- a)
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otoskopische Befunde bewerten,
- b)
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audiometrische und hördiagnostische Kenndaten und Hörprofile beurteilen sowie auf dieser Grundlage Hörsysteme beschreiben, auswählen und bewerten,
- c)
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Anamnese des Kunden aufnehmen und auswerten, Mess-, Anpass-, Fertigungs- und Montagetechniken, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Herstellungsverfahren beschreiben und auswählen, Ergebnisse bewerten,
- d)
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Verfahren der bimodalen und elektroakustischen Stimulation sowie weitere Sonderversorgungsformen erläutern und bewerten,
- e)
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Tinnitustherapie, Hyperakusistherapie, Hörtraining und Audiotherapie beschreiben, auswählen und konkrete Maßnahmen einleiten,
- f)
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Art und Ausführung von Otoplastiken und Sonderotoplastiken beschreiben, auswählen und bewerten,
- g)
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Arten und Eigenschaften von zu bearbeitenden und zu verarbeitenden Materialien berücksichtigen,
- h)
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fortlaufende Qualitätskontrollen durchführen, Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse daraus ableiten,
- i)
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Service-, Nachsorge- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Gehörschutz und Zubehör empfehlen und beschreiben,
- j)
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Lärmmessungen und Lärmanalysen beschreiben, auswählen und bewerten,
- k)
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Auswahl und Anpassung von individuellen Gehörschutzsystemen, auch als Teil der persönlichen Schutzausrüstung beschreiben,
- l)
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berufsbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere des Medizinprodukterechts, und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik beurteilen,
- m)
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Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung erläutern und umsetzen,
- n)
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Fehler und Mängel bei der Erstellung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zur Beseitigung ableiten und
- o)
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audiologische, anatomische, pathologische, akustische, physio- und psychoakustische, psychologische, otoskopische und medizinische Befunde sowie physikalische, chemische, signalverarbeitungstheoretische Eigenschaften berücksichtigen und