UNSOrgVorRV 2
Ausfertigungsdatum: 19.07.1979
Vollzitat:
“Zweite Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 19. Juli 1979 (BGBl. 1979 II S. 812)”
gilt das Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen mit seinen Anlagen XV und XVI, die nachstehend veröffentlicht werden.