Leinenpflicht in Deutschland: Wo und wann gilt sie?

Ein Spaziergang mit dem Hund – für viele Halter das tägliche Ritual und zugleich ein Moment der Entspannung. Doch was für die einen pure Freiheit bedeutet, kann für andere zur Herausforderung werden. Denn nicht überall darf der geliebte Vierbeiner unangeleint über Wiesen flitzen oder durch Wälder streifen. Deutschland ist ein Flickenteppich aus unterschiedlichsten Vorschriften zur Leinenpflicht – von strengen Reglementierungen in Thüringen bis hin zu großzügigen Freilaufzonen in Schleswig-Holstein.

Die Rechtslage ist komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Was in einer Region noch erlaubt ist, kann wenige Kilometer weiter bereits eine Ordnungswidrigkeit sein. Dieser Beitrag gibt eine präzise Übersicht über die geltenden Vorschriften und klärt darüber auf, wo Hunde unangeleint laufen dürfen – und wo es teuer werden kann.

Leinen los – aber mit Verantwortung! Ein unangeleinter Hund kann nicht nur Wildtiere gefährden, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen – besonders, wenn es zu einem Biss kommt. Welche Ansprüche Geschädigte haben und wann Schmerzensgeld fällig wird, erfahren Sie hier:

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Das Wichtigste in Kürze

Keine einheitliche Regelung: Die Leinenpflicht für Hunde variiert je nach Bundesland, Kommune und Stadt.
Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern gibt es in einigen Bundesländern, z. B. Thüringen.
Brut- und Setzzeit (meist 1. März – 15. Juli) bedeutet in vielen Bundesländern eine saisonale Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren.
Listenhunde unterliegen oft besonderen Auflagen – in vielen Bundesländern gilt für sie eine permanente Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hohe Bußgelder drohen bei Verstößen – je nach Bundesland bis zu 10.000 Euro.
Ausgewiesene Freilaufflächen bieten Möglichkeiten für Hundehalter, ihre Vierbeiner ungeleint und sicher laufen zu lassen.

1. Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?

In Deutschland gibt es keine einheitliche bundesweite Leinenpflicht, vielmehr ist das Regelwerk ein Flickenteppich aus landesrechtlichen Vorschriften, kommunalen Satzungen und örtlichen Gefahrenabwehrverordnungen. Während einige Bundesländer wie Thüringen eine ganzjährige Anleinpflicht im Wald vorschreiben, gilt in anderen Regionen lediglich eine saisonale Regelung während der Brut- und Setzzeit (meist vom 1. März bis 15. Juli). Diese Vorschriften dienen nicht nur dem Schutz von Wildtieren und Jungtieren, sondern auch der Vermeidung von Störungen in naturschutzrechtlich sensiblen Gebieten.

Doch nicht nur in der Natur, auch in städtischen Räumen gibt es teils strenge Vorgaben. Fußgängerzonen, öffentliche Plätze, Parks und Grünanlagen sind in vielen Städten von einer Leinenpflicht betroffen. Der Grund liegt auf der Hand: Hier treffen Mensch und Tier auf engem Raum aufeinander – Konflikte mit Radfahrern, Spaziergängern oder anderen Hunden sind keine Seltenheit. Besonders betroffen sind Listenhunde, für die bundesweit unterschiedliche, aber meist sehr restriktive Auflagen gelten. In vielen Bundesländern müssen diese Rassen unabhängig von ihrer individuellen Sozialverträglichkeit dauerhaft an der Leine geführt und zusätzlich mit einem Maulkorb gesichert werden.

Gleichzeitig bieten zahlreiche Kommunen ausgewiesene Freilaufflächen, auf denen Hunde unangeleint spielen und rennen dürfen. Wer sich nicht an die jeweiligen Vorgaben hält, riskiert empfindliche Geldstrafen – in einigen Bundesländern können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Neben der reinen Pflicht zur Anleinung gibt es weitergehende Vorschriften zur Haftung und Versicherung, denn in mehreren Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben.

2. Wo gilt die Leinenpflicht für Hunde?

Ein bundesweit einheitliches Gesetz zum Leinenzwang? Fehlanzeige. Während das Bundeswaldgesetz und das Bundesjagdgesetz gewisse Rahmenbedingungen vorgeben, bleibt die eigentliche Regulierung den Bundesländern überlassen. Die wenigen existierenden bundesrechtlichen Vorgaben beziehen sich vor allem auf Naturschutzgebiete und Nationalparks, in denen ein teils strikter, teils abgestufter Leinenzwang gilt.

Ein Blick in die Länder zeigt: Die Regelungen zum Leinenzwang sind so unterschiedlich wie die Landschaften selbst. Während einige Bundesländer während festgelegter Zeiten eine strenge Anleinpflicht vorschreiben, bleiben die Vorschriften in anderen Regionen locker oder gar nicht vorhanden.

Verstöße? Meist als Ordnungswidrigkeiten ausgestaltet, oft mit empfindlichen Bußgeldern belegt. Doch nicht alle Hunde sind betroffen: Jagd-, Blinden-, Hüte-, Polizei- oder Zollhunde genießen regelmäßig Sonderregelungen – auf diese Spezialfälle soll hier jedoch nicht näher eingegangen werden. Wer mit seinem Hund unterwegs ist, sollte sich also genau informieren – denn was in einem Bundesland erlaubt ist, kann wenige Kilometer weiter schon zum bußgeldbewehrten Verstoß werden.

Für einen schnellen Überblick können Sie hier direkt das gewünschte Bundesland auswählen und alle relevanten Regelungen zur Leinenpflicht, Brut- und Setzzeit sowie weiteren Vorschriften abrufen:

Gibt es eine Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es keinen flächendeckenden Leinenzwang – die Regelungen dazu werden von den Städten und Gemeinden individuell festgelegt. Während Hunde in manchen Regionen relativ frei laufen dürfen, gelten in anderen klare Vorschriften, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt in vielen Bereichen auf eine konsequente Anleinpflicht. So gilt insbesondere in öffentlichen Bereichen wie, Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze sowie für Volksfeste und Stadien ein generelles Betretungsverbot. Für Kinderspielplätze, Liegewiesen und Wassertretanlagen besteht ebenfalls eine Leinenpflicht für Hunde.

