- A.
-
Gebots- und Verbotszeichen
- A.26
-
Verbot, sich innerhalb der in Metern angegebenen Entfernung zu dem Objekt, auf dem die Tafel aufgestellt ist, aufzuhalten:
Quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzer Zahl.
- A.27
-
Fahrverbot für Maschinenfahrzeuge:
Quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzem Symbol einer Schiffsschraube.
- A.28
-
Fahrverbot für Segelfahrzeuge:
Quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzem Symbol eines Segelfahrzeugs.
- A.29
-
Fahrverbot für Fahrzeuge unter Ruder:
Quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzem Symbol eines Fahrzeugs unter Ruder.
- A.30
-
Fahrverbot für Sportfahrzeuge:
Quadratische weiße Tafel mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und schwarzer Aufschrift „SPORT“.
- A.31
-
Gebot, wegen Sperrung der Ein- bzw. Ausfahrt oder der Ein- und Ausfahrt eines Fahrwassers oder Hafens vor dem Sichtzeichen anzuhalten:
- a)
-
Sperrsignal „Einfahrt gesperrt“
drei Körperzeichen übereinander, oben ein schwarzer Ball, in der Mitte ein schwarzer Kegel – Spitze oben -, unten ein schwarzer Kegel – Spitze unten – oder drei feste Lichter übereinander, das obere rot, das mittlere weiß, das untere grün.
- b)
-
Sperrsignal „Ausfahrt gesperrt“
drei Körperzeichen übereinander, oben ein schwarzer Kegel – Spitze unten -, in der Mitte ein schwarzer Kegel – Spitze oben -, unten ein schwarzer Kegel – Spitze unten – oder drei feste Lichter übereinander, das obere grün, das mittlere weiß, das untere grün.
- c)
-
Sperrsignal „Ein- und Ausfahrt gesperrt“
drei Körperzeichen übereinander, oben ein schwarzer Kegel – Spitze unten -, in der Mitte ein schwarzer Kegel – Spitze oben -, unten ein schwarzer Ball oder drei feste Lichter übereinander, das obere grün, das mittlere weiß, das untere rot.
- A.32
-
Durchfahren beweglicher Brücken
- a)
-
Durchfahren verboten – ohne Einschränkung – (Brücke geschlossen):
Ein festes rotes Licht;
- b)
-
Durchfahren verboten, Freigabe wird vorbereitet:
Ein festes rotes Licht links neben einem festen grünen Licht;
- c)
-
Durchfahren – Gegenverkehr gesperrt -:
Ein festes grünes Licht;
- d)
-
Anlage außer Betrieb (Brücke geschlossen):
Brücke darf von Fahrzeugen durchfahren werden, für die die Durchfahrtshöhe mit Sicherheit ausreicht:
Zwei feste rote Lichter übereinander.
Die Lichter zum Durchfahren von beweglichen Brücken können am Tage durch Tafeln wie folgt ersetzt werden:
- –
-
Ein festes rotes Licht durch eine rechteckige rote Tafel mit waagerechtem weißen Streifen.
- –
-
Ein festes grünes Licht durch eine rechteckige grüne Tafel mit senkrechtem weißen Streifen.
- B.
-
Warn- und Hinweiszeichen
- B.18
-
Ankerplatz – Ankern auf der Seite, an dessen Ufer die Tafel aufgestellt ist, gestattet:
Eine quadratische blaue Tafel mit weißem Symbol eines Ankers.
- B.19
-
Liegeplatz – Liegenbleiben auf der Seite der nachfolgenden Strecke, an dessen Ufer die Tafel aufgestellt ist, gestattet:
Eine quadratische blaue Tafel mit weißem „P“.
- B.20
-
Durchfahren von festen Brücken:
Öffnungen fester Brücken, deren Benutzung der Schiffahrt empfohlen wird:
- a)
-
In beiden Richtungen befahrbar:
Eine quadratische auf der Spitze stehende gelbe Tafel;
- b)
-
In einer Richtung befahrbar (Gegenverkehr gesperrt):
Zwei quadratisch auf der Spitze stehende gelbe Tafeln übereinander.
Die gelben Tafeln könne bei Nacht durch gelbe Lichter ersetzt werden.