Wer hätte das gedacht? Es ist Realität geworden. Immer mehr Länder passen entsprechend des § 5d Abs. 6 Satz 2 DriG die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen an und führen dadurch das freiwillige E-Examen ein. Eines dieser Bundesländer ist Bayern.
Voraussichtlich erstmals im Termin 2024/2 wird es für Prüflinge des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern möglich sein, freiwillig die Prüfung in elektronischer Form abzulegen.
Eine Möglichkeit die sich die Betroffenen immer mehr herbeigesehnt haben. Schließlich ist der Computer, wenn er nicht zum Zocken gebraucht wird, der stetige Begleiter als Arbeitsgerät. Während der Prüfungen ist ein Reisekoffer, gefüllt mit der notwendigen Gesetzessammlung, der stetige Begleiter der jungen Juristen, und die Klausurlösungen müssen selbstverständlich mit Hammer und Meißel in Steintafeln geschlagen werden – eh ich meine natürlich handschriftlich auf Papier geschrieben werden.
Aber damit ist jetzt Schluss. Also zumindest teilweise und auf freiwilliger Basis in manchen Bundesländern.
Das klingt schon mal nach einem Anfang und wird für viele hilfreich beim Erstellen der Klausurlösungen sein. Einige Verbesserungen wären bei diesem Versuch den schriftlichen Teil der Juristischen Staatsprüfung zu digitalisieren allerdings noch angebracht. Ein digitaler Prüfplatz sollte im besten Fall aus zwei in Höhe sowie Neigung verstellbaren Monitoren, vernünftiger Tastatur plus Computermaus und einem Desktop-PC mit einer entsprechend ausgeklügelten Prüfungssoftware bestehen. Schließlich begrenzt sich die Digitalisierung im späteren Berufsfeld auch nicht auf die reine Textbearbeitung. Insbesondere Rechtstexte, Gesetze, Gesetzeskommentare sowie zahlreiche Urteile usw. sind digitalisiert. Erst in Kombination mit dem Zur -Verfügung – Stellen der zugelassenen Hilfsmittel würde eine Digitalisierung der Prüfung den vollständigen Mehrwert bieten.
Schließlich dient die Digitalisierung in erster Linie dazu, dass Juristen Fähigkeiten für den Berufsalltag erlernen. Daher sollte der Berufsalltag auch bestmöglich auf die juristische Staatsprüfung übertragen werden.
Neben Bayern befinden sich unter anderem Nordrhein-Westfalen, Hessen, und Rheinland-Pfalz bereits in einer vergleichbaren Digitaloffensive. Der Vorreiter war allerdings Sachsen-Anhalt, das diesen Schritt bereits im April 2019 gegangen sind.
Was haltet Ihr von dem E-Examen? Genau der richtige Schritt oder doch zu gewagt? Gerne könnt Ihr das in unserem Juraforum diskutieren.