Kurz Zusammengefasst – In Stuttgart müssen Hunde in folgenden Bereichen an der Leine geführt werden:

  • in Parks und öffentlichen Grünanlagen,
  • in Fußgängerzonen, Unterführungen und verkehrsberuhigten Bereichen,
  • auf öffentlichen Treppen sowie unter Brücken,
  • bei größeren Menschenansammlungen,
  • in Naturschutzgebieten,
  • im öffentlichen Nahverkehr

Der Hundehalter darf seinen Hund also nur auf öffentlichen Straßen frei laufen lassen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass der Hund stets abrufbar sein muss um ihn im Ernstfall sofort unter Kontrolle bringen zu können.

In den Wäldern Baden-Württembergs besteht eine generelle Leinenpflicht nur für Jagdreviere, dennoch ist hier Vorsicht geboten. Auch hier kann das unkontrollierte Jagen oder Hetzen von Wildtieren schnell schwerwiegende Konsequenzen haben.

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.
  • Und besonders wichtig: Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (§ 49 JWMG) kann die Ortspolizeibehörde in Einzelfällen genehmigen, dass wildernde Hunde getötet werden, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend sind.
  • Leinenpflicht Baden-Württemberg Brut- und Setzzeit: Es besteht genauso wie in Bayern keine allgemeine Regelung zur Leinenpflicht in der brut- und Setzzeit.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen sowie in der Informationsbrochüre der Landeshautpstadt Stuttgart.

Leinenpflicht Bayern

Bayern verzichtet auf eine allgemeine Leinenpflicht und überlässt die Entscheidung den Gemeinden. Während Hunde in vielen Orten frei laufen dürfen, gibt es besonders in Städten wie München detaillierte Vorschriften, die den Freilauf reglementieren.

Wer mit seinem Hund in München unterwegs ist, sollte wissen, dass in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht gilt:

  • Innerhalb des Altstadtrings, in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Veranstaltungen und Märkten;
  • In der Nähe von Kinderspielplätzen;
  • In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen;
  • Im Westpark sowie auf allen Wegen städtischer Grünanlagen.

Besonders streng geht die Stadt mit größeren Hunden und bestimmten Rassen um:
Schäferhunde, Boxer, Deutsche Doggen und Dobermänner müssen seit 2013 angeleint werden, ebenso alle Hunde mit einer Schulterhöhe von 50 cm oder mehr. Zudem sind Kinderspielplätze sowie das Gelände des Oktober- und Frühlingsfestes für Hunde komplett tabu.

In Bayerns Wäldern gibt es zwar keinen generellen Leinenzwang – aber auch hier gilt: In Jagdrevieren ist es streng verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Während Jäger in anderen Bundesländern zunächst andere Maßnahmen ergreifen müssen, bevor sie einen wildernden Hund abschießen, sieht Bayern hier keine milderen Zwischenschritte vor. Jäger sind verpflichtet, das Wild zu schützen – und das kann für unangeleinte Hunde schnell zur tödlichen Gefahr werden.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Bayern finden sich auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen. Informationen zur Landeshauptstadt München: Hundeverordnung – Landeshauptstadt München

Leinenpflicht Berlin

Berlin setzt auf klare Regeln, wenn es um das Führen von Hunden geht. Laut der Berliner Hundeverordnung müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden, sobald sie sich außerhalb eines eingefriedeten Grundstücks oder speziell ausgewiesener Hundeauslaufgebiete befinden. Wer seinem Vierbeiner dennoch mehr Auslauf und eine Auszeit von der Leinenpflicht gönnen möchte, kann die offiziellen Hundefreilaufzonen der Stadt nutzen.

So sind aber nicht alle Hunde sind von der allgemeinen Anleinpflicht betroffen. Wer seinen
Hund bereits vor dem 22. Juli 2016 gehalten hat oder eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat, kann eine Befreiung beantragen. Ebenso gilt dies für Personen, die nachweislich mindestens drei Jahre lang einen Hund ohne Beanstandung geführt haben oder zu bestimmten Berufsgruppen wie Tierärzten oder Hundeführern von Diensthunden gehören.

 

Trotzdem gibt es Bereiche, in denen für alle Hunde strikte Leinenpflicht gilt:

  • Maximale Leinenlänge 2 Meter:
    • In Grünanlagen, Parks und an Kanalpromenaden
    • Auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenanlagen
  • Maximale Leinenlänge 1 Meter:
    • In öffentlichen Gebäuden, Büro- und Geschäftshäusern
    • Bei Menschenansammlungen, Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen
    • In Fußgängerzonen und Straßen mit Menschenansammlungen
    • In öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen

Darüber hinaus gibt es absolute Betretungsverbote für Kinderspielplätze, Liegewiesen, öffentliche Badeanstalten sowie gekennzeichnete Badestellen.

Auch in den Berliner Wäldern bleibt die Freiheit der Hunde begrenzt: hier darf die Leine nicht länger als zwei Meter sein. Und wer glaubt, dass ein kurzer unbeobachteter Freilauf keine Folgen hat, irrt gewaltig. Denn sobald ein Hund beginnt zu jagen, darf ein Jäger ihn töten, wenn er erkennbar Wild nachstellt und sich nicht in Aufsicht seines Besitzers befindet.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Berlin finden Sie auf: Berlin mit Hund – Berlin.de

Leinenpflicht Brandenburg

Anders als viele andere Bundesländer setzt Brandenburg auf eine landesweit einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Die Leine darf hier höchstens zwei Meter lang und muss reißfest sein.

Diese Vorgaben betreffen viele öffentliche Orte, an denen sich Hunde nur angeleint aufhalten dürfen. Dazu gehören:

  • öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und bei sonstigen Veranstaltungen und bei großen Menschenansammlungen,
  • auf Sport- und Campingplätzen,
  • eingezäunte oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind,
  • Fußgängerzonen, Geschäfte,
  • Verwaltungsgebäude und öffentliche Verkehrsmittel (hierzu gilt die Maulkorbpflicht),
  • Mehrfamilienhäuser außerhalb der eigenen Wohnung, insbesondere in Treppenhäusern oder Gemeinschaftsbereichen.

