HZvV 4
Ausfertigungsdatum: 20.07.1981
Vollzitat:
“Vierte Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung vom 20. Juli 1981 (BGBl. I S. 668)”
Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
Im übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom 29. Dezember 1972 in Kraft.