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ZAGMonAwV – Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

ZAGMonAwV

Ausfertigungsdatum: 15.10.2009

Vollzitat:

“ZAG-Monatsausweisverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3591), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2453) geändert worden ist”

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453

Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)

Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 2 Art und Umfang des Monatsausweises

Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 3 Weitere Angaben

(1) Die weiteren Angaben sind im Falle

1.
der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
2.
des Erbringens von

a)
Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
b)
Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
c)
Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
(2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 4 Berichtszeitraum

Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

(1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:

1.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Vermögensstatus –:
STZAG (Anlage 1),
2.
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
– Gewinn- und Verlustrechnung –:
GVZAG (Anlage 2),
3.
weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV
– Weitere Angaben –:
WAZAG (Anlage 3).

Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.

(2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
(3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
STZAG
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 – 2458)

      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Aktiva
0100 Barreserve    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0110       
    darunter:    
    0111 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0111       
  0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0120       
    darunter:    
    0121 Guthaben bei Zentralnotenbanken 0121       
Summe: (0110 + 0120) 0100       
0200 Forderungen an Kreditinstitute    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210       
    darunter:    
    0211 auf Treuhandkonten 0211       
  0220 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0221 täglich fällig 0221       
    0222 andere Forderungen 0222       
Summe: (0221 + 0222) 0220       
Summe: (0210 + 0220) 0200       
0300 Forderungen an Kunden    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0310       
    darunter:    
    0311 aus Provisionen 0311       
    0312 aus Krediten 0312       
    darunter:    
    0313 aus Kreditkarten-
geschäften
0313       
  0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0320       
Summe: (0310 + 0320) 0300       
0400 Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410       
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
Summe: (0410 + 0420) 0400       
0500 Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
   
  0510 Geldmarktpapiere    
    0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0511       
    0512 aus sonstigen
Tätigkeiten
0512       
Summe: (0511 + 0512)  0510       
  0520 Anleihen und Schuld-
verschreibungen
   
    0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0521       
    0522 aus sonstigen
Tätigkeiten
0522       
Summe: (0521 + 0522)  0520       
Summe: (0510 + 0520) 0500       
0600 Aktien und andere nicht fest-
verzinsliche Wertpapiere
   
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610       
  0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620       
Summe: (0610 + 0620) 0600       
0700 Beteiligungen    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710       
    darunter:    
    0711 an Kreditinstituten 0711       
    0712 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0712       
    0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0713       
  0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720       
    darunter:    
    0721 an Kreditinstituten 0721       
    0722 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0722       
    0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0723       
Summe: (0710 + 0720) 0700       
0800 Anteile an verbundenen Unternehmen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0810       
    darunter:    
    0811 an Kreditinstituten 0811       
    0812 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0812       
    0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0813       
  0820 aus sonstigen Tätigkeiten 0820       
    darunter:    
    0821 an Kreditinstituten 0821       
    0822 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0822       
    0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0823       
Summe: (0810 + 0820) 0800       
0900 Immaterielle Anlagewerte    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910       
  0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920       
Summe: (0910 + 0920) 0900       
1000 Sachanlagen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010       
  1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020       
Summe: (1010 + 1020) 1000       
1200 Sonstige Vermögensgegenstände    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210       
  1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220       
Summe: (1210 + 1220) 1200       
1300 Rechnungsabgrenzungsposten    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310       
  1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320       
Summe: (1310 + 1320) 1300       
1400 Aktive latente Steuern 1400       
1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1500       
1600 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1600       
1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600) 1700       
           
 
Passiva
1800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810       
    davon:    
    1811 täglich fällig 1811       
    1812 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist
1812       
  1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820       
    davon:    
    1821 täglich fällig 1821       
    1822 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist
1822       
Summe: (1810 + 1820) 1800       
1900 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910       
    davon:    
    1911 Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen
1911       
    darunter:    
    1912 auf Zahlungskonten 1912       
    davon:    
    1913 aus der Ausgabe von E-Geld 1913       
  1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920       
Summe: (1910 + 1920) 1900       
2000 Verbindlichkeiten gegenüber
Instituten im Sinne des § 1
Absatz 3 ZAG
   
