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Artikel 2511
Ralf Hansen

Examensrelevante Entscheidungsformen im öffentlichen Recht

Klausurtypen, wiederkehrende Probleme und Formulierungshilfen

Eine Rezension zu:

Roland Kintz

Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht


JuS-Schriftenreihe, Bd. 148

München: C.H. Beck, 2000, S.320, ISBN 3-406-47123-4

http://www.beck.de


Der in jeder Hinsicht überzeugende neue Band von Kintz orientiert sich im wesentlichen an Klausurtypen für das Assessorexamen, und diese sind im Wesentlichen von den möglichen Entscheidungsformen her vorgegeben. Das Buch will helfen, sich stärker klausurorientiert zu verhalten, statt sich in unproduktiver Weise zu sehr mit der Aneignung materiell- und prozeßrechtlichen Wissens zu beschäftigen. Das Buch vermittelt in überaus profunder Weise den hierzu nötigen Überblick, erläutert Aufbau und Formalia, stellt die verschiedenen Klausurtypen dar und behandelt in diesem Rahmen wiederkehrende Klausurprobleme. In diesem Zusammenhang finden sich jeweils bei den einschlägigen Problemstellungen zahlreiche Formulierungshilfen für Urteile, Beschlüsse, Widerspruchsbescheide und auch für Anwaltsschriftsätze. Die gedrängte Darstellung der klausurrelvanten Problemestellungen hat alle Anlagen zu einem guten Repetitorium. In den Fußnoten finden sich zahlreiche Hinweise auf veröffentlichte Fallbearbeitungen in den einschlägigen Ausbildungs- und Fachzeitschriften. Sie ermöglichen - auch bezüglich der vorgeschlagenen Formulierungen - in jeder Hinsicht eine angemessene Vertiefung, nicht zuletzt hinsichtlich der herangezogenen - teilweise kontroversen - Rechtsprechung. Differenzen in der Rechtsprechung der Obergerichte werden stets aufgearbeitet und auch entsprechend in den möglichen Alternativen für die Entscheidungspraxis dargestellt.

Der Band setzt konsequenterweise nach einer Einführung in Technik zur Bearbeitung öffentlichrechtlicher Fälle mit dem verwaltungsrechtlichen Urteil ein, dessen Abfassung im Vergleich zum Zivilurteil erhebliche Besonderheiten aufweist, nicht zuletzt was die Tenorierung und die Abfassung des Tatbestandes angeht. Diese Strukturen werden strikt klausurorientiert vermittelt. Im Rahmen der Darstellung der Strukturen der Entscheidungsgründe findet sich die Erörterung zahlreicher examensrelevanter Problemstellungen. Eingegangen wird auch auf Gerichtsbescheid und Beschlüsse, hier wird insbesondere der einstweilige Rechtsschutz behandelt, dessen Strukturen für Klausur und Aktenvortrag „sitzen“ müssen. Kürzer aber nicht weniger prägnant werden auch Entscheidungen im Rahmen des Normenkontrollverfahrens und des Berufungszulassungsverfahrens behandelt. Ein weiterer klausurrelevanter Schwerpunkt liegt in der Darstellung des Widerspruchsbescheides. Erfreulicherweise erfaßt die Darstellung mehr oder wenige alle in Deutschland vorherrschenden Besonderheiten bei der Abfassung von Entscheidungen. Wo dies nicht möglich ist, wird dies auch kenntlich gemacht. Besonders hilfreich sind die zahlreichen Tenorierungsbeispiele. Die Ausführungen zur Abfassung von Tatbestand und Entscheidungsgründen suchen in der derzeitigen Referendarausbildungsliteratur durchaus ihresgleichen. Hier zeigt sich eingehende richterliche Erfahrung eines Prüfers, der überdies Kurse an der Verwaltungshochschule in Speyer abhält. Erläutert werden auch Probleme der Abfassung beim Abhilfe- und Ausgangsbescheid, deren Fertigung durchaus Thema einer Examensklausur werden kann. Ebenfalls dargestellt werden die Strukturen des öffentlichrechtlichen Gutachtens, das meist ein Beratungsgutachten ist, und die Besonderheiten der öffentlichrechtlichen Anwaltsklausur, die immer mehr in die Klausurpraxis einzieht, letztlich aber nur maßgebliche Abweichungen in den Zweckmäßigkeitserwägungen aufweist. Hier findet sich ein ausgezeichneter Musterschriftsatz für eine Klageschrift. Sehr wertvolle Hinweise zum öffentlichrechtlichen Aktenvortrag runden diese überaus verdienstvolle und lesenswerte Darstellung ab. Eine ideale Ergänzung zu diesem Band, wäre eine darauf abgestimmte Sammlung von Musterklausuren zum Assessorexamen, deren Aufnahme die JuS-Schriftenreihe in dieser Hinsicht sicher bereichern würde.

Es dürfte fast noch untertrieben sein zu behaupten, daß es dem Verfasser gelungen ist, die beste Darstellung dieser Materie zu liefern, die gegenwärtig erhältlich ist und deren regelmäßige Aktualisierung schnell zum Wunsch des Adressatenkreises werden dürfte.

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