LastG
Ausfertigungsdatum: 05.09.2006
Vollzitat:
“Lastentragungsgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098, 2105)”
(+++ Textnachweis ab: 12.9.2006 +++)
Das G wurde als Artikel 15 des G v. 5.9.2006 I 2098 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 22 Satz 2 dieses G am 12.9.2006 in Kraft getreten.
Der auf die Ländergesamtheit entfallende Anteil nach Satz 1 Nr. 2 wird auf die einzelnen Länder nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Eine weitergehende Lastentragung des Bundes ist ausgeschlossen.