Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Werkstudenten (m/w/d) im Bereich Rechtswissenschaften. Bewerbungen mit Motivationsschreiben richten Sie bitte an info@jurawelt.com.
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Jugendvertretungen, deren Amtszeit gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 bis 4 des Betriebsverfassungsgesetzes nach dem 30. April 1988 enden würde, bleiben bis längstens zum 30. November 1988 im Amt; § 64 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes findet keine Anwendung. § 64 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.