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010       
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
Summe: (2010 + 2020) 2000       
2100 Sonstige Verbindlichkeiten    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110       
  2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120       
Summe: (2110 + 2120) 2100       
2200 Rechnungsabgrenzungsposten    
  2210 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld
2210       
  2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220       
Summe: (2210 + 2220) 2200       
2300 Rückstellungen    
  2310 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld
2310       
  2320 aus sonstigen Tätigkeiten 2320       
Summe: (2310 + 2320) 2300       
2400 Passive latente Steuern 2400       
2500 Nachrangige Verbindlichkeiten    
  2510 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld
2510       
  2520 aus sonstigen Tätigkeiten 2520       
Summe: (2510 + 2520) 2500       
2600 Genussrechtskapital 2600       
  darunter:    
  2610 vor Ablauf von zwei Jahren
fällig
2610       
2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700       
2800 Eigenkapital    
  2810 gezeichnetes Kapital 2810       
    darunter:    
    2811 stille Einlagen 2811       
    2812 Abzugsposten:
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
2812

      ./.

  2820 Gewinnrücklagen 2820       
  2830 Gewinnvortrag/Verlust-
vortrag1)
2830       
  2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust2) 2840       
Summe: (2810 + 2820 +(./.)
2830 +(./.) 2840)
2800       
2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800) 2900       
3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen    
  3010 aus Zahlungsdiensten und
aus der Ausgabe von E-Geld
3010       
  3020 aus sonstigen Tätigkeiten 3020       
Summe: (3010 + 3020) 3000       
3100 Eventualverbindlichkeiten    
  3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3110       
  3120 aus sonstigen Tätigkeiten 3120       
Summe: (3110 + 3120) 3100       
Kontrollsumme:
(1700 + 2900 + 3000 + 3100)
9010       
     
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
GVZAG
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 – 2461)

      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
0100 Zinserträge    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0111       
    0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen
0112       
    Summe: (0111 + 0112) 0110       
  0120 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0121 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0121       
    0122 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen
0122       
    Summe: (0121 + 0122) 0120       
    Summe: (0110 + 0120) 0100       
0200 Zinsaufwendungen    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210       
  0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0220       
    Summe: (0210 + 0220) 0200       
0300 Laufende Erträge    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0311       
    0312 aus Beteiligungen 0312       
    0313 aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen
0313       
  Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310       
  0320 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0321 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0321       
    0322 aus Beteiligungen 0322       
    0323 aus Anteilen an verbundenen Unter-
nehmen
0323       
  Summe: (0321 + 0322 + 0323) 0320       
    Summe: (0310 + 0320) 0300       
0400 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410       
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
    Summe: (0410 + 0420) 0400       
0500 Provisionserträge    
  0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0510       
  0520 aus sonstigen Tätigkeiten 0520       
    Summe: (0510 + 0520) 0500       
0600 Provisionsaufwendungen    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610       
  0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0620       
    Summe: (0610 + 0620) 0600       
0700 Sonstige betriebliche Erträge    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710       
  0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0720       
    Summe: (0710 + 0720) 0700       
0800 Allgemeine Verwaltungsauf-
wendungen
   
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0811 Personalaufwand 0811       
    darunter:    
    0812 Löhne und Gehälter 0812       
    0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung
0813       
    darunter:    
    0814 für Altersvorsorgung 0814       
    0815 andere Verwaltungsaufwendungen 0815       
    Summe: (0811 + 0815) 0810       
  0820 aus sonstigen Tätigkeiten    
    0821 Personalaufwand 0821       
    darunter:    
    0822 Löhne und Gehälter 0822       
    0823 Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersvorsorgung und für Unterstützung
0823       
    darunter:    
    0824 für Altersvorsorgung 0824       
    0825 andere Verwaltungsaufwendungen 0825       
    Summe: (0821 + 0825) 0820       
    Summe: (0810 + 0820) 0800       
0900 Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
   
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910       
  0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0920       
    Summe: (0910 + 0920) 0900       
Kontrollsumme:
(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)
9010       
 
noch Gewinn- und Verlustrechung
1000 Sonstige betriebliche Auf-
wendungen
   
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010       
  1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1020       
    Summe: (1010 + 1020) 1000       
1100 Abschreibungen und Wertberich-
tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
   
