LwG
Ausfertigungsdatum: 05.09.1955
Vollzitat:
“Landwirtschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 358 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist”
| Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 358 V v. 31.8.2015 I 1474 |
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(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1977 +++)
erzielt sind; dabei ist im wesentlichen von Betrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen auszugehen, die bei ordnungsmäßiger Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten.