Bei einer Anzeige durch Ärztinnen oder Ärzte sowie durch Zahnärztinnen oder Zahnärzte:
- a)
-
der Name und die Anschrift der anzeigenden Person,
- b)
-
bei Eintritt: den Tod der versicherten Person,
- c)
-
Angaben, ob eine Leichenöffnung durchgeführt wurde,
- d)
-
die in Betracht kommenden Berufskrankheiten,
- e)
-
die Krankheitserscheinungen und die Beschwerden der versicherten Person,
- f)
-
das Ergebnis der Untersuchung, die Diagnose und die Behandlungsbedürftigkeit,
- g)
-
Angaben über das erstmalige Auftreten der Beschwerden,
- h)
-
Angaben über Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die mit dem Untersuchungsergebnis in einem ursächlichen Zusammenhang stehen könnten,
- i)
-
Angaben über die mögliche Ursache der Berufskrankheit sowie die gefährdenden Einwirkungen und Stoffe am Arbeitsplatz,
- j)
-
die Art und Dauer der beruflichen Tätigkeiten der versicherten Person,
- k)
-
das Unternehmen, in dem die versicherte Person zuletzt tätig war,
- l)
-
das Unternehmen mit der letzten gefährdenden Einwirkung,
- m)
-
das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person,
- n)
-
der Name, die Anschrift und die Telefonnummer der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes oder des behandelnden Krankenhauses,
- o)
-
die in der Anzeige dokumentierte Bestätigung der anzeigenden Person über die Aufklärung der versicherten Person über den Inhalt und den Empfänger der Anzeige und
- p)
-
die Bankverbindung der anzeigenden Person.