  1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1110       
  1120 aus sonstigen Tätigkeiten 1120       
    Summe: (1110 + 1120) 1100       
1200 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210       
  1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1220       
    Summe: (1210 + 1220) 1200       
1300 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310       
  1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1320       
    Summe: (1310 + 1320) 1300       
1400 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren    
  1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1410       
  1420 aus sonstigen Tätigkeiten 1420       
    Summe: (1410 + 1420) 1400       
1500 Aufwendungen aus Verlustübernahme    
  1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1510       
  1520 aus sonstigen Tätigkeiten 1520       
    Summe: (1510 + 1520) 1500       
1600 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)    
  1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1610       
  1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620       
    Summe: (1610 + 1620) 1600       
1700 Außerordentliches Ergebnis2)    
  1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    1711 Außerordentliche
Erträge
1711       
    1712 Außerordentliche Aufwendungen 1712       
    Summe: (1711 + 1712) 1710       
  1720 aus sonstigen Tätigkeiten    
    1721 Außerordentliche
Erträge
1721       
    1722 Außerordentliche Aufwendungen 1722       
    Summe: (1721 + 1722) 1720       
    Summe: (1710 + 1720) 1700       
1800 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810       
  1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1820       
    Summe: (1810 + 1820) 1800       
1900 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910       
  1920 aus sonstigen Tätigkeiten 1920       
    Summe: (1910 + 1920) 1900       
2000 Erträge aus Verlustübernahme    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010       
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
    Summe: (2010 + 2020) 2000       
2100 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110       
  2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2120       
    Summe: (2110 + 2120) 2100       
2200 Periodengewinn/Periodenverlust2)  
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210       
  2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2220       
    Summe: (2210 + 2220) 2200       
Kontrollsumme:
(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +
1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +
1900 + 2000 + 2100 + 2200)
9020       
     
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1)
WAZAG
Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 – 2463)

      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             
Zahlungsvolumen1) )  
0100 Zahlungsvolumen als Betrag
(Beträge lauten auf volle Euro2) )
0100       
  davon:      
  0110 Einzahlungsgeschäft 0110       
  0120 Auszahlungsgeschäft 0120       
  0130 aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
   
    darunter:    
    0131 aus Lastschrift-
geschäft
0131       
    0132 aus Zahlungskartengeschäft 0132       
    0133 aus Überweisungsgeschäft 0133       
      Summe: (0131 + 0132 + 0133)     0130       
  0140 aus Akquisitionsgeschäft 0140       
  0150 aus Finanztransfergeschäft    
    darunter:    
    0151 nach Deutschland
eingehende Transfers
0151       
    0152 von Deutschland
ausgehende Transfers
0152       
    0153 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0153       
    0154 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154       
      Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150       
0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge 0200       
  davon:    
  0210 Einzahlungsgeschäft 0210       
  0220 Auszahlungsgeschäft 0220       
  0230 aus Zahlungsgeschäft
ohne/mit Kreditgewährung
   
    darunter:    
    0231 aus Lastschrift-
geschäft
0231       
    0232 aus Zahlungskartengeschäft 0232       
    0233 aus Überweisungsgeschäft 0233       
      Summe: (0231 + 0232 + 0233)     0230       
  0240 aus Akquisitionsgeschäft 0240       
  0250 aus Finanztransfergeschäft    
    darunter:    
    0251 nach Deutschland
eingehende Transfers
0251       
    0252 von Deutschland
ausgehende Transfers
0252       
    0253 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0253       
    0254 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254       
      Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250       
0300 Anzahl der ausgegebenen
Zahlungsinstrumente
0300       
0400 Rückbelastungen bei der
Erbringung von Zahlungsdiensten
   
  0410 Anzahl der Rückbelastungen 0410       
  0420 Gesamtbetrag der Rückbelastungen 0420       
0500 Angaben zum E-Geld-Geschäft    
  0510 Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs 0510       
  0520 Anzahl der ausgegebenen
E-Geld-Instrumente
0520       
0600 Zahlungsauslösedienste    
  0610 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0610       
  0620 Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0620       
  0630 Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge 0630       
0700 Kontoinformationsdienste    
  0710 Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren 0710       
  0720 Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde 0720       
  0730 Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen 0730       
           
1)
Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.
2)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
ESTZAG
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 – 2465)

