MTAPrV
Ausfertigungsdatum: 24.09.2021
Vollzitat:
“MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4467), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 8 G v. 12.12.2023 I Nr. 359 |
| Ersetzt V 2124-18-1 v. 25.4.1994 I 922 (MTA-APrV) | |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2023 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 36/2005 (CELEX Nr: 32005L0036) +++)
| § 1 | Inhalt der Ausbildung |
| § 2 | Gliederung der Ausbildung |
| § 3 | Theoretischer und praktischer Unterricht |
| § 4 | Praktische Ausbildung |
| § 5 | Interprofessionelles Praktikum |
| § 6 | Leistungseinschätzungen für praktische Einsätze |
| § 7 | Jahreszeugnisse |
| § 8 | Qualifikation der Praxisanleitung |
| § 9 | Praxisbegleitung |
| § 10 | Inhalt der Kooperationsvereinbarungen |
| § 11 | Teile der staatlichen Prüfung |
| § 12 | Bildung und Zuständigkeit des Prüfungsausschusses |
| § 13 | Zusammensetzung des Prüfungsausschusses |
| § 14 | Bestimmung der einzelnen Fachprüferinnen und Fachprüfer für die einzelnen Prüfungsteile der staatlichen Prüfung |
| § 15 | Teilnahme der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person an Teilen der staatlichen Prüfung |
| § 16 | Teilnahme von Sachverständigen sowie von Beobachterinnen und Beobachtern an der staatlichen Prüfung |
| § 17 | Zulassung zur staatlichen Prüfung |
| § 18 | Prüfungstermine für die staatliche Prüfung |
| § 19 | Prüfungsort der staatlichen Prüfung |
| § 20 | Nachteilsausgleich |
| § 21 | Rücktritt von der staatlichen Prüfung |
| § 22 | Versäumnisse |
| § 23 | Störung der staatlichen Prüfung und Täuschungsversuch |
| § 24 | Niederschrift |
| § 25 | Vornoten |
| § 26 | Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung |
| § 27 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 28 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 29 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 30 | Inhalt des schriftlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 31 | Durchführung des schriftlichen Teils |
| § 32 | Benotung und Note einer Aufsichtsarbeit |
| § 33 | Bestehen des schriftlichen Teils |
| § 34 | Wiederholung von Aufsichtsarbeiten |
| § 35 | Note für den schriftlichen Teil |
| § 36 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 37 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 38 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 39 | Inhalt des mündlichen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 40 | Durchführung des mündlichen Teils |
| § 41 | Benotung und Note für die im mündlichen Teil erbrachte Leistung |
| § 42 | Bestehen des mündlichen Teils |
| § 43 | Wiederholung des mündlichen Teils |
| § 44 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 45 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 46 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 47 | Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 48 | Durchführung des praktischen Teils |
| § 49 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| § 50 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Radiologie oder zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| § 51 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik oder zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| § 52 | Benotung, Note und Bestehen des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin oder zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| § 53 | Wiederholung und zusätzlicher Praxiseinsatz |
| § 54 | Bestehen und Gesamtnote der staatlichen Prüfung |
| § 55 | Zeugnis über die staatliche Prüfung |
| § 56 | Mitteilung bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung |
| § 57 | Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme |
| § 58 | Ausstellung der Erlaubnisurkunde |
| § 59 | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 60 | Erforderliche Unterlagen |
| § 61 | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 62 | Bescheide bei Feststellung wesentlicher Unterschiede |
| § 63 | Zweck der Eignungsprüfung |
| § 64 | Eignungsprüfung als staatliche Prüfung |
| § 65 | Inhalt der Eignungsprüfung |
| § 66 | Prüfungsort der Eignungsprüfung |
| § 67 | Durchführung der Eignungsprüfung |
| § 68 | Bewertung und Bestehen der Eignungsprüfung |
| § 69 | Wiederholung |
| § 70 | Bescheinigung |
| § 71 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 72 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 73 | Bescheinigung |
| § 74 | Zweck der Kenntnisprüfung |
| § 75 | Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung |
| § 76 | Teile der Kenntnisprüfung |
| § 77 | Inhalt des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 78 | Prüfungsort des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 79 | Durchführung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 80 | Bewertung und Bestehen des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 81 | Wiederholung des mündlichen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 82 | Inhalt des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 83 | Prüfungsort des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 84 | Durchführung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 85 | Bewertung und Bestehen des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 86 | Wiederholung des praktischen Teils der Kenntnisprüfung |
