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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) |
- a)
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Arten, Aufbau und Funktion von technischen Textilien, insbesondere für Sonnenschutz, Umweltschutz, Bautechnik, Transport- und Schutztechnik, unterscheiden
- b)
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Skizzen und Fachzeichnungen erstellen und anwenden
- c)
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Funktion, Proportion und Lage von Objekten berücksichtigen
- d)
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technische Unterlagen, insbesondere Fertigungsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsanweisungen, Merkblätter und Richtlinien, anwenden
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5 |
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- e)
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konstruktive Zusammenhänge zwischen Gestell und Gerüst sowie textilen Flächen, Folien und Verbundstoffen berücksichtigen
- f)
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Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeiten
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6 |
| 2 |
Auswählen und Einsetzen von Werk- und Hilfsstoffen sowie Zubehör (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) |
- a)
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Werk- und Hilfsstoffe nach Art und Struktur unterscheiden und auswählen
- b)
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Verarbeitungs- und Gebrauchsanforderungen beachten und nach Verwendungszweck unterscheiden
- c)
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textile Flächengebilde, Folien und Verbundstoffe nach Eigenschaften unterscheiden und einsetzen
- d)
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Einfluss von Werkstoffeigenschaften auf Fertigprodukte berücksichtigen
- e)
-
Zubehör nach technischen und statischen Vorgaben auswählen und einsetzen
- f)
-
Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör sortieren und lagern, auf Qualität, insbesondere auf Schäden und Fehler, prüfen
- g)
-
Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften auswählen
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10 |
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- h)
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Auswirkungen von Veredelungsprozessen auf Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Elastizität, Reißfestigkeit, Schrumpfung, Witterungsbeständigkeit und Verarbeitbarkeit, berücksichtigen
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3 |
| 3 |
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) |
- a)
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Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere nach Materialbeschaffenheit und Einsatzgebieten, auswählen und einsetzen
- b)
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Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen warten, Wartungspläne berücksichtigen
- c)
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Maschinen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen und bedienen
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7 |
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- d)
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Prozessdaten einstellen, Produktionsprozesse überwachen, Verfahrensparameter korrigieren
- e)
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Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
- f)
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vorbeugende Instandhaltung durchführen, insbesondere Verschleißteile kontrollieren, austauschen und Austausch veranlassen
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8 |
| 4 |
Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) |
- a)
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Werk- und Hilfsstoffe legen, nach Rapport ablängen, Fadenlauf berücksichtigen
- b)
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Schnittformen, insbesondere nach Schnittschablonen und Zeichnungen, übertragen, Schnittmaße kontrollieren
- c)
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Teile zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen
- d)
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Schnittteile zusammenstellen und zuordnen, Materialreste sortieren, lagern und umweltgerecht entsorgen
- e)
-
Schnittteile, Verbindungsteile und Zubehör nach Arbeitsauftrag bereitstellen
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6 |
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- f)
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Schnittschablonen prüfen und anfertigen, Schnittbilder optimieren
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5 |
| 5 |
Ausführen von Näharbeiten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) |
- a)
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Nähmaterialien, insbesondere Nadeln, Garne und Zwirne, nach Verwendungszweck auswählen
- b)
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Sticharten, insbesondere Stepp- und Kettenstich, unter Berücksichtigung von Material und Einsatz auswählen und anwenden
- c)
-
vertikale und horizontale Nähte, insbesondere Flachnähte, herstellen
- d)
-
Zusatzvorrichtungen, insbesondere Säumer und Nähfüße, auswählen und einsetzen
- e)
-
Näharbeiten unter ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten ausführen und kontrollieren sowie Grifftechniken anwenden
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10 |
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- f)
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Nahtverbindungen prüfen, Nähfehler beseitigen
- g)
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Bogen-, Form- und Kappnähte herstellen
- h)
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Schnittkanten einfassen
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12 |
| 6 |
Ausführen von Schweißarbeiten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) |
- a)
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Schweißverfahren auswählen und festlegen, Elektroden, Düsen und Heizkeile nach Verwendungszweck einsetzen
- b)
-
Zusatzvorrichtungen, insbesondere Führungen, auswählen und einsetzen
- c)
-
Nahtflächen vorbereiten, Schnittteile fixieren
- d)
-
vertikale und horizontale Schweißnähte unter Berücksichtigung von Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes herstellen und kontrollieren
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14 |
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- e)
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Schweißnähte prüfen, Schweißfehler beseitigen
- f)
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konvexe und konkave Schweißnähte herstellen
- g)
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unterschiedliche Materialien miteinander verschweißen
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14 |
| 7 |
Ausführen von Klebearbeiten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) |
- a)
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Klebeverfahren und Klebstoffe nach Verwendungszweck auswählen und festlegen
- b)
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Zusatzvorrichtungen, insbesondere Führungen und Warenspannvorrichtungen, auswählen und einsetzen
- c)
-
Klebearbeiten unter Berücksichtigung von Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ausführen und kontrollieren
- d)
-
Klebstoffreste sortieren und umweltgerecht entsorgen
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6 |
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- e)
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geklebte Nähte prüfen, Fehler beseitigen
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2 |
| 8 |
Fertigstellen und Instandsetzen von technischer Konfektionsware (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8) |
- a)
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Zubehör, insbesondere Seile, Beschläge, Ösen und Riemen, vorbereiten und anbringen
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4 |
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- b)
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Werkstoffe, insbesondere Metall, Holz und Kunststoff, bearbeiten
- c)
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Beschriftungszubehör auswählen, Kennzeichnungen, Beschriftungen und Bildzeichen anbringen
- d)
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technische Konfektionsware und Zubehör unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, Vorschriften, Kundenanforderungen und Sicherheitsbestimmungen vormontieren
- e)
-
Funktionen prüfen
- f)
-
Produkte kommissionieren, kunden- und materialgerecht verpacken sowie versandfertig machen
- g)
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Durchführbarkeit von Reparaturen und Änderungen beurteilen
- h)
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Material disponieren, Reparatur durchführen und dokumentieren
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10 |