WZG§4IRQ/CYPBek
Ausfertigungsdatum: 04.03.1988
Vollzitat:
“Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 4. März 1988 (BGBl. I S. 232)”
eingeführt sind.
Das in der Anlage 2 wiedergegebene Kennzeichen tritt an die Stelle des in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 3. April 1987 (BGBl. I S. 1158) wiedergegebenen Kennzeichens.
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.