WZG§4EUREKA/EFTABek
Ausfertigungsdatum: 22.05.1992
Vollzitat:
“Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 22. Mai 1992 (BGBl. I S. 1024)”
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Das in Anlage 2 wiedergegebene Kennzeichen tritt an die Stelle des in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 13. März 1986 (BGBl. I S. 370) wiedergegebenen Kennzeichens.
eingeführt sind (Anlage 4).