Bei dem hier zu besprechenden Werk handelt es sich um eine rechtshistorische Dissertation. Thema ist die Geschichte der Gesetzespublikation. Hier wird in Form der kurzen Darstellung des Inhalts versucht einen Überblick über die im Buch behandelten Themen zu geben.
Bereits in der Frühantike waren Ansätze der Gesetzespublikation vorhanden, etwa Gesetzestafeln im alten Rom. Es herrschte die Auffassung, dass nur ein publiziertes Gesetz Bindewirkung entfalten kann. Dies war aber noch verhältnismäßig unproblematisch, da das Volk unmittelbar an der Beschlussfassung beteiligt war und eine Bekanntmachung der Gesetze sich somit weitgehend erübrigt hätte.
In der Spätantike änderte sich die Praxis der Gesetzgebung, und das Bedürfnis nach einer Publikation wurde größer. Dennoch galt eine Bekanntheitsvermutung für neue Gesetze, obwohl diese nur in Rom selbst angeschlagen wurden, die außen liegenden Provinzen hatten das nachsehen. Ab Justinian versuchte man, den Bekanntheitsgrad neuer Gesetze zu steigern.
Nach Untergang des römischen Reiches gab es allerdings wieder große Veränderungen, denn die Germanen hatten anders als die Römer keine einheitliche Rechtsordnung. Vielmehr hatte hier jeder Stamm eine eigene Rechtstradition, die mündlich überliefert wurde.
Erste Aufzeichnungen begannen erst wieder im Frühmittelalter. Die Rechtsetzung im Hochmittelalter bestand hauptsächlich darin, dass der Herrscher Einzelpersonen Rechte zubilligte, eine Massenpublikation dieser war nicht erforderlich. Vor Beginn der Neuzeit spielte die Gesetzespublikation eine eher untergeordnete Rolle.
Mit Beginn der Neuzeit änderten sich die Rahmenbedingungen: Es gab ein großes Bevölkerungswachstum und ein stetiges Anwachsen des Handels. Eine Rechtsordnung wurde so erforderlicher. Ein weiteres wichtiges Ereignis für das Fortschreiten der Publikation war natürlich die Erfindung des Buchdrucks durch Johannes Gutenberg Mitte des 15. Jahrhunderts. Etwa die Wiederentdeckung des Corpus Iuris Civilis profitierte davon enorm, da er gedruckt und somit verbreitet werden konnte.
Eine Publikation spielte sich jedoch vorwiegend auf der Ebene der Städte ab, an eine ausreichende Information der Bevölkerung war jedoch noch nicht zu denken. Beim Stadtrecht herrschten zunächst privat verfasste Rechtsbücher vor, wie etwa der Sachsenspiegel, Frankenspiegel oder Schwabenspiegel. Zwar wurde 1584 eine offizielle Druckpublikation des geltenden Rechts von staatlicher Seite initiiert, diese war jedoch ausschließlich in lateinischer Sprache abgefasst und somit für einen Großteil der Bevölkerung unbrauchbar.
Auf Territorialebene gab es schon ab etwa 1233 staatlich initiierte Publikationen, die aber lediglich dokumentierenden Charakter hatten und nicht der Verkündung dienten. Gerichtsordnungen wurden weniger publiziert, da sie auch nur an einen kleineren Adressatenkreis gerichtet waren als das materielle Recht.
Zum Abschluss des Werkes gibt der Verfasser noch einen kurzen Überblick über die Publikation während absolutistischen Zeiten sowie zur Zeit der französischen Revolution.
Gesamteindruck:
Die Dissertation beschäftigt sich sehr tiefgründig mit dem Thema und ist interessant geschrieben. Rechtshistorisches Interesse vorausgesetzt empfiehlt sich dieses Werk durchaus zur Lektüre. Man kann übrigens auch eine
pdf-Version auf den Seiten von Jurawelt finden.