Nach § 8 Absatz 1 der HundehV Brandenburg gelten Hunde als gefährlich, wenn sie durch ihr Verhalten oder ihre rassespezifischen Merkmale eine über das normale Maß hinausgehende Aggressivität oder Gefährlichkeit aufweisen. Dazu zählen insbesondere:

  • Hunde, die als bissig eingestuft wurden, weil sie ohne Provokation Menschen oder Tiere gebissen haben.
  • Hunde, die unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen.
  • Hunde, die wiederholt Menschen in bedrohlicher Weise angesprungen oder gefährdet haben.
  • Bestimmte Rassen, die per Gesetz als gefährlich eingestuft sind, darunter American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Hunde bestimmter weiterer Rassen, wie Dobermann, Rottweiler oder Dogo Argentino, können ebenfalls als gefährlich eingestuft werden, sofern nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass keine besondere Gefährlichkeit besteht.

In Brandenburg gilt für gefährliche Hunde eine generelle Maulkorbpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums. Laut § 3 Absatz 3 der HundehV Brandenburg müssen gefährliche Hunde stets einen Maulkorb tragen, sobald sie sich in der Öffentlichkeit befinden.

Darüber hinaus schreibt § 3 Absatz 3 HundehV vor, dass alle Hunde in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen müssen – unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlich.

Eine Ausnahme von der Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde kann nur gewährt werden, wenn ein Hund im Rahmen eines Wesenstests nachweist, dass von ihm keine Gefahr ausgeht. In diesem Fall kann die örtliche Ordnungsbehörde ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellen, das den Maulkorbzwang aufhebt.

Achtung! Auch in Brandenburg existieren Hundeverbotszonen. Diese Bereiche sind für Hunde vollständig tabu – egal, ob angeleint oder nicht. Dazu zählen insbesondere –Kinderspiel- und Ballplätze, Liegewiesen, Badeanstalten und öffentliche Badestellen. Bei Verstößen gegen die Hundeverbotszonen Regelungen sieht der Bußgeldkatalog Strafen bis zu 10.000 Euro vor.

Insbesondere in Brandenburgs Wäldern greift das Jagdrecht mit voller Härte: Hier ist ein Jäger sogar explizit verpflichtet, auf einen wildernden Hund zu schießen, wenn dieser sich unbeaufsichtigt im Jagdrevier bewegt. Dabei reicht es, wenn das Tier außerhalb der direkten Kontrolle seines Halters ist und Wildtieren nachstellt.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Brandenburg finden Sie in der HundehalteVerordnung.

Leinenpflicht Bremen

Auch Bremen verzichtet auf eine allgemeine Leinenpflicht, hier ist das Anleinen des Hundes nur in bestimmten Situationen vorgeschrieben. Bei Verstoß drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro.

Hunde müssen in Bremen in folgenden Situationen angeleint sein:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Geschäften, Einkaufszentren und Fußgängerzonen,
  • bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen,
  • in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • in Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
  • wenn die Hündin läufig ist.

Darüber hinaus gilt in Bremen während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli eine strenge Leinenpflicht in der freien Landschaft. Besonders betroffen sind Äcker, Wiesen, Weiden, Heideflächen, Moore, größere Baumbestände und Deiche außerhalb des bebauten Stadtgebiets.

Ein freilaufender Hund ist auch in den Wäldern Bremens nicht gern gesehen, denn das Jagdrecht erlaubt es Jägern in Bremen, freilaufende Hunde zu töten. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern gibt es hier jedoch keine explizite Regelung die vorsieht, dass der Hund beim Wildern erwischt werden muss, so kann schon das unbeaufsichtigte Streuen ausreichend sein um eine Tötung des Hundes zu rechtfertigen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Hund außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. der eigenen Wohnung stets ein Halsband mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift trägt. Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Bremen finden Sie auf dem Serviceportal Bremen

Leinenpflicht Hamburg

Hamburg zählt zu den Bundesländern mit einer allgemeinen Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet: Sobald der Hund die eigene Wohnung oder das eingefriedete Grundstück verlässt, muss er an der Leine geführt werden. Wer jedoch nachweisen kann, dass sein Hund zuverlässig gehorcht und keine Gefahr für andere darstellt, kann eine Befreiung beantragen. Doch auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung gibt es Orte, an denen das Anleinen ausnahmslos vorgeschrieben ist.

In folgenden Bereichen gilt immer eine Leinenpflicht:

  • Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Geschäfte,
  • in der Nähe von Schulen, Spielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen,
  • in Naturschutzgebieten
  • in der Nähe von großen Menschenansammlungen,
  • wenn die Hündin läufig ist,

wenn der Hund in der Vergangenheit Menschen oder Tiere verfolgt, wiederholt angebellt oder belästigt hat.

In Hamburg gilt grundsätzlich eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Eine Leinenbefreiung kann jedoch beantragt werden, wenn der Halter nachweist, dass sein Hund zuverlässig gehorcht und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Voraussetzung ist in der Regel ein Sachkundenachweis des Halters sowie ein Wesenstest des Hundes. Trotz Befreiung bleibt die Leinenpflicht an bestimmten Orten bestehen, etwa in Fußgängerzonen, Naturschutzgebieten und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Manche Bereiche sind für Hunde in Hamburg komplett tabu – egal, ob sie an der Leine geführt werden oder nicht. Dazu gehören:

  • Veranstaltungsorte, Märkte und Volksfeste wie etwa der Hamburger DOM oder der Hafengeburtstag
  • Spielplätze, Rasen- und Wiesenflächen, Blumengärten,

im Naturschutzgebiet Auenland Norderelbe und in weiteren Walderholungsgebieten.

In Hamburg gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde, unabhängig von der Jahreszeit. Daher gibt es keine zusätzliche Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Dennoch sollten Hundehalter:innen von Mitte März bis Juli besonders rücksichtsvoll sein und ihre Hunde in Gebieten, in denen Wildtiere leben, anleinen, um den Nachwuchs von Hasen, Rehen, Enten, Gänsen, Singvögeln und Füchsen zu schützen.