| § 87 | Bestehen der Kenntnisprüfung |
| § 88 | Bescheinigung |
| § 89 | Ziel und Inhalt des Anpassungslehrgangs |
| § 90 | Durchführung des Anpassungslehrgangs |
| § 91 | Ziel und Inhalt des Abschlussgesprächs |
| § 92 | Durchführung des Abschlussgesprächs |
| § 93 | Bewertung und erfolgreiches Absolvieren des Anpassungslehrgangs |
| § 94 | Verlängerung und Wiederholung des Anpassungslehrgangs |
| § 95 | Bescheinigung |
| § 96 | Nachweise der Zuverlässigkeit |
| § 97 | Nachweise der gesundheitlichen Eignung |
| § 98 | Aktualität von Nachweisen |
| § 99 | Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen |
| § 99a | Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs |
| § 99b | Erforderliche Unterlagen |
| § 99c | Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag |
| § 99d | Erlaubnisurkunde |
| § 99e | Erforderliche Unterlagen |
| § 100 | Übergangsvorschrift |
| § 101 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage 1 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik |
| Anlage 2 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Radiologie und zum Medizinischen Technologen für Radiologie |
| Anlage 3 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik |
| Anlage 4 | Kompetenzen für die Ausbildung zur Medizinischen Technologin für Veterinärmedizin und zum Medizinischen Technologen für Veterinärmedizin |
| Anlage 5 | Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 6 | Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen |
| Anlage 7 | Bescheinigung über die Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht und an der praktischen Ausbildung |
| Anlage 8 | Zeugnis über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 9 | Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung |
| Anlage 10 | Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung |
| Anlage 11 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 12 | Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung |
| Anlage 13 | Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang |
| Anlage 14 | Urkunde über die Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung |
in dem Beruf verfügt, in dem die Praxisanleitung durchgeführt werden soll,
Die Länder können den Zeitraum, in dem die berufspädagogischen Fortbildungen nach Satz 1 Nummer 4 zu absolvieren sind, auf bis zu drei Jahre verlängern. Der Stundenumfang ist entsprechend zu erhöhen.
Sie hat den Grund für ihren Rücktritt unverzüglich der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
| Berechneter Zahlenwert | Note in Worten (Zahlenwert) |
Notendefinition |
|---|---|---|
| 1,00 bis 1,49 | sehr gut (1) |
eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 1,50 bis 2,49 | gut (2) |
eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 2,50 bis 3,49 | befriedigend (3) |
eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 3,50 bis 4,49 | ausreichend (4) |
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 4,50 bis 5,49 | mangelhaft (5) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| 5,50 bis 6,00 | ungenügend (6) |
eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
Dabei können auch Kompetenzen aus dem Kompetenzbereich IV der Anlage 3 Berücksichtigung finden.
Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Es sind Bezüge zu den Kompetenzbereichen I, II und III der Anlage 2 herzustellen.
Es sind Bezüge zu den Kompetenzbereichen I und II der Anlage 3 herzustellen.
Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Jeweils mindestens eine Prüfungsaufgabe ist unter Verwendung eines manuellen Verfahrens, eines automatisierten Verfahrens und eines digitalen Verfahrens durchzuführen.
Jeweils mindestens eine Prüfungsaufgabe ist unter Verwendung eines manuellen Verfahrens, eines automatisierten Verfahrens und eines digitalen Verfahrens durchzuführen.
Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Die Berechnung erfolgt auf zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung.
Die zuständige Behörde darf nicht zwingend einen Vermerk über eine Standortberatung nach Satz 1 Nummer 3 fordern, wenn durch andere Unterlagen die Erwerbsabsicht dargelegt wurde. Für antragstellende Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, in einem Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat sowie für Staatsangehörige dieser Staaten ist diese Darlegung entbehrlich, sofern keine besonderen Gründe gegen eine entsprechende Absicht sprechen.
Die zuständige Behörde darf nicht zwingend einen Vermerk über eine Standortberatung nach Satz 1 Nummer 3 fordern, wenn durch andere Unterlagen die Erwerbsabsicht dargelegt wurde. Für antragstellende Personen mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, in einem Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat sowie für Staatsangehörige dieser Staaten ist diese Darlegung entbehrlich, sofern keine besonderen Gründe gegen eine entsprechende Absicht sprechen.
| Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
|---|---|---|
| I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik |
1 820 |
| II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik |
200 |
| III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte |
160 |
| IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen |
160 |
| Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
| Gesamtstundenumfang | 2 600 | |
| Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
|---|---|---|
| I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse |
700 |
| II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse |
300 |
| III | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit einschließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen |
1 000 |
| IV | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Handlungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte |
200 |
| V | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen |
160 |
| Stunden zur freien Verteilung | 240 | |
| Gesamtstundenumfang | 2 600 | |
| Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
|---|---|---|
| I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation, Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzentrierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik der Sinnesorgane insbesondere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase und des Gehirns, des Nervensystems und der Muskelfunktion, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems und des respiratorischen Systems inklusive invasiver, allergologischer Funktionsdiagnostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten einschließlich Vorbefundung |
1 640 |
| II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in der Funktionsdiagnostik |
270 |
| III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in funktionsdiagnostischen Prozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte |
200 |
| IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen |
160 |
| Stunden zur freien Verteilung | 130 | |
| Gesamtstundenumfang | 2 400 | |
| Kompetenzbereich | Stundenanzahl | |
|---|---|---|
| I | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik |
1 820 |
| II | Planung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer störungsfreien Analytik |
200 |
| III | Intra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Analyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situationsspezifischer Kontexte |
160 |
| IV | Ausrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbedingungen und ethischer Wertehaltungen |
160 |
| Stunden zur freien Verteilung | 260 | |
| Gesamtstundenumfang | 2 600 | |
| Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
|---|---|
| Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
| Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.1, KB III und KB IV | 1 000 |
| Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB I.2, KB III und KB IV | 300 |
| Krankenhaus oder ambulante Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
| Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
| Stunden zur freien Verteilung | 300 |
| Gesamtstundenumfang | 2 000 |
| Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
|---|---|
| Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
| Einsatzgebiet Radiologie entspricht: KB I, KB III, KB IV, KB V | 700 |
| Einsatzgebiet Strahlentherapie entspricht: KB II, KB III, KB IV, KB V | 400 |
| Einsatzgebiet Nuklearmedizin entspricht: KB I, KB II, KB III, KB IV, KB V | 300 |
| Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
| Stunden zur freien Verteilung | 320 |
| Gesamtstundenumfang | 2 000 |
| Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
|---|---|
| Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
| Sinnesorgane des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens und der Nase inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
| Sinnesorgan des Gehirns sowie der Funktionsdiagnostik des Nervensystems und der Muskelfunktion (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 480 |
| Funktionsdiagnostik des Herz-Kreislaufsystems inklusive invasiver Funktionsdiagnostik und Kontrollen von Implantaten (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
| Funktionsdiagnostik des Gefäßsystems (KB I, KB II.1, KB II.2, KB II.3, KB II.4, KB III, KB IV) | 180 |
| Funktionsdiagnostik des respiratorischen Systems inklusive allergologischer Funktionsdiagnostik (KB I, KB II, KB III, KB IV) | 280 |
| Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 160 (davon mindestens 80 Stunden in der Pflege) |
| Stunden zur freien Verteilung | 220 |
| Gesamtstundenumfang | 2 200 |
| Einsatzgebiete/Kompetenzbereiche (KB) | Stundenanzahl |
|---|---|
| Orientierungseinsatz innerhalb der Probezeit beim Träger der praktischen Ausbildung | 120 |
| Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB I.1, KB II.2, KB III und KB IV | 1 000 |
| Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung zur Analyse von Lebensmitteln, sowie KB III und KB IV | 300 |
| Veterinärmedizinische oder andere geeignete Einrichtung gemäß KB II, KB III und KB IV | 160 |
| Interprofessionelles Praktikum in geeigneten Einrichtungen | 120 |
| Stunden zur freien Verteilung | 300 |
| Gesamtstundenumfang | 2 000 |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| hat in der Zeit vom | ___________________ | bis | ___________________ |
gemäß § 13 Absatz 3 des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Verbindung mit § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinischen Technologen teilgenommen.
| Ort, Datum | ||
| ________________________________________________________ | (Stempel) | |
| ________________________________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der Schulleitung) |
| „___________________“ |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| hat am ___________________ die staatliche Prüfung für den Beruf nach § 1 Absatz 1 Nummer 1* – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vor dem Prüfungsausschuss bei der |
||
| (Bezeichnung der Schule) | ||
| in | bestanden. | |
| Es wurden folgende Prüfungsnoten erteilt: | ||
| 1. im schriftlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
| 2. im mündlichen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
| 3. im praktischen Teil der staatlichen Prüfung | „___________________“ | |
| Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Zahlen | „___________________“ | |
| Gesamtnote der staatlichen Prüfung in Worten | „______________________________________“ | |
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Siegel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 Nummer 1* – § 1 Absatz 1 Nummer 2* – § 1 Absatz 1 Nummer 3* – § 1 Absatz 1 Nummer 4* des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
| „______________________________________“ | ||
| zu führen. | ||
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Siegel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
| „______________________________________“ |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Siegel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Stempel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
| „______________________________________“ |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Siegel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person) |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| Ort, Datum | ||
| ______________________________________ | (Stempel) | |
| ______________________________________ | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur(en) der Einrichtung) |
| Name, Vorname | ||
| Geburtsdatum | Geburtsort | |
| Ort, Datum | ||
| (Siegel) | ||
| (Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) | ||