Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Werkstudenten (m/w/d) im Bereich Rechtswissenschaften. Bewerbungen mit Motivationsschreiben richten Sie bitte an info@jurawelt.com.
Auf Grund des § 87a Abs. 5 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1284) und auf Grund des § 38 des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 1985 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1185) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Ist der Zinssatz für Baudarlehen und Annuitätsdarlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln durch die Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung vom 26. Juli 1982 (BGBl. I S. 1009) auf über 7 vom Hundert erhöht worden, wird er vom 1. Oktober 1986 an auf 7 vom Hundert herabgesetzt.