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"Staatsrecht I" von Christoph Degenhart    Versandkostenfrei & bequem per Rechnung bestellen Onlinebestellung bei der Fachbuchhandlung Platon
Ronald Moosburner

Ein Klassiker in Neuauflage

Eine Rezension zu:

Christoph Degenhart

Staatsrecht I

Staatsorganisationsrecht

18. Auflage

C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2002, 304 S., 21,- Euro
ISBN 3-8114-0810-0

http://www.cfmueller-campus.de


Christoph Degenharts beliebtes Werk aus der Schwerpunkte-Reihe ist dieses Jahr bereits in 18. Auflage erschienen. Es wurde in Teilen neu bearbeitet, wobei u.a. Ergänzungen zum rechtspolitischen Dauerthema der Verstärkung direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene sowie im Kapitel über den Bundesrat vorgenommen worden sind. Die Darstellung ist gewohnt übersichtlich und vollständig. Hinsichtlich der Neuauflage sollen daher nur besonders aktuelle Neuerungen herausgegriffen werden.

Nach der Aufsehen erregenden Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat und anläßlich des von sechs unionsregierten Ländern angestrengten Normenkontrollverfahrens über die Gültigkeit des Gesetzes erwies sich eine Stellungnahme zu der Problematik der uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat als notwendig. Diese fällt angesichts der aufgeflammten Diskussion und der Prüfungsrelevanz des Themas (in Baden-Württemberg etwa bereits im September 2002 ein Examensthema!) überraschend knapp aus. Dabei herrscht im Falle des Zuwanderungsgesetzes bereits hinsichtlich der Einordnung der tatsächlichen Geschehnisse wenig Klarheit, zumal die Berichterstattung in der Tagespresse über den Ablauf der Sitzung teilweise widersprüchliche Einzelheiten zu Tage förderte (informativ daher der Auszug aus dem stenographischen Bericht des Bundesrats bei Odendahl, JuS 2002, 1049). Sehr umstritten ist weiterhin die Bewertung des Verhaltens des Bundesratspräsidenten. Das Meinungsspektrum beginnt hier bei der Haltung, ein Eingreifen sei bedeutungslos, da die uneinheitliche Stimmabgabe bereits vorliege, und reicht bis zum Beharren auf einer Rechtspflicht zum Eingreifen aus den Grundsätzen der Bundes- wie der Organtreue. Der Verfasser begnügt sich freilich mit der einfachen Feststellung, die Stimmabgabe sei uneinheitlich gewesen (vgl. zur Vertiefung Odendahl JuS 2002, 1049ff mit zahlr. Nachw. und einer gut begründeten Gegenposition zur hM, die nach wie vor von einer Nichtigkeit des Zuwanderungsgesetzes ausgeht).

Im Bereich der Staatszielbestimmungen ist mit der Einführung eines Staatszieles "Tierschutz" eine nicht ganz unwichtige Neuerung aufgetreten. Sie wird vor allem für die Auslegung der Grundrechte und hier wiederum der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 III GG sowie der Berufsfreiheit aus Art. 12 I GG Bedeutung erlangen. Entscheidend für die Aufnahme des neuen Staatsziels war der Sinneswandel innerhalb der Unionsparteien, die ihre bisherige ablehnende Haltung weitgehend aufgegeben haben, die Problematik der Schlachtung durch Schächten mag hierbei eine wichtige Rolle gespielt haben. Wurde bisher in dogmatisch kaum haltbarer Weise versucht, den Grundrechten aus Art. 4, 5 III und 12 GG die Kompetenznorm des Art. 74 I Nr. 20 GG als kollidierendes Verfassungsrecht entgegenzuhalten, oder alternativ der Menschenwürdeschutz aus Art. 1 GG herangezogen, so findet der Tierschutz nunmehr eine tatsächliche Stütze im Grundgesetz. Freilich geht mit dem Verfassungsrang noch keine den Grundrechten vergleichbare Bedeutung einher, so daß der Einfluß der neuen Staatszielbestimmung auf das Ergebnis von Abwägungsvorgängen gar zu groß nicht ausfallen sollte. Freilich ist nun kaum noch zweifelhaft, daß auch die Wissenschaftsfreiheit und die Religionsfreiheit, die nicht mit einem Gesetzesvorbehalt ausgestattet sind, aus Gründen des Tierschutzes als kollidierendem Verfassungsrecht eingeschränkt werden kann.

Insgesamt präsentiert sich das Werk wieder standesgemäß als einer der Klassiker in der staatsrechtlichen Lehrbuchliteratur. Auf diesem Niveau ist die Auswahl eines Werks für den Studenten nur mehr eine Geschmacksfrage nicht jedoch eine des Inhalts.

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