See-ArbZNV
Ausfertigungsdatum: 25.07.2013
Vollzitat:
“See-Arbeitszeitnachweisverordnung vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2795), die durch Artikel 11 Absatz 46 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 11 Abs. 46 G v. 18.7.2017 I 2745 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.8.2013 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 63/99 (CELEX Nr: 31999L0063) +++)
Beruht im Falle des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe b die Abweichung auf einer Verordnung oder einer Vereinbarung, ist in der Übersicht über die Arbeitsorganisation die maßgebliche Regelung der Verordnung oder die maßgebliche Vereinbarung zu bezeichnen.
mindestens drei Jahre an Bord des Schiffes aufbewahrt werden. Wird das Schiff vor Ablauf einer Aufbewahrungsfrist außer Dienst gestellt oder wechselt es vorher die Flagge, sind die Übersichten über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise bei der Reederei für die verbliebene Verwahrungszeit aufzubewahren. Die Aufbewahrung in digitalisierter oder elektronischer Form ist möglich.
| Name des Schiffes: | Flagge: | IMO-Nr. (falls vorhanden) | Letzte Aktualisierung der Übersicht: | ( ) von ( ) Seiten |
| Dienstliche Stellung/Rang2 | Tägliche Regelarbeitszeit auf See | Tägliche Regelarbeitszeit im Hafen | Bemerkungen | Tägliche Gesamtarbeitszeit/ Gesamtruhezeit3 (Std.) |
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|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wachdienst (von … bis …) |
Sonstige Pflichten (von … bis …)4 |
Wachdienst (von … bis …) |
Sonstige Pflichten (von … bis …)3 |
Auf See | Im Hafen | ||
| Name des Schiffes: _____________________ | IMO-Nummer (falls vorhanden) __________ | Flagge des Schiffes: _____________________ |
| Besatzungsmitglied (vollständiger Name): __________________________________________ | Dienstliche Stellung/Rang: _________________ | |
| Monat und Jahr: ________________________ | Wachdienst2 ja □ nein □ | |
| Bitte füllen Sie die umstehende Tabelle aus |
| Dieses Formular ist gemäß den von der Berufsgenossenschaft für Transport- und Verkehrswirtschaft aufgestellten Verfahren zu prüfen. |
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