SEFFV
Ausfertigungsdatum: 20.09.2021
Vollzitat:
“Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung vom 20. September 2021 (BGBl. I S. 4369)”
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2021 +++)
Ein Anspruch auf die Buchung einer alternativen Zugverbindung besteht nur, wenn die gebuchte Verbindung nicht wahrgenommen werden kann, weil dem zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, die zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar gewesen sind.