ZOVers-BMPT
Ausfertigungsdatum: 09.02.1995
Vollzitat:
“Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 9. Februar 1995 (BGBl. I S. 282)”
die Ausübung des Rechts, über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten nach §§ 10 bis 12 BeamtVG von Beamten zu entscheiden, sofern sie deren Dienstvorgesetzte sind. Ausgenommen von der Übertragung der Zuständigkeit nach Satz 1 und damit dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation vorbehalten sind Entscheidungen, die die in Satz 1 genannten Behördenleiter selbst betreffen.