KirchenberufeV
Ausfertigungsdatum: 08.06.1972
Vollzitat:
“Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe vom 8. Juni 1972 (BGBl. I S. 885), die durch Artikel 2 nach Maßgabe des Artikel 4 der Verordnung vom 11. Juli 1980 (BGBl. I S. 1001) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 2 nach Maßgabe des Art. 4 V v. 11.7.1980 I 1001 |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Abweichend von Satz 1 Nr. 3 erhalten Auszubildende an den Evangelischen freikirchlichen theologischen Seminaren in Hamburg, Dietzhölztal und Reutlingen im ersten Ausbildungsjahr Ausbildungsförderung wie Schüler von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, in den anschließenden Ausbildungsjahren wie Studenten an Hochschulen.