- a)
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Beachtung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland und die Einhaltung des deutschen Rechts durch die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörige,
- b)
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befristeten Aufenthalt und planmäßigen Abzug der sowjetischen Streitkräfte,
- c)
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geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherheit der sowjetischen Streitkräfte, der ihnen zugewiesenen Liegenschaften und ihres Eigentums,
- d)
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Bewegungen, Manöver, Übungen und Ausbildung sowie sonstige Aktivitäten der sowjetischen Streitkräfte,
- e)
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Flugbetrieb sowjetischer Streitkräfte,
- f)
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Nutzung der den sowjetischen Streitkräften zugewiesenen Liegenschaften,
- g)
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Polizeigewalt gegenüber den sowjetischen Streitkräften, deren Mitgliedern und Familienangehörigen,
- h)
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Versorgung der sowjetischen Streitkräfte,
- i)
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Nutzung von Verkehrseinrichtungen durch die sowjetischen Streitkräfte und deren Mitglieder,
- j)
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Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens sowie deren Benutzung durch die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörige,
- k)
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Gesundheitswesen und Umweltschutz,
- l)
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Ein- und Ausreise der sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörigen,
- m)
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Zoll-, Steuer- und Monopolangelegenheiten in bezug auf die sowjetischen Streitkräfte, deren Mitglieder und Familienangehörigen,
- n)
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Gerichtsbarkeit und Rechtshilfe,
- o)
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Haftung bei Schädigung Dritter und bei Schäden der Vertragsparteien,
- p)
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Beilegung von Streitigkeiten und Einsetzung einer deutsch-sowjetischen Kommission,
- q)
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die Vereinbarung, daß ein Vertrag unter Berücksichtigung des erreichten Verhandlungsstandes baldmöglichst unterzeichnet und ratifiziert wird.