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Artikel 214
Ralf Hansen

Handliche Textsammlung zum sächsischen Landesrecht

Staats- und Verwaltungsrecht
Freistaat Sachsen

Hrsg. v. Meissner, Claus/Trute, Hans-Heinrich

Textbuch Deutsches Recht

4., neubearbeitete Auflage, Heidelberg: Verlag C.F. Müller, 1999


http://www.huethig.de


Der neu edierte Text enthält alle für die juristische Ausbildung (auch des öffentlichen Dienstes) im Freistaat Sachsen relevanten Texte. Alle Gesetzesänderungen der letzten drei Jahre (Erscheinungszeitpunkt der Vorauflage) sind sorgfältig eingearbeitet. Sie betreffen in erster Linie die Gemeindeordnung, das Bauordnungsrecht, das Landesbeamtenrecht und - wie in der Presse kontrovers diskutiert wurde - das Polizeirecht. Ein Anmerkungsapparat mit Querverweisen, wie man sie aus manch anderen Editionen kennt, fehlt allerdings fast ganz. Vorangestellt sind regelmäßig nicht amtliche Gliederungen, die das Auffinden der Gesetzestexte erleichtern. Der Inhalt reicht von der - auch verfassungsvergleichend interessanten - sächsischen Verfassung über das einschlägige Landesverfassungsrecht bis zum Kommunalverfassungsrecht und umfaßt daher alle einschlägigen Materien. Interessant ist insbesondere das Gesetz über die sorbische Minderheit, der ein Recht auf umfassende kulturelle Autonomie eingeräumt wurde, die unter anderem auch das Recht beeinhaltet, sich in dieser Sprache rechtliches Gehör zu verschaffen, ohne daß dem Rechtssuchenden diese Kosten zur Last fallen. Dieses Gesetz könnte rechtsvergleichend zum Paradigma für einen angemessenen Umgang mit kulturellen und ethnischen Minderheiten werden (nirgendwo ist die Diskussion fortgeschrittener als in Kanada, s. nur, Taylor, Charles, Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Ffm., 1995, 1997). Leider wurde hier vom Abdruck mancher Paragraphen dieses Gesetzes abgesehen, die sicher manchen Leser - auch außerhalb des Freistaates Sachsen - interessieren würden. Es wurde neu in die Sammlung aufgenommen. Ebenso wie das Verwaltungsaufbaugesetz, das Justizausführungsgesetz und die Verordnung über die Form kommunaler Bekanntmachungen. Ein sehr ausführliches Stichwortregister rundet den handlichen Band ab, der für die juristische Ausbildung sehr geeignet und zur Benutzung im Staatsexamen zugelassen ist.



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