HBankDVDV
Ausfertigungsdatum: 30.08.2017
Vollzitat:
“Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank vom 30. August 2017 (BGBl. I S. 3316, 3331), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 199) geändert worden ist”
| Stand: | Geändert durch Art. 3 V vom 12.8.2025 I Nr. 199 |
| Ersetzt V 2030-8-3-3 v. 28.8.2012 I 1858 (HBankDAPrV) | |
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
(+++ Textnachweis ab: 1.10.2017 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 22 Abs. 3, § 24, § 25, § 29 Abs. 2, 3 +++)
Die V wurde als Artikel 3 der V v. 30.8.2017 I 3316 von dem Vorstand der Deutschen Bundesbank im Einvernehmen mit dem Bundesministeriums des Innern beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 Satz 1 dieser V am 1.10.2017 in Kraft getreten.
| § 1 | Vorbereitungsdienst |
| § 2 | Ausbildungsziele |
| § 3 | Erholungsurlaub |
| § 4 | Nachteilsausgleich |
| § 5 | Bewertung der Leistungen |
| § 6 | Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren |
| § 7 | Auswahlkommission |
| § 8 | Teile des Auswahlverfahrens |
| § 9 | Schriftlicher Teil |
| § 10 | Mündlicher Teil |
| § 11 | Bewertung der im Auswahlverfahren erbrachten Leistungen |
| § 12 | Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren |
| § 13 | Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens |
| § 14 | Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbildende |
| § 15 | Ausbildungsrahmenplan, Lehrpläne, Ausbildungspläne |
| § 16 | Fachtheoretische Ausbildung |
| § 17 | Berufspraktische Ausbildung |
| § 18 | Zusammenfassendes Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl |
| § 19 | Bestandteile |
| § 20 | Organisation der Laufbahnprüfung |
| § 21 | Prüfungskommission |
| § 22 | Schriftliche Abschlussprüfung |
| § 23 | Mündliche Abschlussprüfung |
| § 24 | Fernbleiben, Rücktritt |
| § 25 | Täuschung, Ordnungsverstoß |
| § 26 | Bestehen der Laufbahnprüfung |
| § 27 | Abschlusszeugnis |
| § 28 | Prüfungsakte, Einsichtnahme |
| § 29 | Wiederholung der Laufbahnprüfung |
| § 30 | Übergangsregelung |
| Rangpunkte/ Rangpunktzahl |
Note | Notendefinition | |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | |
| 1 | 15 | sehr gut | eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht |
| 2 | 14 | ||
| 3 | 13 | gut | eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht |
| 4 | 12 | ||
| 5 | 11 | ||
| 6 | 10 | befriedigend | eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht |
| 7 | 9 | ||
| 8 | 8 | ||
| 9 | 7 | ausreichend | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht |
| 10 | 6 | ||
| 11 | 5 | ||
| 12 | 4 | mangelhaft | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können |
| 13 | 3 | ||
| 14 | 2 | ||
| 15 | 1 | ungenügend | eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können |
| 16 | 0 |
Der Test nach Satz 1 Nummer 1 umfasst einen Leistungstest und einen Persönlichkeitstest.
| Note | Notendefinition | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 1 | Die Eignung liegt deutlich über den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine sehr gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
| 2 | 1,5 | Die Eignung liegt über den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist mindestens eine gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
| 3 | 2 | Die Eignung entspricht den Anforderungen in vollem Umfang. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine gute Bewährung in der Laufbahn zu erwarten. |
| 4 | 2,5 | Die Eignung entspricht den Anforderungen überwiegend. Die Prognose für eine gute Bewährung in der Laufbahn ist noch günstig und nur mit geringen Risiken behaftet. |
| 5 | 3 | Die Eignung entspricht den Anforderungen weitgehend. Die Prognose für eine befriedigende Bewährung in der Laufbahn ist günstig und nur mit geringen Risiken behaftet. |
| 6 | 3,5 | Die Eignung entspricht den Anforderungen nur teilweise. Es liegen mehrere die Eignung einschränkende Abweichungen von den Anforderungen vor. Eine befriedigende Bewährung in der Laufbahn ist mit Einschränkungen noch zu erwarten, jedoch mit gewissen Risiken verbunden. |
| 7 | 4 | Die Eignung entspricht den Anforderungen nur wenig. Es liegen viele die Eignung einschränkende Abweichungen von den Anforderungen vor. Eine ausreichende Bewährung in der Laufbahn ist mit deutlichen Einschränkungen noch zu erwarten, jedoch mit hohen Risiken verbunden. |
| 8 | 5 | Die Eignung entspricht nicht den Anforderungen. Die Abweichungen liegen so deutlich unter den Anforderungen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Bewährung in der Laufbahn sehr gering ist. |
Das Bestehen des Sprachtests nach § 9 Satz 1 Nummer 2 ist Voraussetzung für den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse; das Ergebnis des Sprachtests fließt nicht in die Ermittlung des Gesamtergebnisses ein.
Für das Referat werden den Referendarinnen und Referendaren Materialien bereitgestellt; diese können in englischer Sprache abgefasst sein.