Selbst in Hamburgs Wäldern gilt außerhalb spezieller Hundefreilaufzonen eine generelle Anleinpflicht. Auch das Hamburger Jagdrecht erlaubt es Jägern, freilaufende Hunde unter bestimmten Umständen zu töten – insbesondere dann, wenn sie wildern oder nicht unter direkter Kontrolle stehen. Das Jagdrecht geht hier sogar einen Schritt weiter und genehmigt das Töten von Hunden in dafür vorgesehenen Fanggeräten.

Infoblätter zur Leinenpflicht in Hamburg, weitere Informationen sowie Listen anerkannter Gehormsamkeitsprüfer nach dem Hundegesetz finden Sie auf dem Hamburger Portal für Justiz und Verbraucherschutz.

Leinenpflicht Hessen

In Hessen besteht für viele öffentliche Bereiche eine generelle Leinenpflicht. Wer sich hieran nicht hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro, sondern in schwerwiegenden Fällen sogar die Entziehung des Hundes.

Die Leinenpflicht besteht insbesondere:

  • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten, Märkten und Messen,
  • in Gaststätten und Restaurants,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Fußgängerzonen,
  • in von den Gemeinden ausgewiesenen Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • auf Brücken, Treppen und in Unterführungen.

Wichtig ist jedoch in Hessen stets die Verordnungen der jeweiligen Städte und Gemeinden zu überprüfen, denn diese können hiervon abweichend gesonderte Regelungen treffen: In der Landeshauptstadt Wiesbaden beispielsweise müssen Hunde zusätzlich in öffentlichen Grünanlagen und auf beschilderten Waldlehrpfaden angeleint werden.

Die Metropole Frankfurt am Main setzt auf eine strenge Leinenpflicht, um das Zusammenleben in der Stadt sicher und angenehm zu gestalten. Hunde müssen an den folgenden Orten angeleint sein:

  • Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Fußgängerzonen, Grünanlagen und Naturschutzgebieten,
  • auf Brücken und an Haltestellen,
  • bei Versammlungen und Veranstaltungen.

Die maximal erlaubte Leinenlänge beträgt hier zwei Meter. Zudem sollten Hundebesitzer bei Kontakt mit Joggern, Radfahrern und spielenden Kindern ihren Hund sofort zu sich rufen und ihn zum Weiterführen an die Leine nehmen, um unerwartete Reaktionen zu vermeiden.

Auch wenn kein genereller Leinenzwang besteht, ist Vorsicht geboten. Laut Jagdrecht darf ein Jäger in den Wäldern Hessens auf einen Hund schießen, wenn dieser Wildtiere bedroht oder jagt. Allerdings ist das in Hessen strenger reguliert als in anderen Bundesländern: Der Jäger muss zunächst alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um das Tier vom Jagen abzuhalten, bevor er im äußersten Fall zur Waffe greifen darf. Das Jagdrecht räumt dem Besitzer hier zudem die Möglichkeit ein, Schadensersatz zu fordern, sollte ein Hund fälschlicherweise getötet werden.

In Hessen gibt es keine landesweite Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, doch einzelne Kommunen können eigene Vorschriften erlassen. Zwischen März und September sind viele Wildtiere besonders sensibel gegenüber Störungen – bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Feldhasen verlassen sich auf Schutz durch dichte Vegetation.

Wer seinen Hund in dieser Zeit an die Leine nimmt und auf den Wegen bleibt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Da einige Städte hohe Bußgelder für Verstöße verhängen, sollten sich Hundebesitzer über die örtlichen Verordnungen informieren.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Hessen finden Sie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen. Informationen zur Metropole Frankfurt am Main erhalten Sie hier: Ein urbanes Hundeleben | Stadt Frankfurt am Main

Leinenpflicht MV (Mecklenburg-Vorpommern)

Wie in einigen anderen Bundesländern auch gibt es in Mecklenburg Vorpommern eine landesweite Leinenpflicht, die Hundebesitzer nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Verstöße können Bußgelder von bis zu 7.500 Euro nach sich ziehen – und wer mehrfach erwischt wird, riskiert sogar die Entziehung des Hundes.

Hunde müssen in Mecklenburg Vorpommern insbesondere an folgenden Orten an der Leine geführt werden:

  • bei Versammlungen, Volksfesten und großen Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • in Verkaufsstätten und Tiergärten,
  • in allen Wäldern des Bundeslandes.

Auch hier können Städte und Gemeinden strengere Regeln erlassen.

Die Landeshauptstadt Schwerin hat für die Stadteile Altstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Feldstadt, Ostorf, Zippendorf und an den Ufern des Ziegelinnensees, Ostorfer Sees und Lankower Sees eine generelle Leinenpflicht angeordnet. Diese besteht außerdem für Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40cm. Zudem dürfen Hunde dort nicht auf Spielplätzen, Badestellen oder Liegewiesen mitgeführt werden.

Ergänzend wurde das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ zum Schutz der Vogelwelt der Leinenpflicht unterlegt.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein striktes Wald- und Jagdrecht. Die Leinenpflicht MV erlaubt es Jägern, freilaufende und unbeaufsichtigte Hunde zu töten, wenn sie Wild gefährden. Auch hier ist grundsätzlich das Töten in Fanggeräten rechtlich zulässig.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweit festgelegte Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, jedoch können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen. Zwischen März und Juli sind viele Wildtiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. Um brütende Vögel und Jungtiere nicht zu gefährden, sollten Hundehalter ihre Vierbeiner in der freien Natur an der Leine führen und auf den Wegen bleiben. Da Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können, ist es ratsam, sich über die lokalen Bestimmungen zu informieren.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen. Informationen zur Landeshauptstadt Schwerin erhalten Sie hier: Rund um den Hund – Landeshauptstadt Schwerin

Leinenpflicht Niedersachsen

In Niedersachsen gelten klare Vorschriften zur Leinenpflicht, die besonders während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli streng eingehalten werden müssen. In dieser Zeit ist das freie Laufenlassen von Hunden in der freien Landschaft verboten, um Wildtiere und Jungtiere vor Störungen zu schützen. Doch auch außerhalb dieser Zeit gibt es Regelungen: Städte und Gemeinden, wie etwa Hannover, haben eigenständige Leinenvorschriften erlassen, die in bestimmten Gebieten ganzjährig gelten. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern setzen auch Wildtiere unnötigen Gefahren aus.

