OrthoptAPrV
Ausfertigungsdatum: 21.03.1990
Vollzitat:
“Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten vom 21. März 1990 (BGBl. I S. 563), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 360) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 21.11.2024 I Nr. 360 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Der Prüfling hat aus diesen Fächern in je einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Die Aufsichtsarbeiten dauern jeweils 180 Minuten. Die Aufsichtsführenden werden von der Schulleitung bestellt.
Die Prüflinge werden einzeln oder in Gruppen bis zu fünf geprüft. In den einzelnen Fächern soll der Prüfling nicht länger als zehn Minuten geprüft werden.
| Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) |
Notendefinition |
|---|---|---|
| 1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) |
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 1,50 bis 2,49 | gut (2) |
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) |
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) |
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| 5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Der mündliche Teil der Prüfung soll für den einzelnen Prüfling mindestens 15 und nicht länger als 60 Minuten dauern. Er wird von zwei Fachprüfern nach § 3 Absatz 1 Nummer 3 abgenommen und bewertet. Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Fachprüfer ihn in einer Gesamtbetrachtung übereinstimmend mit „bestanden“ bewerten. Das Bestehen setzt mindestens voraus, dass die Leistung des Prüflings trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt. Kommen die Fachprüfer zu einer unterschiedlichen Bewertung, entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit den Fachprüfern über das Bestehen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses muss zu diesem Zweck während der Prüfung anwesend sein; ihm steht ein Fragerecht zu.
| Stunden | ||
|---|---|---|
| 1 | Allgemeine Anatomie und Physiologie Aufbau und Funktion jeweils von | 100 |
| 1.1 | Zellen und Gewebe | |
| 1.2 | Skelettsystem und Bewegungsapparat | |
| 1.3 | Herz-Kreislaufsystem | |
| 1.4 | Atmungsorgane | |
| 1.5 | Verdauungsorgane | |
| 1.6 | Urogenitalorgane | |
| 1.7 | Zentrales und peripheres Nervensystem | |
| 1.8 | Sinnesorgane | |
| 1.9 | Blut | |
| 1.10 | Endokrines System und sonstige Regulationssysteme | |
| 2 | Spezielle Anatomie und Physiologie | 180 |
| 2.1 | Entwicklung, Aufbau und Funktion der Gehirnteile, die für das visuelle System wichtig sind | |
| 2.2 | Bau der Augenhöhle und Nachbarschaftsbeziehungen | |
| 2.3 | Bau und Funktion der Lider | |
| 2.4 | Aufhängeapparat des Auges und seine Anomalien | |
| 2.5 | Makro- und mikroskopischer Aufbau des Augapfels, Lage und Funktion der drei Augenhäute und ihre Beziehung zum Nervensystem | |
| 2.6 | Blutversorgung des Auges und der Orbita | |
| 2.7 | Bau und Funktion des Tränenapparates | |
| 2.8 | Bau, Lage, Funktion und Anomalien der äußeren Augenmuskeln und ihre Innervation | |
| 2.9 | Steuerung von Augenbewegungen | |
| 2.10 | Akkommodations- und Konvergenzmechanismus | |
| 2.11 | Pupillenbahnen | |
| 2.12 | Bildentstehung und Erregungsleitung in der Netzhaut bzw. Sehbahn | |
| 2.13 | Auflösungsvermögen, Sehschärfe | |
| 2.14 | Monokulares und binokulares Gesichtsfeld, Gesichtsfeldausfälle | |
| 2.15 | Farbensehen, Hell-Dunkelsehen | |
| 2.16 | Entoptische Phänomene | |
| 3 | Allgemeine Krankheitslehre, Kinderheilkunde | 60 |
| 3.1 | Vererbung, Konstitution, Disposition | |
| 3.2 | Entzündungen, Degeneration, Regeneration, Geschwülste | |
| 3.3 | Krankheiten, die Motilitätsstörungen der Augen verursachen können, z.B. Diabetes mellitus, Hypertonus, Dysthyreose | |
| 3.4 | Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes, Anomalien | |
| 3.5 | Embryopathien | |
| 3.6 | Kinderkrankheiten | |
| 3.7 | Psychologie des Kindes | |
| 3.8 | Umgang mit sehbehinderten und verhaltensgestörten Kindern | |
| 4 | Arzneimittel | 40 |