      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Aktiva
Barreserve    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0110       
Forderungen an Kreditinstitute    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210       
    darunter:    
    0211 auf Treuhandkonten 0211       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    0221 täglich fällig 0221       
    0222 andere Forderungen 0222       
Forderungen an Kunden    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0310       
    darunter:    
    0311 aus Provisionen 0311       
    0312 aus Krediten 0312       
    darunter:    
    0313 aus Kreditkarten-
geschäften
0313       
Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG    
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410       
  0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0420       
Summe: (0410 + 0420) 0400       
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere    
  Geldmarktpapiere    
    0511 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0511       
  Anleihen und Schuld-
verschreibungen
   
    0521 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0521       
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610       
Beteiligungen    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710       
    darunter:    
    0711 an Kreditinstituten 0711       
    0712 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0712       
    0713 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0713       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    darunter:    
    0723 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0723       
Anteile an verbundenen Unternehmen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0810       
    darunter:    
    0811 an Kreditinstituten 0811       
    0812 an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0812       
    0813 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0813       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    darunter:    
    0823 an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG 0823       
Immaterielle Anlagewerte    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910       
Sachanlagen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010       
Sonstige Vermögensgegenstände    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210       
Rechnungsabgrenzungsposten    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310       
Aktive latente Steuern 1400       
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
1600       
 
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
instituten
   
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810       
    davon:    
    1811 täglich fällig 1811       
    1812 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist
1812       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    davon:    
    1821 täglich fällig 1821       
    1822 mit vereinbarter
Laufzeit oder
Kündigungsfrist
1822       
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910       
    davon:    
    1911 Verbindlichkeiten
zur Ausführung von Zahlungsvorgängen
1911       
    darunter:    
    1912 auf Zahlungskonten 1912       
    darunter:    
    1913 aus der Ausgabe von
E-Geld
1913       
Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010       
  2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2020       
Summe: (2010 + 2020) 2000       
Sonstige Verbindlichkeiten    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110       
Rechnungsabgrenzungsposten    
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210       
Rückstellungen    
  2310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2310       
Passive latente Steuern 2400       
Nachrangige Verbindlichkeiten    
  2510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2510       
Unwiderrufliche Kreditzusagen    
  3010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3010       
Eventualverbindlichkeiten    
  3110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 3110       
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
3110)
9010       
           
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
EGVZAG
Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 – 2467)

      Stand Ende                 
Institutsnummer                    Prüfziffer             Name                                                  Ort                             
Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
Zinserträge    
  0110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0111 aus Kredit- und
Geldmarktgeschäften
0111       
    0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
forderungen
0112       
Summe: (0111 + 0112) 0110       
Zinsaufwendungen    
  0210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0210       
Laufende Erträge    
  0310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0311 aus Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
0311       
    0312 aus Beteiligungen 0312       
    0313 aus Anteilen an
verbundenen
Unternehmen
0313       
Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310       
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
abführungsverträgen
   
  0410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0410       
Provisionserträge    
  0510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0510       
Provisionsaufwendungen    
  0610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0610       
Sonstige betriebliche Erträge    
  0710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0710       
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen    
  0810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    0811 Personalaufwand 0811       
    darunter:    
    0812 Löhne und Gehälter 0812       
    0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung 0813       
    darunter:    
    0814 für Altersvorsorgung 0814       
    0815 andere Verwaltungsaufwendungen 0815       
Summe: (0811 + 0815) 0810       
  aus sonstigen Tätigkeiten    
    Personalaufwand    
    darunter:    
    Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung    
    darunter:    
    0824 für Altersvorsorgung 0824       
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen    
  0910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 0910       
Kontrollsumme:
(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)
9010       
 
noch Gewinn- und Verlustrechung
Sonstige betriebliche Aufwendungen    
  1010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1010       
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1110       
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft    
  1210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1210       
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere    
  1310 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1310       
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren    
  1410 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1410       
Aufwendungen aus Verlustübernahme    
  1510 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1510       
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)    
  1610 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1610       
  1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1620       
Außerordentliches Ergebnis2)    
  1710 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld    
    1711 Außerordentliche
Erträge
1711       
    1712 Außerordentliche Aufwendungen 1712       
Summe: (1711 + 1712) 1710       
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag    
  1810 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1810       
Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen    
  1910 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 1910       
Erträge aus Verlustübernahme    
  2010 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2010       
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne    
  2110 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2110       
Periodengewinn/Periodenverlust2)    
  2210 aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld 2210       
Kontrollsumme:
(9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)
9020       
           
1)
Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2)
Vorzeichen angeben.