Die Landeshauptstadt Hannover schreibt keinen grundsätzlichen Leinenzwang vor, hat jedoch eine ganzjährige Leinenpflicht an bestimmten Orten verhangen. Dazu gehören:

  • der Stadtbezirk Mitte,
  • Fußgängerzonen und Einkaufszentren,
  • in unmittelbarer Nähe (50m) von Schulen und Kindertagesstätten,
  • öffentliche Anlagen, wie etwa Park oder Grünanlagen sowie Straßen Wege und Plätze innerhalb dieser Anlagen, Kleingärten und Wälder
  • öffentliche Verkehrsmittel (Qualifiziert sich der Hund als eine Gefahr für Mitreisende ist der Besitzer zudem verpflichtet dem Hund einen Maulkorb anzulegen).

Zusätzlich gibt es Orte, an denen Hunde gar nicht erst mitgeführt werden dürfen – dazu zählen unter anderem Schulhöfe, Liegewiesen, der Tiergarten, der Stadtpark, die Herrenhäuser Gärten sowie bestimmte Grünflächen mit Hundeverbotsschildern.

Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit Niedersachsen sollten Hundehalter vorsichtig sein. Das niedersächsische Jagdrecht erlaubt es Jägern, freilaufende Hunde zu erschießen, wenn diese Wildtieren nachstellen und nicht unter der unmittelbaren Kontrolle des Halters stehen.

In Niedersachsen gilt vom 1. April bis 15. Juli eine gesetzliche Leinenpflicht in der freien Landschaft. Dazu gehören Wälder, Wiesen, Felder, Gewässer sowie die dazugehörigen Wege. Der Schutz junger Wildtiere hat in dieser Zeit höchste Priorität, da freilaufende Hunde Rehkitze, Bodenbrüter und andere Jungtiere aufschrecken oder verletzen können. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern rechnen.

In Niedersachsen gibt es keine landesweite Leinenpflicht in Wohngebieten, jedoch können Städte und Gemeinden eigene Regelungen erlassen. In vielen Kommunen müssen Hunde in Fußgängerzonen, Parks, öffentlichen Grünanlagen und Wohngebieten an der Leine geführt werden, um Passanten, andere Hundehalter und den Verkehr nicht zu gefährden. Besonders in größeren Städten wie Hannover gibt es klare Vorschriften für das Anleinen in bestimmten Bereichen.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Niedersachsen finden Sie auf den entsprechenden Städte- und Gemeindeportalen. Informationen zur Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie hier: Anleinpflicht für Hunde und Ausnahmen in Hannover | Hundehaltung | Tierschutz | Veterinärwesen | Gesundheit | Leben in der Region Hannover

Leinenpflicht NRW

In Nordrhein-Westfalen regelt das Landeshundegesetz (LHundG NRW) die Anleinpflicht für Hunde. Es schreibt vor, dass Hunde in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, Parks und Grünanlagen grundsätzlich angeleint sein müssen – es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Freilaufflächen. Auch bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen ist das Anleinen Pflicht.

Zusätzlich können die Kommunen eigene Vorschriften erlassen, die über das Landeshundegesetz hinausgehen. Das bedeutet, dass Städte wie Düsseldorf, Köln oder Dortmund strengere Vorgaben für Hundehalter haben können. Verstöße gegen die Leinenpflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und werden je nach Kommune mit Bußgeldern zwischen 25 und 100 Euro geahndet – bei wiederholten Verstößen können die Strafen deutlich steigen.

Während der Brut- und Setzzeit von April bis Juli sind viele Wildtiere besonders empfindlich gegenüber Störungen. In NRW gibt es jedoch keine landesweite generelle Leinenpflicht in dieser Zeit. Allerdings können Kommunen und Naturschutzgebiete eigene Regelungen festlegen, um bodenbrütende Vögel, Rehkitze und andere Jungtiere zu schützen. Hundehalter sollten sich daher über die lokalen Vorschriften informieren und aus Rücksichtnahme freiwillig auf das Ableinen in sensiblen Gebieten verzichten.

§ 2 Absatz 3 des Landesforstgesetzes NRW schreibt vor, dass Hunde im Wald auf den Wegen frei laufen dürfen, müssen aber abseits der Wege zwingend an die Leine. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Wildtiere und verhindert, dass Hunde unkontrolliert durch das Unterholz streifen und möglicherweise Wild aufscheuchen oder hetzen.

Ausnahmen gelten nur für Jagdhunde während jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde im Dienst. Wer seinen Hund im Wald ohne Leine abseits der Wege laufen lässt, riskiert Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, insbesondere wenn Wildtiere gestört oder gejagt werden.

In bebauten Gebieten müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden, wenn sie größer als 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg schwer sind. Kleinere Hunde unterliegen der allgemeinen Leinenpflicht nur in stark frequentierten Bereichen wie Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen oder öffentlichen Parks.

Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen gelten noch strengere Regeln: Sie dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit Maulkorb und an einer festen Leine geführt werden. Zusätzlich müssen Halter einen Sachkundenachweis erbringen und eine Haftpflichtversicherung vorweisen.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie hier: Jagdschutz-NRW

Leinenpflicht Rheinland Pfalz

Rheinland-Pfalz gehört zu den wenigen Bundesländern, die keine generelle Leinenpflicht vorschreiben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Hunde überall frei laufen dürfen. Denn Städte und Gemeinden können eigene Verordnungen erlassen – und in den meisten größeren Kommunen wie Mainz, Ludwigshafen und Koblenz ist das auch der Fall. So müssen Hunde in Fußgängerzonen, Parks, öffentlichen Anlagen sowie Naturschutzgebieten grundsätzlich an der Leine geführt werden. Wer sich nicht an die jeweiligen örtlichen Vorschriften hält, riskiert Bußgelder.

Grundsätzlich gibt es in Rheinland-Pfalz keine generelle Leinenpflicht im Wald, solange der Hund unter Kontrolle bleibt. Doch Vorsicht: Laut Landesjagdgesetz (§ 48 LJG) ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen. Wer seinen Hund dort freilaufen lässt und ihn nicht unter Kontrolle hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Zusätzlich schützt das Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 8 TierSchG) Wildtiere vor unnötigem Stress oder Hetzjagden durch Hunde. Wer seinen Vierbeiner unkontrolliert Wild hinterherjagen lässt, begeht nicht nur einen Gesetzesverstoß, sondern kann auch mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

In Rheinland-Pfalz besteht eine Maulkorbpflicht für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden. Dazu zählen nicht nur die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier, sondern auch Hunde, die durch Beißvorfälle, Hetzen von Wild oder aggressives Verhalten auffällig geworden sind.

