WahlO Post
Ausfertigungsdatum: 22.02.2002
Vollzitat:
“Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen vom 22. Februar 2002 (BGBl. I S. 946), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4640) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 28. 2.2002 +++)
Der Aushang hat an einer oder mehreren geeigneten, den Beamtinnen und Beamten zugänglichen Stellen zu erfolgen. Erfolgt die Bekanntmachung in elektronischer Form, so gilt § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 der Wahlordnung entsprechend.