IV. Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Auf Grundlage der vorherigen Ausführungen mag sich ein potenzieller Beschuldigter nun fragen, wie genau er einen Pflichtverteidiger erhält und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Zunächst muss einer der bereits genannten, gesetzlich definierten Fälle vorliegen, in denen ein Pflichtverteidiger herangezogen werden kann. Dazu gehören insbesondere Situationen, in denen die Schwere des Tatvorwurfs, die Komplexität der Rechtslage oder besondere Umstände, wie etwa Untersuchungshaft, eine Verteidigung durch einen Anwalt zwingend erforderlich machen.
Sodann erfolgt die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel automatisch durch das Gericht, sobald es feststellt, dass die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gegeben sind. Dies geschieht oft im Zuge der Zustellung der Anklageschrift.
1. Ablauf der Bestellung eines Pflichtverteidigers
Benennung eines (Wahl-) Verteidigers durch den Angeklagten: Der Angeklagte hat das Recht, einen Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger vorzuschlagen. Dieser Vorschlag sollte so früh wie möglich erfolgen, idealerweise direkt nach Zustellung der Anklageschrift. Das Gericht wird diesem Vorschlag in der Regel nachkommen, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen, wie etwa die Unfähigkeit des vorgeschlagenen Anwalts, das Mandat zu übernehmen, oder Zweifel an dessen Qualifikation.
Es ist daher empfehlenswert, dass der Angeklagte sich frühzeitig um einen geeigneten Strafverteidiger bemüht, der bereit ist, das Mandat als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Der Angeklagte kann beispielsweise einen Anwalt konsultieren, der ihn bereits in anderen Angelegenheiten vertreten hat, oder einen Strafverteidiger auswählen, der auf den spezifischen Bereich des Strafrechts spezialisiert ist, der in seinem Fall relevant ist.
Bestellung durch das Gericht: Sollte der Angeklagte keinen Anwalt benennen, übernimmt das Gericht die Auswahl des Pflichtverteidigers. Hierbei wird oft ein Anwalt ausgewählt, der in der Nähe des Gerichts ansässig ist und möglicherweise Erfahrung mit ähnlichen Fällen hat. In solchen Fällen hat der Angeklagte keinen Einfluss auf die Auswahl des Verteidigers, was dazu führen kann, dass der zugewiesene Anwalt nicht immer den Vorstellungen oder Erwartungen des Angeklagten entspricht.
Ein möglicher Nachteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass der vom Gericht bestellte Anwalt nicht immer die gleiche Vertrautheit mit dem Angeklagten oder dessen spezifischem Fall hat, wie ein selbst ausgewählter Verteidiger. Daher ist es stets ratsam, die Gelegenheit zu nutzen, selbst einen qualifizierten Strafverteidiger zu benennen.
Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, proaktiv einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu stellen, insbesondere wenn der Angeklagte der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung bereits vorliegen, das Gericht dies aber noch nicht erkannt hat. Ein solcher Antrag kann etwa dann gestellt werden, wenn der Angeklagte glaubt, dass die Sach- oder Rechtslage besonders kompliziert ist oder wenn er aufgrund bestimmter persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
2. Auswahlkriterien und die Bedeutung der Eigeninitiative
Die Auswahl eines Pflichtverteidigers sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Der Angeklagte hat die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Verteidigung zu nehmen, indem er frühzeitig einen Anwalt seines Vertrauens vorschlägt. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass der vorgeschlagene Verteidiger bereit und in der Lage sein muss, das Mandat als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Dies erfordert in der Regel ein offenes und frühzeitiges Gespräch mit dem Anwalt, um sicherzustellen, dass er die notwendigen Kapazitäten hat und mit den Bedingungen der Pflichtverteidigung einverstanden ist. Wenn ein Pflichtverteidiger verhindert ist, stellt sich die Frage, ob der Termin verschoben oder von einem anderen Anwalt übernommen werden kann. Eine Möglichkeit ist die Terminsvertretung, bei der ein Kollege kurzfristig einspringt, um die Rechte des Mandanten zu wahren.
Der Prozess der Bestellung eines Pflichtverteidigers bietet dem Angeklagten die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf seine Verteidigung zu nehmen. Durch die frühzeitige Benennung eines qualifizierten Strafverteidigers kann der Angeklagte sicherstellen, dass seine Verteidigung von einem Anwalt geführt wird, der nicht nur kompetent, sondern auch vertrauenswürdig und engagiert ist. Sollte der Angeklagte keinen Anwalt benennen, trifft das Gericht die Wahl, was nicht immer den besten Interessen des Angeklagten entspricht.