Diese Hunde müssen außerhalb der eigenen Grundstücksgrenze, einschließlich Zuwegen, Treppenhäusern und gemeinschaftlich genutzten Räumen in Mehrfamilienhäusern, stets angeleint und mit einem Maulkorb gesichert sein.

Allerdings kann die örtliche Ordnungsbehörde im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn nachgewiesen wird, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Hundebesitzer sollten sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und Nachweispflichten informieren.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier: Landesliste gefährlicher Hunde ; LHundG ; Landesjagdverband Rheinland-Pfalz

Leinenpflicht Saarland

Im Saarland gilt grundsätzlich eine Leinenpflicht, sobald sich Hunde außerhalb eines eingezäunten Grundstücks befinden. Das bedeutet, dass Vierbeiner auf öffentlichen Straßen, in Parks und Grünanlagen angeleint geführt werden müssen. Allerdings haben Kommunen und Städte das Recht, strengere Vorschriften zu erlassen – so gilt etwa in Saarbrücken eine generelle Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen und auf Straßen.

Eine Ausnahme gibt es für bestimmte Situationen, etwa für Jagdhunde im Einsatz oder Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Wer seinen Hund ohne Leine laufen lässt, sollte sich vorher über die lokalen Bestimmungen informieren, um Bußgelder zu vermeiden, die je nach Kommune bis zu 500 Euro betragen können.

Im Saarland gelten drei Hunderassen per Gesetz als gefährlich:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Für diese Hunde ist eine Haltungserlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Zudem unterliegen sie strengen Auflagen:

  • Maulkorb- und Leinenpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks
  • Kein Freilauf in öffentlichen Bereichen, Treppenhäusern oder Aufzügen
  • Kein Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung

Darüber hinaus können auch andere Hunde als gefährlich eingestuft werden, etwa wenn sie aggressives Verhalten zeigen, Menschen anspringen oder Wild hetzen. In solchen Fällen gelten dieselben Auflagen wie für Listenhunde – bis hin zur möglichen Einziehung des Hundes durch die Behörden.

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni gelten besondere Regeln für Hundehalter. In dieser Zeit müssen Hunde angeleint werden, es sei denn, sie bleiben zuverlässig im Bereich der Wege und stehen unter vollständiger Kontrolle ihres Halters.

Das bedeutet:

  • Der Hund darf keine Wildtiere aufspüren, hetzen oder jagen
  • Er muss auf Zuruf sofort zurückkommen
  • Bei Unsicherheit gilt die Leinenpflicht

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Zusätzlich können in Naturschutzgebieten oder durch kommunale Verordnungen weitergehende Anleinpflichten bestehen, die das ganze Jahr über gelten.

Leinenpflicht Sachsen

In Sachsen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Allerdings gilt für Listenhunde, also als gefährlich eingestufte Rassen, eine grundsätzliche Anleinpflicht auf allen öffentlichen Flächen. Darüber hinaus haben einige Städte wie Leipzig, Dresden und Chemnitz spezifische Vorschriften für das Führen von Hunden.

In Leipzig beispielsweise müssen Hunde in öffentlichen Grünanlagen und Parks an der Leine geführt werden. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen, die je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen können.

Im sächsischen Waldgebiet dürfen Hunde in der Regel frei laufen, solange sie sich unter der Kontrolle ihres Halters befinden und keine Gefahr für Wildtiere oder andere Menschen darstellen. Eine Ausnahme besteht jedoch während der Brut- und Setzzeit:

Vom 1. März bis 15. Juli gilt laut sächsischem Waldgesetz eine generelle Anleinpflicht, um Wildtiere und bodenbrütende Vogelarten zu schützen. Dies betrifft nicht nur Waldflächen, sondern auch landwirtschaftliche Flächen, Felder und Wiesen. Auch auf Waldwegen muss der Hund während dieser Zeit angeleint bleiben.

In Sachsen gilt eine landesweite Maulkorbpflicht für als gefährlich eingestufte Hunde. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Listenhunde, also American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen.

Halter solcher Hunde sind verpflichtet, ihre Tiere außerhalb des eigenen, befriedeten Grundstücks durchgängig mit einem Maulkorb zu sichern. Dies gilt bereits in Einfahrten, Zuwegen, Treppenhäusern und gemeinsam genutzten Flächen von Mehrfamilienhäusern. Der Maulkorb muss so gestaltet sein, dass ein Beißen unmöglich ist.

Neben den Listenhunden können auch andere Hunde einer individuellen Gefährlichkeitsprüfung unterzogen werden. Zeigt ein Hund aggressives Verhalten, etwa durch Hetzen von Wild, Beißvorfälle oder Angriffe auf Menschen, kann die zuständige Behörde eine Maulkorbpflicht anordnen. Eine Befreiung ist nur durch ein amtlich anerkanntes Gutachten möglich, das nach einer Wesensprüfung ausgestellt wird.

Verstöße gegen die Maulkorbpflicht können hohe Bußgelder nach sich ziehen – besonders, wenn ein Vorfall mit Sach- oder Personenschaden verbunden ist.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Sachsen erhalten Sie hier: Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde ; Stadt Leipzig ; Stadt Dresden

Leinenpflicht Sachsen Anhalt

In Sachsen-Anhalt unterliegen Hunde klaren gesetzlichen Regelungen zur Leinenpflicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Anleinpflicht auf Straßen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen. In der freien Landschaft, außerhalb befriedeter Besitztümer, dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt umherlaufen.

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli schreibt das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (§ 28 Abs. 2 LWaldG) eine Leinenpflicht in der gesamten freien Natur vor. Dies betrifft nicht nur Wälder, sondern auch Felder, Wiesen und angrenzende Straßen. Lediglich Jagd-, Hüte-, Blinden- und Diensthunde sind während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes ausgenommen. Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Zudem sieht das Landesjagdgesetz in § 31 Abs. 1 Nr. 2 LJagdG vor, dass Jagdschutzberechtigte wildernde Hunde töten dürfen, wenn diese sich außerhalb des Einwirkungsbereichs ihres Halters befinden.

