Hinweise:

Bekanntgabe von Gesetzen und juristischen Anordnungen

Gemäß Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden Gesetze, die nach dessen Bestimmungen beschlossen wurden, vom Bundespräsidenten nach Unterzeichnung ausgestellt und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Gemäß Artikel 82 Abs. 1 Satz 2 ist es zulässig, das Bundesgesetzblatt elektronisch zu führen. Die Bundesrechtsverordnungen werden, wie im Artikel 82 Abs. 1 Satz 3 festgelegt, von der ausstellenden Stelle (typischerweise die Bundesregierung oder ein Bundesministerium) veröffentlicht und ebenfalls im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Die genauen Bestimmungen zu Bekanntgabe und Form der Unterzeichnung sind in Artikel 82 Abs. 1 Satz 4 geregelt.

Seit dem 1. Januar 2023 wird die offizielle Version des Bundesgesetzblatts elektronisch auf der Bundes-Verkündungsplattform veröffentlicht. Vor diesem Datum wurde es ausschließlich in Papierform veröffentlicht. Das hier zugängliche Archiv enthält digitale Versionen der bis dahin in Papierform veröffentlichten Gesetzblätter.

Modifikationen von Gesetzen und juristischen Anordnungen

Heutzutage ist es eher unüblich, dass neue Bereiche in Gesetzen oder Verordnungen neu festgelegt werden. Gesetzgebung erfolgt vor allem durch Modifikation bereits bestehender Gesetze oder Verordnungen.

Änderungsanweisungen an existierenden Gesetzen oder Verordnungen werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, es sei denn, es wird eine neue Version nach den Modifikationen bekannt gegeben. Um die aktuellsten Versionen der Gesetze leichter zugänglich zu machen, integrieren Verlage und Online-Dienste die Änderungen in die Hauptgesetze und veröffentlichen diese – als nicht offizielle Versionen. Das Bundesamt für Justiz konsolidiert diese Gesetze und Verordnungen vorab und dokumentiert sie anschließend umfassend.

Das Angebot “Gesetze” beinhaltet die konsolidierten Versionen der Bundesgesetze und -verordnungen. Änderungsgesetze und -verordnungen sind jedoch nicht enthalten.

Versionshinweise bei “Gesetze” auf Jurawelt

In der Gesamtausgabe jeder Regel wird unter “Stand” auf das Datum der ursprünglichen Ausstellung oder der letzten Modifikation hingewiesen. Falls vorgeschriebene Modifikationen später wirksam werden, wird deren Text auch erst zu diesem Zeitpunkt aktualisiert. Dies gilt auch für Rechtsverordnungen.

Bei umfangreichen Modifikationen kann die Integration in bestehende Gesetze einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Redaktion von Jurawelt wird jedoch stets bemüht sein, alle Regelungen so aktuell wie möglich zu halten.