NMV 1970
Ausfertigungsdatum: 14.12.1970
Vollzitat:
„Neubaumietenverordnung 1970 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2204), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist“
Stand: | Neugefasst durch Bek. v. 12.10.1990 I 2204, |
zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.11.2003 I 2346 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.5.1984 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 34 +++)
Diese V gilt nicht im Saarland
Teil I | |||
Allgemeine Vorschriften | |||
§ 1 | Anwendungsbereich der Verordnung | ||
§ 2 | Anwendung der Zweiten Berechnungsverordnung | ||
Teil II | |||
Zulässige Miete für öffentlich geförderte Wohnungen | |||
1. | Abschnitt: Ermittlung der Kostenmiete | ||
§ 3 | Erstmalige Ermittlung der Kostenmiete | ||
§ 4 | Erhöhung der Kostenmiete infolge Erhöhung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 5 | Senkung der Kostenmiete infolge Verringerung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 5a | Änderung der Kostenmiete infolge Änderung der Wirtschaftseinheit | ||
§ 6 | Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Änderungen | ||
§ 7 | Kostenmiete nach Schaffung neuer Wohnungen durch Ausbau oder Erweiterung des Gebäudes | ||
§ 8 | Kostenmiete nach Wohnungsvergrößerung | ||
§ 8a | Kostenmiete in Fällen, in denen nur noch ein Teil der Wohnungen als öffentlich gefördert gilt | ||
§ 9 | Zusatzberechnung, Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung | ||
§ 10 | Mieterleistungen | ||
2. | Abschnitt: Ermittlung der Vergleichsmiete | ||
§ 11 | Erstmalige Bestimmung der Vergleichsmiete | ||
§ 12 | Änderung der Vergleichsmiete infolge Änderung der laufenden Aufwendungen | ||
§ 13 | Erhöhung der Vergleichsmiete wegen baulicher Änderungen | ||
§ 14 | Vergleichsmiete nach Ausbau von Zubehörräumen und Wohnungsvergrößerung | ||
§ 15 | Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmiete | ||
Teil III | |||
Zulässige Miete für preisgebundene steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen | |||
§ 16 | Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert sind | ||
§ 17 | Ermittlung der Kostenmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind | ||
§ 18 | Ermittlung der Vergleichsmiete für Wohnungen, die mit Aufwendungszuschüssen oder Aufwendungsdarlehen gefördert sind | ||
§ 19 | (weggefallen) | ||
Teil IV | |||
Umlagen, Zuschläge und Vergütungen | |||
§ 20 | Umlagen neben der Einzelmiete | ||
§ 21 | Umlegung der Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung | ||
§ 22 | Umlegung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser | ||
§ 22a | Umlegung der Kosten der Müllbeseitigung | ||
§ 23 | Umlegung der Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage | ||
§ 23a | (weggefallen) | ||
§ 23b | (weggefallen) | ||
§ 24 | Umlegung der Kosten des Betriebs von Aufzügen | ||
§ 24a | Umlegung der Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage und der Gemeinschafts-Antennenanlage | ||
§ 25 | Umlegung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Einrichtungen für die Wäschepflege | ||
§ 25a | Umlageausfallwagnis | ||
§ 25b | (weggefallen) | ||
§ 26 | Zuschläge neben der Einzelmiete | ||
§ 27 | Vergütungen neben der Einzelmiete | ||
§ 28 | Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete | ||
Teil V | |||
Schlußvorschriften | |||
§ 29 | Auskunftspflicht des Vermieters | ||
§ 30 | Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften | ||
§ 31 | Zulässige Miete für Untervermietung | ||
§ 32 | Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände | ||
§ 33 | (weggefallen) | ||
§ 34 | Überleitungsvorschrift | ||
§ 35 | Sondervorschrift für Berlin | ||
§ 36 | Berlin-Klausel | ||
§ 37 | Geltung im Saarland | ||
§ 38 | (Inkrafttreten) |
§ 7 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 2 und 4 der Verordnung über Heizkostenabrechnung gelten entsprechend. Genehmigungen nach den Vorschriften des § 22 Abs. 5 oder des § 23 Abs. 5 in der bis zum 30. April 1984 geltenden Fassung bleiben unberührt.