In Sachsen-Anhalt sind Halter bestimmter Hunderassen verpflichtet, für ihre Tiere einen Wesenstest durchführen zu lassen. Dies betrifft insbesondere Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

Der Test dient dazu, die Sozialverträglichkeit und das Verhalten des Hundes in verschiedenen Alltagssituationen zu überprüfen. Innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung muss eine Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer zugelassenen Einrichtung vorgelegt werden. Erst mit Bestehen des Tests kann unter Umständen eine Befreiung von strengeren Auflagen wie Leinen- oder Maulkorbpflicht beantragt werden.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt erhalten Sie hier: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ; Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

Leinenpflicht Schleswig Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine generelle Anleinpflicht für Hunde, jedoch sind zahlreiche öffentliche Bereiche klar geregelt. So müssen Hunde an der Leine geführt werden, wenn sie sich in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, öffentlichen Gebäuden, Sportanlagen oder auf Friedhöfen befinden. Gleiches gilt für Märkte, Volksfeste und öffentliche Veranstaltungen, wo ein erhöhtes Menschenaufkommen das Risiko unkontrollierter Situationen erhöht. In öffentlichen Parks und Grünanlagen ist das Anleinen Pflicht – mit Ausnahme speziell ausgewiesener Hundeauslaufgebiete.

Eine Besonderheit stellt Schleswig-Holstein mit der Möglichkeit dar, Hunde und ihre Halter von der Leinenpflicht zu befreien. Voraussetzung hierfür ist ein glaubhaft dargelegter Nachweis, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Anleinpflicht im Einzelfall nicht überwiegt – etwa, wenn gesundheitliche Gründe für den Hund vorliegen. Verstöße gegen die Anleinpflicht können teuer werden: Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind möglich, wenn die Vorschriften missachtet werden.

Zwischen dem 1. März und dem 15. Juni gilt in Schleswig-Holstein die Brut- und Setzzeit. Auch wenn das Landesrecht keine explizite Leinenpflicht für diesen Zeitraum vorschreibt, sind Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere so zu führen, dass sie weder Wild noch den Nachwuchs bodenbrütender Vögel gefährden. Hunde, die Wild aufstöbern oder hetzen, können als gefährlich eingestuft werden – und das bereits nach einem einzigen Vorfall.

Besonders in Naturschutzgebieten sowie auf Deichen müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden.

In der Landeshauptstadt Kiel gelten zusätzliche Regelungen zur Hundehaltung. Hunde sind grundsätzlich in Parkanlagen, Grünflächen und auf allen öffentlichen Plätzen anzuleinen. Ähnlich wie in anderen Städten gibt es jedoch Ausnahmen: Speziell ausgewiesene Freilaufflächen ermöglichen es Hunden, sich unangeleint zu bewegen.

Zudem sind Hundehalter in Kiel verpflichtet, Verunreinigungen durch ihre Tiere umgehend zu beseitigen.

Während der Hauptsaison zwischen dem 1. April und 30. September sind Hunde an den meisten Stränden in Schleswig-Holstein verboten. Dies dient dem Schutz der Badegäste und der Wahrung hygienischer Standards. Doch es gibt Alternativen: An vielen Küstenabschnitten existieren speziell ausgewiesene Hundestrände, an denen Vierbeiner ganzjährig willkommen sind.

Ein generelles Hundeverbot gilt zudem in Kindergärten, Schulen, Kirchen, Krankenhäusern, Theatern, Kinos und Versammlungsräumen. Auch auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und in Badeanstalten ist das Mitführen von Hunden untersagt.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt erhalten Sie hier: Gesetz über das Halten von Hunden ; Stadt Kiel

Leinenpflicht Thüringen

In Thüringen gilt hier eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald. Das bedeutet, dass Hunde in Thüringens Wäldern unabhängig von der Jahreszeit und der Brut- und Setzzeit stets angeleint werden müssen.

Diese Regelung ist im Thüringer Waldgesetz verankert und dient vor allem dem Schutz von Wildtieren und anderen Waldbesuchern. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufschrecken, sie hetzen oder gar verletzen. Gerade in den Frühlingsmonaten, wenn Jungtiere besonders schutzbedürftig sind, kann dies dramatische Folgen haben. Doch nicht nur Wildtiere sind gefährdet – auch Reiter und Radfahrer berichten regelmäßig von Problemen mit unangeleinten Hunden, die Unfälle und gefährliche Situationen verursachen.

Verstöße gegen die Anleinpflicht im Wald können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

In Thüringen gibt es eine offizielle Rasseliste, die bestimmte Hunde pauschal als gefährlich einstuft. Dazu gehören:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Diese Hunde unterliegen automatisch einer strengen Leinen- und Maulkorbpflicht, wenn sie sich im öffentlichen Raum aufhalten. Allerdings gibt es für betroffene Hundehalter eine Möglichkeit, eine Befreiung zu erwirken: den Wesenstest.

Ein Wesenstest dient dazu, die individuelle Gefährlichkeit eines Hundes zu überprüfen. Er wird von einem anerkannten Sachverständigen durchgeführt und bewertet das Verhalten des Hundes in verschiedenen Situationen – etwa im Kontakt mit fremden Menschen, in Stresssituationen oder im Umgang mit anderen Hunden.

Besteht der Hund den Test, kann die zuständige Behörde eine Befreiung von der generellen Leinen- oder Maulkorbpflicht erteilen. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen der Behörde und kann bei späteren Vorfällen widerrufen werden.

Sollte ein Hund unabhängig von seiner Rasse auffällig werden – etwa durch wiederholte Beißvorfälle oder aggressives Verhalten –, kann auch für ihn ein Wesenstest angeordnet werden. Besteht er diesen nicht, gelten für ihn dieselben strengen Auflagen wie für die Listenhunde.