| 4.1 | Arzneiformen und ihre Verabreichung | |
| 4.2 | Gesetzliche Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln | |
| 4.3 | Wirkung, Abbau | |
| 4.4 | spezifische Arzneimittel | |
| 5 | Allgemeine Augenheilkunde | 150 |
| 5.1 | Mißbildungen und Krankheiten der Augen und ihrer Hilfsorgane | |
| 5.2 | Verletzungen der Augen und ihrer Hilfsorgane | |
| 5.3 | Funktionsstörungen der Augen | |
| 6 | Neuroophthalmologie | 100 |
| 6.1 | Krankheiten des sensorischen Systems, vor allem der Sehnerven und der Sehbahn | |
| 6.2 | Krankheiten des motorischen Systems, insbesondere | |
| 6.2.1 | Augenmuskellähmungen | |
| 6.2.2 | Blicklähmungen | |
| 6.2.3 | Blickhalteschwäche | |
| 6.2.4 | Dysmetrie der Blickzielbewegung | |
| 6.2.5 | Pränukleare Lähmungen | |
| 6.2.6 | Störungen des optokinetischen Nystagmus und der Folgebewegung | |
| 6.2.7 | Vestibulärer Spontannystagmus und Störungen des vestibulookulären Reflexes | |
| 6.2.8 | Fixationsnystagmen | |
| 6.2.9 | Störungen der Vergenz | |
| 6.3 | Störungen der Lidmotorik | |
| 6.4 | Störungen der Pupillomotorik | |
| 7 | Orthoptik und Pleoptik | 400 |
| 7.1 | Anatomische und physiologische Voraussetzungen zur Entwicklung des beidäugigen Sehens | |
| 7.2 | Entwicklung des beidäugigen Sehens beim nichtschielenden und schielenden Kind | |
| 7.3 | physiologisches und pathologische Binokularsehen | |
| 7.4 | Heterophorien | |
| 7.5 | Heterotrophien | |
| 7.6 | Amblyopien | |
| 8 | Augenbewegungsstörungen | 250 |
| 8.1 | angeborenes und erworbenes Lähmungsschielen | |
| 8.2 | angeborener und erworbener Nystagmus | |
| 8.3 | Okulär bedingte Zwangshaltungen | |
| 9 | Physik, Optik, Brillenlehre | 200 |
| 9.1 | Grundlagen der Mechanik | |
| 9.2 | Grundlagen der Elektrizitätslehre | |
| 9.3 | Grundlagen der Optik | |
| 9.3.1 | Brechung, Spiegelung, Beugung | |
| 9.3.2 | Linsen | |
| 9.3.3 | Prismen | |
| 9.4 | Physiologische Optik | |
| 9.4.1 | Das Auge als zusammengesetztes optisches System | |
| 9.4.2 | Pupille und Akkommodation | |
| 9.4.3 | Refraktionsanomalien und deren Korrektion | |
| 9.5 | Brillenlehre | |
| 9.6 | Vergrößernde Sehhilfen | |
| 9.7 | Sonstige optische Geräte | |
| 10 | Hygiene | 60 |
| 10.1 | Allgemeine und persönliche Hygiene | |
| 10.2 | Krankheitserreger und übertragbare Krankheiten | |
| 10.3 | Sepsis, Asepsis, Desinfektion und Sterilisation | |
| 10.4 | Umweltschutz | |
| 11 | Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde | 60 |
| 11.1 | Berufskunde einschließlich Ethik | |
| 11.2 | das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland und internationale Zusammenarbeit im Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsprogramme internationaler Organisationen wie insbesondere Weltgesundheitsorganisation und Europarat | |
| 11.3 | aktuelle Berufs- und gesundheitspolitische Fragen | |
| 11.4 | Orthoptistengesetz; gesetzliche Regelungen für die sonstigen Berufe des Gesundheitswesens | |
| 11.5 | arbeits- und berufsrechtliche Regelungen, soweit sie für die Berufsausübung wichtig sind | |
| 11.6 | Unfallverhütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz | |
| 11.7 | Medizingeräteverordnung | |
| 11.8 | strafrechtliche, bürgerlich-rechtliche und öffentlich-rechtliche Vorschriften, die bei der Berufsausübung von Bedeutung sind; Rechtsstellung von Patienten und Sorgeberechtigten | |
| 11.9 | Einführung in die Systeme der sozialen Sicherung | |
| 11.10 | die Grundlagen der staatlichen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland | |
| 11.11 | Statistik im Gesundheitswesen | |
| Zur Verteilung auf die Fächer 1 bis 11 | 100 | |
| Mindeststunden insgesamt | 1.700 | |
| Praktische Ausbildung in | ||
| 1. | Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation | |
| 2. | Therapieplanung und -durchführung | |
| 3. | Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie) | |
| 4. | Gesprächsführung und Beratung | |
| 5. | Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte | |
| 6. | Fotografie | |
