßgeblichen Strukturen dieses Bereiches fallorientiert anzueignen.
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