Weitere Informationen zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt erhalten Sie hier: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

3. Hundehaftpflichtversicherung in Deutschland – Wo ist sie verpflichtend?

Ein unaufmerksamer Moment, ein plötzlich aufgeschrecktes Wildtier oder ein spielerischer Sprung – und schon kann es passieren: Der Hund rennt auf die Straße, verursacht einen Unglücksfall oder beschädigt fremdes Eigentum. Während man sich in vielen Alltagssituationen auf die private Haftpflichtversicherung verlassen kann, ist das bei Hunden nicht der Fall. Hier greift eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung, die in mehreren Bundesländern bereits verpflichtend ist.

Warum eine Hundehaftpflicht für jeden Halter sinnvoll ist

Ob Pflicht oder nicht – eine Hundehaftpflicht ist in jeder Hinsicht eine kluge Entscheidung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 833 BGB) regelt unmissverständlich: Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht – unabhängig von Schuld oder Vorsatz, sog. Tierhalterhaftung. Die finanziellen Folgen können dabei schnell existenzbedrohend werden. Von zerbissenen Möbelstücken beim Nachbarn über ein umgestoßenes Kind bis hin zu schweren Verkehrsunfällen – die Schadenssummen reichen von überschaubaren Beträgen bis zu mehreren hunderttausend Euro.

Besonders Listenhunde sind in vielen Bundesländern verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Die Einstufung als „gefährlich“ erfolgt entweder aufgrund der Rasse (z. B. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler) oder nach Vorfällen wie einem Biss oder aggressivem Verhalten.

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Deutschland kennt keine einheitliche Regelung zur Hundehaftpflicht – stattdessen entscheiden die Bundesländer selbst, ob und in welchem Umfang Hunde versichert sein müssen. Eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen müssen nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Mecklenburg-Vorpommern verzichtet gänzlich auf eine Pflicht.

Bundesland Versicherungspflicht Mindestdeckungssumme Besonderheiten
Baden-Württemberg Nur Kampfhunde Individuell Pflicht ab 6 Monate
Bayern Nur gefährliche Hunde Individuell Gemeinden setzen Regeln fest
Berlin Alle Hunde 1 Mio. Euro Bußgeld bis zu 10.000 € bei Verstoß
Brandenburg Nur gefährliche Hunde Individuell Regelung auf kommunaler Ebene
Bremen Nur gefährliche Hunde Individuell Nachweispflicht bei Kontrolle
Hamburg Alle Hunde 1 Mio. Euro Behördlicher Nachweis erforderlich
Hessen Nur gefährliche Hunde 500.000 € Personenschäden / 250.000 € Sachschäden Sachkundenachweis erforderlich
Mecklenburg-Vorpommern Keine Pflicht Freiwillig Keine gesetzlichen Vorgaben
Niedersachsen Alle Hunde ab 6 Monate 500.000 € Personenschäden / 250.000 € Sachschäden Keine Rasseliste
Nordrhein-Westfalen Gefährliche und große Hunde 500.000 € Personenschäden / 250.000 € Sachschäden Gilt für Hunde über 40 cm/20 kg
Rheinland-Pfalz Nur gefährliche Hunde 500.000 € Personenschäden / 250.000 € Sachschäden Regelung auf kommunaler Ebene
Saarland Nur gefährliche Hunde 1 Mio. € Personenschäden / 500.000 € Sachschäden Jährlicher Nachweis erforderlich
Sachsen Nur gefährliche Hunde Individuell Pflicht für Listenhunde
Sachsen-Anhalt Alle Hunde 1 Mio. € Personenschäden / 50.000 € Vermögensschäden Pflicht ab 3 Monate
Thüringen Alle Hunde 500.000 € Personenschäden / 250.000 € Sachschäden Pflicht für alle Hunde

Welche Kosten und Leistungen bietet eine Hundehaftpflicht?

Eine gute Hundehaftpflichtversicherung kostet in der Regel zwischen 50 und 150 Euro pro Jahr, abhängig von Rasse, Deckungssumme und Versicherungsleistungen. Empfehlenswert sind Policen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro, die Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdecken. Einige Anbieter übernehmen zudem Mietsachschäden, Welpenschutz und Deckschäden.

4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Leinenpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den Bundesländern, Kommunen und Städten individuell festgelegt. In vielen Bundesländern gilt eine Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen wie Fußgängerzonen, Grünanlagen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei großen Veranstaltungen. Besonders streng geregelt ist die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit (meist vom 1. März bis 15. Juli), um Wildtiere zu schützen. Zudem gibt es für gefährliche Hunde und Listenhunde oft eine ganzjährige Leinen- und Maulkorbpflicht.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In vielen Gemeinden gibt es ausgewiesene Freilaufflächen, in denen Hunde ohne Leine spielen und rennen dürfen. Außerhalb dieser Flächen dürfen Hunde nur frei laufen, wenn es keine gesetzliche Anleinpflicht gibt und der Hund sich unter der vollen Kontrolle des Halters befindet. In Wäldern, Naturschutzgebieten oder in Wohngebieten gilt jedoch häufig eine generelle Anleinpflicht.

Ja, in den meisten Bundesländern gibt es für Wohngebiete eine Anleinpflicht. Besonders in Mehrfamilienhäusern, auf Gehwegen, in Parks, auf Spielplätzen und in Fußgängerzonen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Die Leinenpflicht dient der Sicherheit von Passanten, insbesondere von Kindern, und verhindert, dass Hunde unkontrolliert auf Straßen laufen. Einige Kommunen setzen eine maximale Leinenlänge von 1 bis 2 Metern fest.

Als Hundehalter bist du dafür verantwortlich, die geltenden Anleinpflichten einzuhalten. Verstöße gegen die Leinenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden – abhängig von Schwere und Bundesland. In besonders schweren Fällen kann dir sogar der Hund entzogen werden. Daher solltest du dich vorab über die geltenden Vorschriften informieren, um Bußgelder zu vermeiden.

Die Leinenpflicht wird auf verschiedenen Ebenen geregelt:

  • Bundesgesetze, wie das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz, regeln, welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden und welche Haltungsvorschriften gelten.
  • Landesgesetze, darunter Landeshundegesetze (LHundG) oder Gefahrenabwehrverordnungen, definieren die Anleinpflicht auf Landesebene.
  • Kommunale Verordnungen legen in Städten und Gemeinden fest, wo Hunde an die Leine müssen oder frei laufen dürfen.
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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

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