LSV
Ausfertigungsdatum: 23.12.2025
Vollzitat:
“— nicht zu ermitteln —“
| Ersetzt V 752-6-18 v. 9.3.2016 I 457 (LSV) |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2026 +++)
Die V wurde als Artikel 1 der V v. 23.12.2025 I Nr. 367 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.1.2026 in Kraft.