HufBeschlV
Ausfertigungsdatum: 15.12.2006
Vollzitat:
“Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)”
(+++ Textnachweis ab: 22.12.2006 +++)
| Abschnitt 1 | |
| Staatliche Anerkennung | |
| § 1 | Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin |
| § 2 | Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin |
| § 3 | Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule |
| Abschnitt 2 | |
| Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge | |
| § 4 | Ziel der Prüfung |
| § 5 | Zulassung zur Prüfung |
| § 6 | Einführungslehrgang |
| § 7 | Praktische Tätigkeit |
| § 8 | Vorbereitungslehrgang |
| § 9 | Prüfungsteile |
| § 10 | Praktischer Teil der Prüfung |
| § 11 | Theoretischer Teil der Prüfung |
| § 12 | Prüfungsausschuss |
| § 13 | Prüfungsverfahren |
| § 14 | Bewerten und Bestehen der Prüfung |
| § 15 | Wiederholung der Prüfung |
| Abschnitt 3 | |
| Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin | |
| § 16 | Ziel der Prüfung |
| § 17 | Zulassung zur Prüfung |
| § 18 | Prüfung |
| § 19 | Prüfungsausschuss |
| § 20 | Prüfungsverfahren |
| § 21 | Bewerten und Bestehen der Prüfung |
| § 22 | Wiederholung der Prüfung |
| Abschnitt 4 | |
| Schlussvorschriften | |
| § 23 | Übergangsvorschriften |
| § 24 | Inkrafttreten |
| Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) | |
| Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1) | |
| Anlage 3 (zu § 3) | |
| Anlage 4 (zu § 14 Abs. 1 und § 21 Abs. 1) | |
| Anlage 5 (zu § 14 Abs. 4) | |
| Anlage 6 (zu § 21 Abs. 4) | |
vorzulegen.
vorzulegen.
In Zusammenhang mit dem Erwerb der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll die praktische Umsetzung der maßgeblichen berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Tierschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der Haftung, verwirklicht werden.
zu vermitteln und zu vertiefen.
zu vermitteln.
Bei der Durchführung der Aufgaben der Prüfungsbereiche nach den Nummern 1 bis 3 soll, entsprechend dem Grundsatz der vollständigen Handlung, die Prüfung jeweils alle hierbei erforderlichen Tätigkeitsschritte umfassen. Hierzu gehören neben der unmittelbaren Durchführung der Maßnahme insbesondere auch
Die schriftliche Arbeit soll nicht länger als 180 Minuten dauern. Sie ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, soweit diese für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll je Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern.
mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Wird eine der Leistungen der Prüfungsbereiche in den Prüfungsteilen nach § 10 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden.
(2) Die zuständige Behörde kann nach Anhörung des Prüfungsausschusses im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 2 zulassen. Eine Zulassung zur Prüfung ohne das Vorliegen der staatlichen Anerkennung als Hufbeschlagschmied/Hufbeschlagschmiedin ist nicht zulässig.
vorzulegen.
schriftlich und bildlich zu dokumentieren. In ihnen ist auch auf Einsatzmöglichkeiten, Auswahl sowie Verwendung verschiedener praxisüblicher Hufschutzmaterialien einzugehen. Eine Stellungnahme des beteiligten Tierarztes ist der jeweiligen Fallstudie beizufügen. Die Fallstudien sind dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch vorzustellen und mit ihm zu erörtern. Für das Fachgespräch stehen bis zu 30 Minuten zur Verfügung.
Anerkennungsurkunde
Nach § 4 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900)
wird
Herr/Frau ....................................................................
geboren am ...................................................................
als
Geprüfter Hufbeschlagschmied/
Geprüfte Hufbeschlagschmiedin *)
staatlich anerkannt
und ist zur selbstständigen Ausübung des Huf- und Klauenbeschlags berechtigt.
................................ , den .......................................
..............................................................................
(Unterschrift/Siegel)
-----
*) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
Anerkennungsurkunde
Nach § 5 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900)
wird
Herr/Frau ....................................................................
geboren am ...................................................................
als
Geprüfter Hufbeschlaglehrschmied/
Geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin *)
staatlich anerkannt.
................................ , den .......................................
..............................................................................
(Unterschrift/Siegel)
-----
*) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
Anerkennungsurkunde
Nach § 6 Abs. 1 des Hufbeschlaggesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900)
wird
nachfolgende Einrichtung *)
..............................................................................
..............................................................................
..............................................................................
als
Hufbeschlagschule
staatlich anerkannt.
.................................. , den ....................................
..............................................................................
(Unterschrift/Siegel)
-----
*) Bezeichnung der Einrichtung und Anschrift einfügen.
| Note 1 = sehr gut: | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung. |
| Note 2 = gut: | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung. |
| Note 3 = befriedigend: | eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung. |
| Note 4 = ausreichend: | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. |
| Note 5 = mangelhaft: | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass notwendige Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden sind. |
| Note 6 = ungenügend: | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit fehlen. |
Prüfungszeugnis
Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................
vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 9 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene
Prüfung
zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin 1)
mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)
Praktischer Teil
Durchführung eines Warmbeschlags nach § 10 Abs. 2
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung eines Beschlags mit alternativen
Hufschutzmaterialien nach § 10 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Durchführung einer Barhufversorgung nach
§ 10 Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Herstellung eines Huf- oder Klaueneisens
nach § 10 Abs. 5 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Theoretischer Teil
Anfertigung eines Fallberichts nach
§ 11 Abs. 2 der Hufbeschlagverordnung: ..........................
Schriftliche Arbeit nach § 11 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: ..........................
......................, den ......................
Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
...................................................
(Unterschrift/Siegel)
-----
1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.
Prüfungszeugnis
Herr/Frau ....................................................................
geboren am .................................. in .............................
hat am ....................
vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Behörde des Landes .................
die in § 18 der Hufbeschlagverordnung vom 15. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3205)
vorgeschriebene
Prüfung
zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin 1)
mit folgenden Ergebnissen 2)
bestanden/nicht bestanden: 3)
Anfertigung und Erörterung von Fallstudien nach § 18 Abs. 2
der Hufbeschlagverordnung: .................
Durchführung einer orthopädischen Maßnahme nach § 18 Abs. 3
der Hufbeschlagverordnung: .................
Nachweis der schmiedetechnischen Fertigkeiten nach § 18
Abs. 4 der Hufbeschlagverordnung: .................
Vorbereitung und Durchführung von praktischen und
theoretischen Unterweisungen nach § 18 Abs. 5 der
Hufbeschlagverordnung: .................
......................, den ......................
Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
...................................................
(Unterschrift/Siegel)
-----
1) Geschlechtsspezifische Bezeichnung verwenden.
2) Noten (sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft, ungenügend).
3) Nichtzutreffendes bitte streichen.