| 7. | Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern | |
| Mindeststunden | 2.800 | |
..........................................
(Bezeichnung der Schule)
Bescheinigung
über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht
und an der praktischen Ausbildung
Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat in der Zeit vom bis
............................................
regelmäßig und mit Erfolg an dem theoretischen und praktischen
Unterricht und der praktischen Ausbildung für Orthoptistinnen und
Orthoptisten teilgenommen.
Die Ausbildung ist - nicht - über die nach dem Orthoptistengesetz
zulässigen Fehlzeiten hinaus - um ......... Tage*) - unterbrochen
worden.
Ort, Datum
.............................................(Stempel)
.............................................
(Unterschrift(en) der Schulleitung)
--------------*) Nichtzutreffendes streichen.
Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Zeugnis
über die staatliche Prüfung
Name, Vorname
........................................................................
Geburtsdatum Geburtsort
........................................................................
hat am ..................... die staatliche Prüfung für Orthoptistinnen
und Orthoptisten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Orthoptistengesetzes vor dem
staatlichen Prüfungsausschuß bei der
............................... in .......................... bestanden.
Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:
1. im schriftlichen Teil der Prüfung ......................
2. im mündlichen Teil der Prüfung ......................
3. im praktischen Teil der Prüfung ......................
Ort, Datum
.............................................(Siegel)
.............................................
(Unterschrift)
……………………………………………………………………………….
|
|
|
* Nichtzutreffendes streichen.
|
||
Urkunde
über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Orthoptistin oder Orthoptist
Frau/Herr *)
..................................................
geboren am in
..................................................
erhält auf Grund des Orthoptistengesetzes mit Wirkung vom heutigen
Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
.....................................
zu führen.
Ort, Datum
.............................................(Siegel)
.............................................
(Unterschrift)
--------------*) Nichtzutreffendes streichen.
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Bezeichnung der Einrichtung) | |
| Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
|
| Name, Vorname | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Geburtsdatum | Geburtsort |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . regelmäßig an dem nach § 16b Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Anpassungslehrgang teilgenommen. |
|
| Das Abschlussgespräch hat sie/er bestanden/nicht bestanden.* | |
| Ort, Datum | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Stempel) |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Unterschrift(en) der Einrichtung | |
| Ort, Datum | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Stempel) |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Unterschrift(en) der Personen nach § 16b Absatz 2 Satz 7 | |
| Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses |
|
| Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung für |
|
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Name, Vorname | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| Geburtsdatum | Geburtsort |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
| hat am . . . . . . . . . . die staatliche Kenntnisprüfung nach § 16a Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten bestanden/nicht bestanden* . |
|
|
|
| Ort, Datum | |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | (Siegel) |
| . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | |
| (Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses) | |