WWSUVtr
Ausfertigungsdatum: 18.05.1990
Vollzitat:
“Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Mai 1990 (BGBl. 1990 II S. 537), die durch Artikel 9 § 3 des Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 9 § 3 G v. 9.6.1998 I 1242 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 30.6.1990 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund des EinigVtr vgl. WWSUVtr Anhang EV; nicht mehr
anzuwenden gem. Art. 1 Nr. 3 Buchst. a G v. 21.1.2013 I 91 mWv 29.1.2013 +++)
G v. 25.6.1990 II 518
Lohneinkünfte aus mehreren Arbeitsverhältnissen werden zusammengerechnet. Der Zuschuß wird dem Lohnempfänger vom Arbeitgeber ausgezahlt. Der Arbeitgeber erhält diese Aufwendungen auf Antrag aus dem Staatshaushalt erstattet.
Die öffentlichen Wohnungsbaukredite werden substanzgerecht den Einzelobjekten zugeordnet.
Bei den Einnahmen erfordert die Defizitbegrenzung neben Maßnahmen des 2. Abschnitts dieses Kapitels die Anpassung beziehungsweise Einführung von Beiträgen und Gebühren für öffentliche Leistungen entsprechend den Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland.
| Geschehen in Bonn am 18. Mai 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache. | ||
| Für die Bundesrepublik Deutschland | Für die Deutsche Demokratische Republik | |
| Theodor Waigel | Walter Romberg | |
A. Generelle Leitsätze
B. Leitsätze für einzelne Rechtsgebiete
Bonn, den 18. Mai 1990
| Für die | Für die |
| Bundesrepublik Deutschland | Deutsche Demokratische Republik |
| Theodor Waigel | Walter Romberg |