SpTrUG
Ausfertigungsdatum: 05.04.1991
Vollzitat:
“Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen vom 5. April 1991 (BGBl. I S. 854), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 9 des Gesetzes vom 4. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3166) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 9 G v. 4.12.2004 I 3166 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 12.4.1991 +++)
gegen Gewährung von Geschäftsanteilen oder Aktien der neuen Kapitalgesellschaften an die Treuhandanstalt oder im Falle des mittelbaren Besitzes von Geschäftsanteilen an die Gesellschaft, in deren Hand sich die Geschäftsanteile der übertragenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung befinden.